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Ich verkaufe auf eBay dies und das. Mail bekommen. Da will jemand mein Impressum und meine Umsatzsteuer ID wissen. Dexxxxx usw. Hab aber keine.
- Ersteller Mongoo
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- Für weitere Antworten geschlossen.
Yiasmat
Vice Admiral
- Registriert
- Juni 2009
- Beiträge
- 6.525
Von wem kam die Mail überhaupt? eBay selbst? Das
hört sich schon nach mehr an als nur privat Verkäufe. Würde denn auch die E-Mail erklären (warscheinlich von eBay) dass die dich als gewerblichen Verkäufer einstufen und Du nun wie angegeben die Umsatzsteuer ID, Impressum usw. angeben musst sowie auch alle rechtlichen Pflichten eines gewerblichen Käufers erfüllen musst. Also quasi dein eBay Konto von Privat auf Gewerblich umstelln musst!
Der Auffordrung folgen? Mehr als das, oder das Konto zu schließen, bleibt dir eh nicht übrig. Da das genaue Problem aus deinen 2 Worten nicht hervorgeht kann man Dir auch nicht so wirklich helfen.
Die Steueridentifikationsnummer ist es aber nicht die eBay verlangt, oder? Es ist die Umsatzsteuernummer? Weil die Steuer ID muss man nämlich angeben wenn man auf 30 verkaufte Artikel (ohne Rücknahmen) oder 2.000,00 Euro (inklusive Porto) kommt. Denn muss eBay das nämlich dem Finanzamt melden wegen dem PStTG.
Ich verkaufe auf eBay dies und das.
hört sich schon nach mehr an als nur privat Verkäufe. Würde denn auch die E-Mail erklären (warscheinlich von eBay) dass die dich als gewerblichen Verkäufer einstufen und Du nun wie angegeben die Umsatzsteuer ID, Impressum usw. angeben musst sowie auch alle rechtlichen Pflichten eines gewerblichen Käufers erfüllen musst. Also quasi dein eBay Konto von Privat auf Gewerblich umstelln musst!
Mongoo schrieb:Was nun?
Der Auffordrung folgen? Mehr als das, oder das Konto zu schließen, bleibt dir eh nicht übrig. Da das genaue Problem aus deinen 2 Worten nicht hervorgeht kann man Dir auch nicht so wirklich helfen.
Die Steueridentifikationsnummer ist es aber nicht die eBay verlangt, oder? Es ist die Umsatzsteuernummer? Weil die Steuer ID muss man nämlich angeben wenn man auf 30 verkaufte Artikel (ohne Rücknahmen) oder 2.000,00 Euro (inklusive Porto) kommt. Denn muss eBay das nämlich dem Finanzamt melden wegen dem PStTG.
Ich verkaufe "dies" und "das" ist ja schon sehr schwammig formuliert.
Ich rate jetzt mal ins blaue und geht es dabei um Neuware die verkauft wird und z.b. über Aliexpress bezogen wird (eindeutig gewerblicher Handel) oder wird gebrauchtes aus dem Keller etc. verkauft? (normalerweise privat)
Das ist jetzt erstmal nur ein Ebay Händler, der aber vermutlich verärgert ist über deine Verkäufe. Ob zurecht oder nicht, können wir nicht beurteilen.
Ich rate jetzt mal ins blaue und geht es dabei um Neuware die verkauft wird und z.b. über Aliexpress bezogen wird (eindeutig gewerblicher Handel) oder wird gebrauchtes aus dem Keller etc. verkauft? (normalerweise privat)
Das ist jetzt erstmal nur ein Ebay Händler, der aber vermutlich verärgert ist über deine Verkäufe. Ob zurecht oder nicht, können wir nicht beurteilen.
Knecht_Ruprecht
Admiral
- Registriert
- Juli 2010
- Beiträge
- 8.233
Aufgrund der erschöpfenden Informationen übergebe ich an eine KI
Wenn du auf eBay „dies und das“ verkaufst und jemand dein Impressum sowie deine Umsatzsteuer-ID verlangt, kommt es darauf an, ob du als privater oder gewerblicher Verkäufer eingestuft wirst. Hier sind die wichtigsten Punkte für dich:
Wann gilt man als gewerblich?
Wenn du unsicher bist, ob du als gewerblich giltst, kann ich dir helfen, das einzuschätzen. Möchtest du mir kurz sagen:
Dann kann ich dir besser sagen, ob du ein Impressum und eine Umsatzsteuer-ID brauchst.
Wenn du auf eBay „dies und das“ verkaufst und jemand dein Impressum sowie deine Umsatzsteuer-ID verlangt, kommt es darauf an, ob du als privater oder gewerblicher Verkäufer eingestuft wirst. Hier sind die wichtigsten Punkte für dich:
🧾
- Privatverkäufer brauchen kein Impressum.
- Gewerbliche Verkäufermüssen ein Impressum angeben (§ 5 Digitale-Dienste-Gesetz)citeturn1search4.
