Sherman123
Fleet Admiral
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- Nov. 2002
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Ja, genau das hätte ich getan. Es bleibt immer noch mir überlassen, wen ich mein Angebotenes verkaufe!!!Was hättest du denn gemacht wenn du das Ding bei eBay drin gehabt hättest. Hättest du dem Auktions-Gewinner dann auch einfach gesagt, sorry, aber das Teil hat jetzt meine Oma.
Rein rechtlich gesehen, sind eure Marktplatzregeln auch nicht 100% durchsetzbar.
Die Karmavergabe war unnötig zum Quadrat.
Wieso lügen? Man hat nichts falsches getan.Im Zweifelsfall schreibt man da rein, dass der Artikel, den man Angeboten hat, geklaut/beschädigt wurde oder einfach verloren gegangen ist.
EDIT
Liebste Mamba, ich hoffe dir ist nicht dein Moderatoren-Titel zu Kopf gestiegen!!!Ich habe auch ehrlich gesagt keine Lust mehr mich über so einen Mist weiter zu unterhalten. Aber vielleicht finden sich ja noch andere.
Mit freundlichen Grüßen
Sherman123
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