Hundeverletzungen:
Wird ein Hund verletzt oder sogar getötet in einer innerartlichen Auseinandersetzung oder durch einen Menschen, z.B. überfahren oder erschossen, ergibt sich die Frage, ob vom Schadensersatzpflichtigen auch Beträge verlangt werden können, die den Wert des Tieres nicht unerheblich übersteigen. So kann bei einer Verletzung des Hundes beispielsweise der Tierarzt-/Klinikaufenthalt mit Operation und Nachsorge schon jede Menge Geld kosten. Nun kommt aber eine gesetzliche Tatsache, die einen Hundebesitzer schockieren kann:
Am AG Wuppertal in NJW 79, 2213; AG Hamburg in VersR 88, 700 kam es vor, dass ein Mischlingshund aus dem Tierheim mit ca. 50 Euro Anschaffungswert von einem anderen Hund ohne Eigenverschulden böse verbissen wurde und die Tierarztrechnung über 500 Euro betrug. Das Gericht ging allerdings davon aus, dass der Hund selbst bei seiner Anschaffung einen geringen Wert gekostet hat und dass dafür "Ersatz" erforderlich wäre. Dem Tierhalter blieb also die Möglichkeit, die Mehrkosten selber zu tragen oder seinen Hund einschläfern zu lassen und sich einen "neuen" Hund für das Geld zu kaufen. Absurd im Auge eines jeden Tierfreundes, aber gab es die gerichtliche Entscheidung.
Nun werden wir uns fröhlich darauf berufen, dass doch ein Tier heutzutage nicht mehr als Sache gilt! Dazu sollte man sich allerdings verschiedene Gerichtsurteile und vor allen Dingen das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht" genauer ansehen und man wird feststellen, dass sich nicht wirklich etwas geändert hat. Auf den Kauf/die Anschaffung eines Hundes hat das Gesetz nicht den geringsten Einfluss und wie jedes andere Handelsobjekt wird auch unser geliebter Vierbeiner fast mit einem Gegenstand gleichgesetzt.
§ 90a BGB besagt: Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, sowie nicht etwas anderes bestimmt ist! Dazu gehört auch der Vertrag zum Kauf eines Hundes. Keiner besonderer Form bedürfend, würde auch eine mündliche Abmachung reichen und das für ein Lebewesen
Quelle:
http://www.der-gruene-hund.de/sonstiges/hundundrecht.htm