Home-Office vs. stellenbedingte Anwesenheitspflicht: Privileg?

ShiftC

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Hallo zusammen,

mich interessiert eure Meinung bezüglich der Gestaltung von arbeitgeberseitigen Home-Office-Angeboten in Abhängigkeit von der ausgeübten Tätigkeit und vom Gehalt.

Das beispielhafte Szenario:

Ihr seid angestellt in einem Unternehmen mit X gleichwertigen Stellen. Die Stellen seien gegeben durch das zu erreichende Gehalt und den geforderten Bildungsgrad gleichwertig. Die Hälfte dieser Stellen erfordert tätigkeitsbedingt eine dauerhafte Anwesenheit in den Örtlichkeiten des Unternehmens, während die andere Hälfte ebenfalls tätigkeitsbedingt dauerhaft von zu Hause ausgeübt werden kann, aber nicht muss. Die Grundausstattung bekommen beide Gruppen vom AG gestellt (Notebook + Zubehör, Smartphone, Headset etc.)

Je nach Situation des AN kann die Inanspruchnahme des HO-Angebots wesentliche Vorteile bieten, wie z.B. die fehlenden Fahrtkosten (insbesondere bei größerer Entfernung zum AG) oder das komplette Entfallen der Kosten für ein Auto, wesentliche mehr Freizeit durch den Entfall des Hin- und Rückweges, flexiblere Gestaltung der Pausenzeiten (Waschmaschine/Spülmaschine anschmeissen, kurz zum Supermarkt für zu Hause einkaufen etc. pp.) und sonstigen Vorteilen.

Gleichzeitig kann das HO aufgrund des erhöhten Strom- oder Lebensmittelverbrauchs zu erhöhten Kosten führen, die jedoch steuerlich abgesetzt werden können. In welchem Verhältnis letztere zu ersterem stehen, dürfte stets unterschiedlich sein, doch ein weiterer Vorteil wäre, dass die Angestellten, die HO in Anspruch nehmen können, diese nicht in Anspruch nehmen müssen, sodass sie sich auch zu einer Hin- und Rückfahrt zum AG entscheiden können.

Die Vor- und Nachteile der AN mit Anwesenheitspflicht dürften ebenfalls klar, aber auch individuell sein, nur dass sie sich im Falle nicht für das andere Modell entscheiden können.

Eure Meinung ist nun gefragt:

Welche finanzielle Behandlung seitens AG wäre eurer Meinung nach in solchen Fällen angemessen?

Dass beide Gruppen unabhängig der o.g. Dinge das gleiche Entgelt bekommen?
Dass die Gruppe mit Anwesenheitspflicht eine Art Zulage bzw. die HO-Gruppe eine Art Kürzung bekomm?
Oder wäre das zu kompliziert und nicht handlebar, weil die Verhältnisse äußerst individuell wären?

Welche Anregungen hättet ihr auch sonst für solche Fälle?

Man behalte hierbei im Hinterkopf, dass allein die Möglichkeit und freie Entscheidung zum HO bereits einen Mehrwert bietet.
 
alleine dieser linke Gedanke alles müsse immer fair und weichgekocht sein.

Wer einen Job ausübt der Anwesenheit bedingt muss halt damit leben.
Wer HO nutzen kann auf Grund seiner Tätigkeit soll sich freuen.

Auf welcher Basis sollte der AG hier irgendwie handeln müssen ?
 
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Es geht hierbei um Vergleichbarkeit innerhalb eines Arbeitgebers bei gleichwertigen und gleichbezahlten Tätigkeiten. Was genau findest du an dem Gedanken denn link?

Stell dir vor, dass alle Stellen vorher gar kein HO im Angebot hatten.
 
Verstehe das Problem nicht.

Manche Jobs können halt ins HO, manche nicht.


Wieso soll es da irgendwelche Ausgleiche geben?
 
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Weil es innerhalb eines AG und gleichwertiger und gleichbezahlter Tätigkeiten einen Bonus darstellt. Die Vorteile wurden doch im Beitrag beschrieben.
 
Die (finanziellen) Vor- und Nachteile für jeden sind doch abhängig von rein persönlichen Entscheidungen (z.B. Wahl des Wohnors oder des Transportmittels). Warum sollte/müsste der Arbeitgeber etwas ausgleichen?
Unterschiedliche Stellen haben unterschiedliche Anforderungen. Das war auch schon vor Corona so.
 
