News IDF: Benchmarks von Intels Nehalem

der_neue schrieb:
Ich meine mal gehört zu haben, daß dieses Verhalten/Vorgehen ("Irreführung") in Deutschland als Straftat angesehen wird.

Falls sie auf der IDF aufgrund diesen "falschen Angaben" z.B. einen Betrug begangen hätten, ein Schaden entstanden wäre usw. Ist das der Fall, wurden Bestellungen nach der Präsentation gemacht u.ä. ?

Zudem gilt wohl das amerikanische Recht, wer weiß, vielleicht haben alle berichterstattendenen Journalisten/Gäste eine Erklärung unterschrieben, wonach ... du verstehst ? :)

Bin mir sicher, daß irgendwo auf einer Folie eine Fußnote mit einer Rechtsklausel steht.
 
:p

hab mit dem cinebenchr10 auf meinem system 5522 punkte, mit der gepatchten version 11572.

gefällt mir, da spar ich mir nen neuen cpu kauf :evillol::freak:

war auch zuerst erschrocken das der 8 mal schneller sein sollte wie mein aktueller :D
 
Zuletzt bearbeitet:
@101 Doesnmatter:
Na das ist doch ersichtlich, daß Intel da nicht gerade fair arbeitet. Sie täuschen eien höhere Leistung vor, als es tatsächlich ist.
Ein Schaden muß nicht erst entstehen, es geht um das Prinzip der Täuschung.
Bei IDF gilt das amerikanische Recht (welches sonst), nur daß es in dem Fall wohl ähnlich sein dürfte, wie bei uns, daß es nicht gern gesehen wird, wenn "etwas anderes angegeben wird, als angeboten" wird.
(gilt z.B auch für Lebensmittel, Elektronik allgemein und vieles andere)

Wozu dann die Versuche einiger hier und in anderen Foren, das ganze nachvollziehbar und somit verständlich zu machen?
 
Täuschen nicht unbediengt sondern Benchmarks raus suchen die gute auf vielen Kernen laufen.

Und welcher Hersteller jubelt nicht sein Produkt zum Himmel?
 
"passende Benchmarks raussuchen" kann man immer... nur diesen hier gibt es in der hier gezeigten Form gar nicht.
Das wurde mehrmals auch in anderen Foren beschrieben.
Ich finde den Cinebench eigentlich sehr aussagekräftig (weil ich viel mit 3D zu tun habe), nur zeigt der hier kein vergleichbares Bild, wie es bei anderen Webseiten zu sehen war.
Da wurde der echte Cinebench 10 verwendet, keine Modifikation, die offiziell nicht existiert.
 
Es ist ein Unterschied ob man mit einer auf SMT gut performenden Software testet oder einen Standardbench technisch mit besseren Code verändert aber optisch noch den alten suggeriert.

Hansi Hintermann aus Laiehausen kann das aber nicht erkennen und erzählt seinen Kumpels vom Stammtisch das der Nehalem mehr als 300 % Performancesteigerung gegenüber einen QX9770 zeigt. In Wahrheit sinds aber vielleicht nur 30 %.

Daher kann man das schon als bewusste Täuschung intepretieren.
 
der_neue schrieb:
@101 Doesnmatter:
Na das ist doch ersichtlich, daß Intel da nicht gerade fair arbeitet. Sie täuschen eien höhere Leistung vor, als es tatsächlich ist.
Ein Schaden muß nicht erst entstehen, es geht um das Prinzip der Täuschung.

Mein Post ging auf den Vorwurf einer Straftat ein, hast du das mitbekommen ?

Und dann geht es nicht mehr darum, was "gerne gesehen wird". Entweder es ist ein nachweisbarer Betrug auf einer Rechtsgrundlage oder eine exemplarische Leistungspräsentation im Rahmen einer "Pressekonferenz" oder wie auch immer.

Habe ich bestritten, daß Intel "nicht gerade fair arbeitet" ? Mir ging es ein strafbare Handlung, ja oder nein.
 
Hmm, wenn du "Straftat" so hervorhebst... gebe ich dir Recht. (stimmt!)

