Hallo zusammen,
mich interessiert eure Meinung bezüglich der Gestaltung von arbeitgeberseitigen Home-Office-Angeboten in Abhängigkeit von der ausgeübten Tätigkeit und vom Gehalt.
Das beispielhafte Szenario:
Ihr seid angestellt in einem Unternehmen mit X gleichwertigen Stellen. Die Stellen seien gegeben durch das zu erreichende Gehalt und den geforderten Bildungsgrad gleichwertig. Die Hälfte dieser Stellen erfordert tätigkeitsbedingt eine dauerhafte Anwesenheit in den Örtlichkeiten des Unternehmens, während die andere Hälfte ebenfalls tätigkeitsbedingt dauerhaft von zu Hause ausgeübt werden kann, aber nicht muss. Die Grundausstattung bekommen beide Gruppen vom AG gestellt (Notebook + Zubehör, Smartphone, Headset etc.)
Je nach Situation des AN kann die Inanspruchnahme des HO-Angebots wesentliche Vorteile bieten, wie z.B. die fehlenden Fahrtkosten (insbesondere bei größerer Entfernung zum AG) oder das komplette Entfallen der Kosten für ein Auto, wesentliche mehr Freizeit durch den Entfall des Hin- und Rückweges, flexiblere Gestaltung der Pausenzeiten (Waschmaschine/Spülmaschine anschmeissen, kurz zum Supermarkt für zu Hause einkaufen etc. pp.) und sonstigen Vorteilen.
Gleichzeitig kann das HO aufgrund des erhöhten Strom- oder Lebensmittelverbrauchs zu erhöhten Kosten führen, die jedoch steuerlich abgesetzt werden können. In welchem Verhältnis letztere zu ersterem stehen, dürfte stets unterschiedlich sein, doch ein weiterer Vorteil wäre, dass die Angestellten, die HO in Anspruch nehmen können, diese nicht in Anspruch nehmen müssen, sodass sie sich auch zu einer Hin- und Rückfahrt zum AG entscheiden können.
Die Vor- und Nachteile der AN mit Anwesenheitspflicht dürften ebenfalls klar, aber auch individuell sein, nur dass sie sich im Falle nicht für das andere Modell entscheiden können.
Eure Meinung ist nun gefragt:
Welche finanzielle Behandlung seitens AG wäre eurer Meinung nach in solchen Fällen angemessen?
Dass beide Gruppen unabhängig der o.g. Dinge das gleiche Entgelt bekommen?
Dass die Gruppe mit Anwesenheitspflicht eine Art Zulage bzw. die HO-Gruppe eine Art Kürzung bekomm?
Oder wäre das zu kompliziert und nicht handlebar, weil die Verhältnisse äußerst individuell wären?
Welche Anregungen hättet ihr auch sonst für solche Fälle?
Man behalte hierbei im Hinterkopf, dass allein die Möglichkeit und freie Entscheidung zum HO bereits einen Mehrwert bietet.
mich interessiert eure Meinung bezüglich der Gestaltung von arbeitgeberseitigen Home-Office-Angeboten in Abhängigkeit von der ausgeübten Tätigkeit und vom Gehalt.
Das beispielhafte Szenario:
Ihr seid angestellt in einem Unternehmen mit X gleichwertigen Stellen. Die Stellen seien gegeben durch das zu erreichende Gehalt und den geforderten Bildungsgrad gleichwertig. Die Hälfte dieser Stellen erfordert tätigkeitsbedingt eine dauerhafte Anwesenheit in den Örtlichkeiten des Unternehmens, während die andere Hälfte ebenfalls tätigkeitsbedingt dauerhaft von zu Hause ausgeübt werden kann, aber nicht muss. Die Grundausstattung bekommen beide Gruppen vom AG gestellt (Notebook + Zubehör, Smartphone, Headset etc.)
Je nach Situation des AN kann die Inanspruchnahme des HO-Angebots wesentliche Vorteile bieten, wie z.B. die fehlenden Fahrtkosten (insbesondere bei größerer Entfernung zum AG) oder das komplette Entfallen der Kosten für ein Auto, wesentliche mehr Freizeit durch den Entfall des Hin- und Rückweges, flexiblere Gestaltung der Pausenzeiten (Waschmaschine/Spülmaschine anschmeissen, kurz zum Supermarkt für zu Hause einkaufen etc. pp.) und sonstigen Vorteilen.
Gleichzeitig kann das HO aufgrund des erhöhten Strom- oder Lebensmittelverbrauchs zu erhöhten Kosten führen, die jedoch steuerlich abgesetzt werden können. In welchem Verhältnis letztere zu ersterem stehen, dürfte stets unterschiedlich sein, doch ein weiterer Vorteil wäre, dass die Angestellten, die HO in Anspruch nehmen können, diese nicht in Anspruch nehmen müssen, sodass sie sich auch zu einer Hin- und Rückfahrt zum AG entscheiden können.
Die Vor- und Nachteile der AN mit Anwesenheitspflicht dürften ebenfalls klar, aber auch individuell sein, nur dass sie sich im Falle nicht für das andere Modell entscheiden können.
Eure Meinung ist nun gefragt:
Welche finanzielle Behandlung seitens AG wäre eurer Meinung nach in solchen Fällen angemessen?
Dass beide Gruppen unabhängig der o.g. Dinge das gleiche Entgelt bekommen?
Dass die Gruppe mit Anwesenheitspflicht eine Art Zulage bzw. die HO-Gruppe eine Art Kürzung bekomm?
Oder wäre das zu kompliziert und nicht handlebar, weil die Verhältnisse äußerst individuell wären?
Welche Anregungen hättet ihr auch sonst für solche Fälle?
Man behalte hierbei im Hinterkopf, dass allein die Möglichkeit und freie Entscheidung zum HO bereits einen Mehrwert bietet.