Richtig, doch wenn du bedenkst, dass die eine Gruppe sich das aussuchen kann und die andere wiederum nicht, dann liegt hier ein Ungleichgewicht vor, insbesondere dann, wenn es doch gleichwertige und gleichbezahlte Stellen geht.

Stell dir vor, beide Gruppen hatten vorher kein HO. Aufgrund der Verhältnisse hat man nun eingesehen, dass es doch ziemlich gut funktioniert und somit allen, die keine Anwesenheitspflicht haben, vollständiges HO gewährt. Sie können kommen und ein Büro vor Ort nutzen, sie können aber auch zu Hause bleiben.

D.h. gewisse AN haben von heute auf morgen mehrere Vorteile bekommen, während die anderen zwar keine Nachteile, aber auch keine Vorteile bekamen.

Jemand, der beispielsweise aus 50km Entfernung kommt, kann sich jetzt täglich die Fahrtzeit und die Fahrtkosten sparen. Zusätzlich hat er den Vorteil, dass er in den Pausenzeiten wesentlich flexibler ist und sonst den Comfort des HO genießen kann.

Sein Nachbar, der in der gleichen Abteilung und in der gleichen Gruppe arbeitet, mit den gleichen Qualifikationen bzw. gleichwertiger Tätigkeit und Bezahlung, jedoch tätigkeitsbedingt vor Ort sein muss, hat diese Vorzüge jetzt nicht. Die hatte er vorher zwar auch nicht, doch sein Nachbar hat jetzt am Ende wesentliche Vorteile bekommen.

Wir reden hier also nicht von unterschiedlichen Stellenausschreibungen, unterschiedlichen Verantwortungen, unterschiedlichen Qualifikationen etc. Wir reden auch nicht von verschiedenen Berufen oder Arbeitgebern.

Rein durch das HO-Angebot hat man nun einer Gruppe die Möglichkeit gegeben, wesentlich mehr Freizeit, Flexibilität und auch mehr Geld zu behalten. Zur Ausübung der Tätigkeit hat die Non-HO Gruppe jetzt prinzipiell einen erhöhten Aufwand im Vergleich zu ihren Kollegen bzw. haben letztere einen verringerten Aufwand.
 
ShiftC schrieb:
Dass beide Gruppen unabhängig der o.g. Dinge das gleiche Entgelt bekommen?
Jep, fände ich grundsätzlich angemessen.
ShiftC schrieb:
Dass die Gruppe mit Anwesenheitspflicht eine Art Zulage [bekommt]
Fände ich prinzipiell auch in Ordnung.
Generell bin ich aber der Ansicht, das ein Arbeitsverhältnis eine individuelle Geschichte ist und sich jeder AG und AN gegenseitig bilateral auf ein Gehalt einigen sollen.
Natürlich ist es für AN auch angenehm, wenn man sich bspw. bzgl. Gehaltserhöhungen einfach an feste Gehaltsgruppen, Tarife o.ä. halten kann. Erspart es einem ggf., selbst in Gehaltsverhandlungen zu müssen.
Und es reduziert evtl. das Problem, dass eher zurückhaltendere Mitarbeiter sich nicht nach Gehaltserhöhungen zu fragen trauen und dann lieber gleich einen neuen AG suchen.

Prinzipiell bin ich aber für Option 1: gleich. Klar wird dann der ein oder andere Mitarbeiter fragen, ob er nicht auch in die Tätigkeitsgruppe mit freier Wahl wechseln kann.

Edit:
Rein durch das HO-Angebot hat man nun einer Gruppe die Möglichkeit gegeben, wesentlich mehr Freizeit, Flexibilität und auch mehr Geld zu behalten.
Sauerei! Jetzt hat jemand anders einfach einen Vorteil, das gilt es sofort zu unterbinden! :rolleyes:
 
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simpsonsfan schrieb:
Prinzipiell bin ich aber für Option 1: gleich. Klar wird dann der ein oder andere Mitarbeiter fragen, ob er nicht auch in die Tätigkeitsgruppe mit freier Wahl wechseln kann.

Und genau das ist mMn der Knackpunkt. Diese Stellen werden dann bei finanziell sonst gleicher Behandlung unattraktiver. Aus AG-Sicht müsste man nach meinem Empfinden dann Argumente dafür schaffen.