Eine bewußte Täuschung ist in der Tat eine Straftat. Inwieweit sie aber verfolgt wird, kann ich nicht sagen. "Vortäuschung falscher Tatsachen" nennt man das bei uns.

Ich glaube schon, daß die Intel-mitarbeiter gewußt haben, welche Angaben sie veröffentlichen bzw. welchen gut bekannten Benchmark sie öffentlich verwenden können, um besser dazustehen.
Das Problem ist nur, daß ich das bisher nicht nachvollziehen konnte, bis ich eine (warscheinlich) genauso bearbeitet Variante getestet habe, zusätzlich zu der origenalen Version.

Die meisten Käufer schauen sich nur die Bilder an und sind davon völlig überwältigt... auch ich war es.
Jetzt habe ich die Gewißheit, wie etwa mein 5 jahre alter Rechner in Cinebench10 zum Nehalem abschneidet und muß mich nicht auf Intels "Angaben" "verlassen".
 
der_neue schrieb:
Eine bewußte Täuschung ist in der Tat eine Straftat. Inwieweit sie aber verfolgt wird, kann ich nicht sagen. "Vortäuschung falscher Tatsachen" nennt man das bei uns.

Bist du sicher ? Lies mal im Strafgesetzbuch, Abschnitt "Betrug und Untreue" ;)
http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005902307

Was dort nicht steht, wird nicht nach StGB verfolgt. Eine Täuschung ohne Betrugsabsicht wäre bspw. der Fall, wenn ich mich als Frau verkleide und zum Shoppen gehe. Schadet diese Täuschung jemandem ? Oder ich drucke mir die IDF-Intel-Folien auf´s T-Shirt und gehe damit spazieren ... :lol:
 
Eine Täuschung ist nur ein Tatbestandsmerkmal, es gehört noch ein "bißchen" mehr dazu bis es zu einer strafbaren Handlung wird ;).
 
Hmm, mir gefällt §268 etwas besser. Intel muß ja nicht in der Absicht handeln, falsche Meßwerte ("Darstellung von Daten, Meß- oder Rechenwerten") als "echt" darzustellen, um mehr Gewinn zu machen.

Um "Betrug" und "Vermögen" geht es ja in dem von dir genannten Paragraphen.

Wie mein Vorredner schon meinte, es gehört letztlich mehr "zum Tatbestand" dazu, um ihn zu erfüllen.
Aber der hier (§268) bezeichnete "Rechtsverkehr" existiert noch nicht, denn bis jetzt gibt es die Prozessoren noch nicht und einen "finanziellen Schaden" (oder Vorteil) hat theoretisch noch niemand dadurch erlangt.

Ist schon interessant, daß die meisten Leser dieses Vorgehen nicht gerade fair fanden.

Aber bis zur eigentlichen Erhältlichkeit geht noch etwas Zeit ins Lande und dann dürfen wir uns über noch mehr Tests freuen.
Ich habe übrigens kürzlich wieder einen gefunden. (2,93Ghz Nehalem gegen C2Q 2,93Ghz mit weiteren anderen)
Link: http://www.hexus.net/content/item.php?item=15015&page=7
 
der_neue schrieb:
Hmm, mir gefällt §268 etwas besser. Intel muß ja nicht in der Absicht handeln, falsche Meßwerte ("Darstellung von Daten, Meß- oder Rechenwerten") als "echt" darzustellen, um mehr Gewinn zu machen.
[/url]

Natürlich müssen sie mit Absicht (Vorsatz) handeln, das ist genauso ein Tatbestandsmerkmal wie Täuschung (nur halt ein subjektives). Wer nicht mit Vorsatz handelt übt Fahrlässigkeit aus, was im konkreten Fall aber keine Straftat darstellen würde. Bissl viel OT sorry :)

Was ich lustig finde ist, das solche Werte von unserer "Fachpresse" bei Intel blind geglaubt werden ohne wirklich zu hinterfragen nur Hardwareluxx hat sich ein wenig mehr damit beschäftig. Hätte sowas bei AMD oder in abgeänderter Form mit Grafikkarten bei ATI oder Nvidia stattgefunden wäre hier schon längst der Aufstand geprobt worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass die Fachpresse das so widerspruchslos hinnimmt ... wirft eben ein entsprechendes Licht auf die Fachpresse. ;)
Der Nehalem wird sicherlich eine enorm Potente Architektur, aber dass derartige Wunderwerte nicht wirklich existieren könne sollte jedem Redakeur klar sein.