- Dazu gehören Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten und ggf. die Umsatzsteuer-ID.
Wann gilt man als gewerblich?
- Wenn du regelmäßig, in größerem Umfang oder mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufst.
- Wenn du neue oder gleichartige Artikel anbietest.
- Wenn du z. B. eigene Produkte herstellst oder einkaufst, um sie weiterzuverkaufen.
💼
- Seit Juli 2021 müssen alle gewerblichen Verkäufer auf eBay eine Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.) beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen und im Impressum angebenciteturn1search2.
- Auch Kleinunternehmer (unter 22.000 € Umsatz im Vorjahr) brauchen diese ID, wenn sie gewerblich auf eBay verkaufenciteturn1search6.
❓
- Wenn du wirklich privat verkaufst, musst du weder ein Impressum noch eine Umsatzsteuer-ID angeben.
- Wenn du gewerblich verkaufst, solltest du:
- Ein Gewerbe anmelden.
- Die Umsatzsteuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.
- Ein rechtssicheres Impressum erstellen (z. B. mit einem Generator wie eRecht24citeturn1search4).
✅
Wenn du unsicher bist, ob du als gewerblich giltst, kann ich dir helfen, das einzuschätzen. Möchtest du mir kurz sagen:
- Wie oft du verkaufst?
- Was für Artikel du anbietest?
- Ob du damit Geld verdienen willst?
Dann kann ich dir besser sagen, ob du ein Impressum und eine Umsatzsteuer-ID brauchst.
Yiasmat
Vice Admiral
- Registriert
- Juni 2009
- Beiträge
- 6.525
@knoxxi
1.) Bestimmt Ja. eBay Name hat Er ja angegeben
2.) Anschein zuviel.
3.) Garantiert.
Das Problem vom TE hört sich sehr stark nach Kosmetika an. Irgend welche Cremes, Parfüms usw. wo die Konkurrenz denn drauf aufmerksam wurde und nun abmahnt. Das ist dem TE wohl nun auch passiert da er wohl sehr viel Artikel des gleichen Typs anbietet oder wenig anbietet dafür aber in Masse sehr viel verkauft.
Aufjedenfall ist es nun soviel dass wohl bald eine Klage / Abmahnung ins Haus flattert. Er hats halt komplett übertrieben.
1.) Bestimmt Ja. eBay Name hat Er ja angegeben
Mongoo schrieb:Zapperde eBay name
2.) Anschein zuviel.
3.) Garantiert.
Das Problem vom TE hört sich sehr stark nach Kosmetika an. Irgend welche Cremes, Parfüms usw. wo die Konkurrenz denn drauf aufmerksam wurde und nun abmahnt. Das ist dem TE wohl nun auch passiert da er wohl sehr viel Artikel des gleichen Typs anbietet oder wenig anbietet dafür aber in Masse sehr viel verkauft.
Aufjedenfall ist es nun soviel dass wohl bald eine Klage / Abmahnung ins Haus flattert. Er hats halt komplett übertrieben.
PonJoe58
Lt. Commander
- Registriert
- Juli 2025
- Beiträge
- 1.262
Ist etwa das gemeint?Ich verkaufe auf eBay dies und das.
https://www.ebay.de/sch/i.html?_fss=1&_saslop=1&_sasl=mongoo&LH_SpecificSeller=1
1. Bist du als Privater Verkäufer bei Ebay gelistet?
2. Wie viele Verkäufe hast du im Schnitt der vergangenen drei Jahre?
3. Sind Artikel dabei, die mit Gewinn verkauft wurden?
1. War ich. Seit 5 Stunden gewerblich umgestellt.
Aber noch kein Gewerbe angemeldet
2. Zuviele
3 ja
Aquarium Artikel, elektronisch Bauteile, ali Sachen. Mould King cada
Ja
2. Wie viele Verkäufe hast du im Schnitt der vergangenen drei Jahre?
3. Sind Artikel dabei, die mit Gewinn verkauft wurden?
1. War ich. Seit 5 Stunden gewerblich umgestellt.
Aber noch kein Gewerbe angemeldet
2. Zuviele
3 ja
- Wie oft du verkaufst?
- Was für Artikel du anbietest?
- Ob du damit Geld verdienen willst?
Aquarium Artikel, elektronisch Bauteile, ali Sachen. Mould King cada
Ja
Das wird eher der sein, der ihn angeschrieben hatYiasmat schrieb:eBay Name hat Er ja angegeben
Falls ja, das sind im Schnitt 30 Artikel verkauft pro Monat. Teils neue dabei, das ist mMn gewerblich.PonJoe58 schrieb:Ist etwa das gemeint?
Dann ziemlich zügig nachholen.Mongoo schrieb:Aber noch kein Gewerbe angemeldet
Und unverbindlich mal mit dem Finanzamt telefonieren und die Sachlage besprechen.
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