Wer entscheidet sich schon für "Du musst jeden Tag hier sein" während man "Du kannst jeden Tag zu Hause bleiben, oder kommen wann du willst" haben kann, wenn doch beide Optionen zum exakt gleichen Gehalt führen und die gleichen Qualifikationen verlangen?
 
Tätigkeitsbedingt geht bei einer Gruppe HO nicht. Fertig. Hat doch nichts mit Gleichwertigkeit oder der Bezahlung zu tun.
 
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ShiftC schrieb:
Wir reden hier also nicht von unterschiedlichen Stellenausschreibungen, unterschiedlichen Verantwortungen, unterschiedlichen Qualifikationen etc. Wir reden auch nicht von verschiedenen Berufen oder Arbeitgebern.
Wenn eine Gruppe 100% von zu Hause arbeiten kann und eine Gruppe nur zu 100% vor Ort, dann sind das gravierend andere Tätigkeitsbereiche/Tätigkeiten und in sofern auch in der Regel auch andere Stellenausschreibungen. War es dann vorher auch unfair, weil jemand ins Büro kommen musste, obwohl absolut nicht notwendig?

Und wenn jemand direkt neben dem Arbeitgeber wohnt, hat er so gut wie keinen relevanten zeitlichen Vorteil. Derjenige, der 50 km weit weg wohnt, kann ja umziehen, wenn ihm das Pendeln zu anstrengend ist. Warum muss diese private Entscheidung vom Arbeitgeber kompensiert werden?
 
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ShiftC schrieb:
Richtig, doch wenn du bedenkst, dass die eine Gruppe sich das aussuchen kann und die andere wiederum nicht, dann liegt hier ein Ungleichgewicht vor, insbesondere dann, wenn es doch gleichwertige und gleichbezahlte Stellen geht.
Wie ich sagt links verseuchtes Gedankengut. Zeigt auch dieses Zitat sehr gut.
Klar kann man sich das aussuchen nennt sich Berufswahl!

Der AG muss auch keine Gleichheit herstellen… ich habe 6 direkte Kollegen wir machen dasselbe Gehälter variieren zwischen 12.000€ im Jahr und 80.000+ weltweit betrachtet selbst innerhalb Deutschland 60.000 zu 80.000+ fair ? Wo muss das Leben fair sein?
 
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Seppuku schrieb:
War es dann vorher auch unfair, weil jemand ins Büro kommen musste, obwohl absolut nicht notwendig?
Absolut betrachtet ja, aber wenn sich beide Parteien das nicht aussuchen konnten, wiederum nicht.

Seppuku schrieb:
Derjenige, der 50 km weit weg wohnt, kann ja umziehen, wenn ihm das Pendeln zu anstrengend ist. Warum muss diese private Entscheidung vom Arbeitgeber kompensiert werden?
Siehe oben. Der AG muss nichts, doch der Punkt liegt darin, dass die einen das eben entscheiden können, ob sie kommen oder nicht.

Heelix schrieb:
ich habe 6 direkte Kollegen wir machen dasselbe Gehälter variieren zwischen 12.000€ im Jahr und 80.000+
Wenn du mit unfairen Verhältnissen bewusst zufrieden bist, dann ist das deine Entscheidung und deine Meinung. Das respektiere ich.
 
ShiftC schrieb:
Sein Nachbar, der in der gleichen Abteilung und in der gleichen Gruppe arbeitet, mit den gleichen Qualifikationen bzw. gleichwertiger Tätigkeit und Bezahlung, jedoch tätigkeitsbedingt vor Ort sein muss, hat diese Vorzüge jetzt nicht.


Wie kann es denn auf der einen Seite quasi der gleiche Job sein, auf der anderen Seite gilt beim einen Anwesenheitspflicht und beim anderen nicht?!


Oder mal als Beispiel, wenn ich ihm Labor im prototyping arbeite und meine Kollegen reine Softwareentwicklung machen, sind das halt 2 verschiedene Angelegenheiten...



Willst du jetzt einen Ausgleich dafür, dass dein Job nicht HO fähig ist?!
 