Klar ist, dass auch unter der Betrachtung des Mods die Ergebnisse immer noch sehr respektabel sind, etwa 50% höher als mit einem vergleichbaren Penryn.

Also wer es selber ausprobieren will findet einen Link auf die gemoddete Version hier.


Ein Betrug im Sinne einer Straftat ist es sicherlich noch nicht - schließlich gibts den Nehalem noch nicht zu kaufen. Da seh ich es schon eher als Problem an den Cinebench modifiziert laufen zu lassen und noch immer R10 zu nennen - aber Maxon wird sich da sicherlich nicht beschweren. ;)

Bleibt noch abzuwarten ob sich Intel am Ende nicht selber ins Bein schießt wenn auch die "breite Öffentlichkeit" bemerkt, dass die Werte nicht ganz so abnorm sind.
 
ihr koennt sicher sein das Intels Rechtsabteilung die Sache vorher geprueft hat und die Benchmarks unter ganz speziellen Umstaenden tatsaechlich so hoch sind. Auf jeder Seite der Intel Praesentation ist alles voll mit Sternchen , Fussnoten und "Kleingedrucktem".Intels Werte sind mit Sicherheit in einem unrealistischem Best-Case-Szenario erzielt worden.... klar das jeder Hersteller sein Produkt ins beste Licht rueckt.Wie gesagt da sorgen ganze Rechtsanwalts-Teams dafuer das man sich mit solchen Angaben nicht zu weit aus dem Fenster lehnt.Gerade in den Staaten ist rechtliche Absicherung das A und O. Millionenklagen wegen Kleinigkeiten sind da an der Tagesordnung, Mc Donalds z.B. plant jedes Jahr soundsoviel Millionen fuer Leute ein die sich Zaehne ausgebissen haben u.ae.:) Der Vermieter des World Trade Centers hat seine Versicherung auf die doppelte Versicherungssumme verklagt.Schliesslich haben zwei getrennt agierende Flugzeuge zwei zeitlich getrennte Anschlaege auf zwei getrennte Gebaeude veruebt.Zwei Anschlaege,zwei Versicherungszahlungen .....klar....????:(???
Statt achtkantig rauszufliegen bekam Mr Silverstein tatsaechlich Recht und erhielt die doppelte Versicherungssumme.Wenn dort selbst sowas voellig Absurdes moeglich ist kann man sich ausmalen was Intel bei einer Sammelklage wegen Betrug,Irrefuehrung oder sonstwas bevorstuende.
Das der milliardenschwere Quasi-Monopolist zu solchen letzten (Verzweiflungs)-Mitteln greift ist ausserdem voellig unlogisch...wozu bei der momentanen Lage?

Betrug sind die "geschoenten" Benchmarks also nicht ... jedes kleine Kind weiss was von Herstellerangaben zu halten ist. Das das neue Auto mit Sicherheit mehr verbraucht als die Angabe im Prospekt ist jedem klar,die offiziellen 9,9 Liter sind eben unter ganz speziellen Umstaenden ermittelt worden(genau wie die Nehalem-Benches).Intel zu verklagen wuerde ich mir also nochmal ueberlegen...:)
 
Nightshift schrieb:
Klar ist, dass auch unter der Betrachtung des Mods die Ergebnisse immer noch sehr respektabel sind, etwa 50% höher als mit einem vergleichbaren Penryn.
Naja, wenn man bedenkt, dass Nehalem SMT für zumindest zwei Threads pro Kern beherrscht, relativiert sich das auch wieder.
 
...und 4 virtuelle, die aktuelle Quads eben nicht haben.
 
Nehalem ist draußen, und wo sind die 19 Sekunden in Cinema 4D, noch nicht einmal ein 4 GHz Nehalem würde das schaffen.
 
Zurück
Oben