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ShiftC schrieb:
Siehe oben. Der AG muss nichts, doch der Punkt liegt darin, dass die einen das eben entscheiden können, ob sie kommen oder nicht.
Die anderen konnten es noch nie und haben sich trotzdem für Stelle entschieden. Was ändert sich jetzt für diese Personen bzw. wo ist der Nachteil?
Wenn der Leidensdruck so groß ist, können sie ja auf die andere Stelle wechseln bzw. warum hat man sich nicht von vornherein auf eine inhaltlich komplett andere Position beworben?
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum du so einen großen Wert darauf legst, dass komplett unterschiedliche Stellen gleich behandelt werden müssen.
 
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GutGilliganHyde schrieb:
Wie kann es denn auf der einen Seite quasi der gleiche Job sein, auf der anderen Seite gilt beim einen Anwesenheitspflucht und beim anderen nicht?!

Es ist natürlich nicht der gleiche Job, das wäre ja sonst absurd. Es ist eine gleichwertige Tätigkeit. Die Wertigkeit einer Tätigkeit bemisst der AG anhand der geforderten Qualifikationen und des Entgelts.

Der eine ist z.B. Projektingenieur und organisiert die Dinge, kann alles von zu Hause machen. Verlangt wird ein Masterabschluss in E-Technik. Der andere ist z.B. Applikationsingenieur, muss aber vor Ort sein, um die Hardware anzupacken. Verlangt wird ein Masterabschluss in E-Technik. Bezahlung: Bei beiden gleich.

Beide Stellen hatten vorher eine Anwesensheitspflicht. Durch Corona & Co. hat der Projektingenieur jetzt die Wahl, entweder dauerhaft zu Hause zu sein oder doch zu kommen. Ist Ihm freigestellt. Er kann auch 2x kommen und 3x bleiben, Latte.

Das ist jetzt nur ein konkretes Beispiel. Man sieht halt, dass die Projektingenieursstelle de facto einen größeren Bonus bietet, was ja auch okay ist, doch dadurch wird die andere Stelle objektiv betrachtet unattraktiver. Wenn wir das Spiel mal auf lange Zeit durchspielen, werden diese Stellen irgendwann immer schwieriger zu besetzen, was ja teilweise jetzt schon der Fall ist. Die Arbeitgeber werben ja bewusst mit HO (oder Dienstwagen mit Freitanken wäre hier ein vergleichbares Beispiel).

@Seppuku
Siehe oben.
 
ShiftC schrieb:
Der eine ist z.B. Projektingenieur und organisiert die Dinge, kann alles von zu Hause machen. Verlangt wird ein Masterabschluss in E-Technik. Der andere ist z.B. Applikationsingenieur, muss aber vor Ort sein, um die Hardware anzupacken. Verlangt wird ein Masterabschluss in E-Technik.


Wen interessiert denn bei diesem Thema der Abschluss?


Der eine muss physisch an HW arbeiten, ergo kein HO, Thema beendet.

Wenn du nicht vor Ort arbeiten willst, such dir doch eine Tätigkeit mit HO.
 
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ShiftC schrieb:
Wenn wir das Spiel mal auf lange Zeit durchspielen, werden diese Stellen irgendwann immer schwieriger zu besetzen
Was dann natürlich auf lange Sicht dazu führt, dass das Entgelt für diese Stellen tendenziell ansteigen wird. Angebot und Nachfrage...
 
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GutGilliganHyde schrieb:
Wen interessiert denn bei diesem Thema der Abschluss?
Na den Arbeitgeber, wer sonst?

GutGilliganHyde schrieb:
Der eine muss physisch an HW arbeiten, ergo kein HO, Thema beendet.

Wenn du nicht vor Ort arveiten willst, such dir doch eine Tätigkeit mit HO.
Es geht nicht um mich. Ich kann tatsächlich HO machen wenn ich will ;)
Es geht darum, wie man als AG eine äquivalente Attraktivität für non-HO Stellen bietet.

Was ist das Argument des AGs, mich davon zu überzeugen, nicht die HO-Stelle zu nehmen?
Es muss ja nicht mehr Geld sein, aber was könnte es sein?

Bisher konnte niemand diesbezüglich Anregungen geben.

Mit der friss oder stirb Mentalität wirst du im Markt nicht weiterkommen. Was glaubst du, warum jetzt vermehrt die Firmen mit HO werben? Einfach so? ;)
 
Wieso entscheiden sich Leute denn überhaupt für den Hands-On Job?


Ich habe meine Jobs bisher stets danach ausgesucht, ob mir die Tätigkeit liegt und ich da Spaß dran habe...
 
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