Inkassoauftrag! Was jetzt tun?

  • Ersteller Ersteller René 83
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Hatte vor monaten dasselbe Problem.

Ich soll mich bei einer Seite angemeldet haben, und einen vertrag geschlossen haben. Doch das dumme, an dem Tag war ich nicht daheim.
Also das alles war pure abzocke. Die schickten ein paar mahnungen damit es echt wirkt.

Wenn du einmal zahlst, bekommst du noch mehr von den Briefen.

BLOSS NICHT ZAHLEN, IGNORIEREN
 
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Ich habe mich dort auch nie angemeldet und trotzdem die Drohbriefe der DIS erhalten!

Warum schicken die dann noch mehr Mahnungen? ;)
 
Zuletzt bearbeitet: (Doppelpost entfernt!)
Mach dich mal nicht so heiß.
Selbst für einen gerichtlichen Mahnbescheid muss der Antragsteller in Vorleistung gehen, ca. was über 20 EUR ans Gericht zahlen. Um diese Kosten nicht zu scheuen, müsste er sich schon seiner Sache sehr sicher sein und notfalls auch einen Prozess recht zuverlässig bestehen können. Sonst bleibt er auf den Kosten sitzen. ^^

Alles vorausgehende sind nur Bettelbriefe. ;)
 
Relict schrieb:
Mach dich mal nicht so heiß. ;)

Mach ich nicht, nur irgendwann muss doch mal jemand was gegen diese Abzocker unternehmen, sonst machen die immer weiter. Mal sehen wann der nächste Brief von denen kommt?
 
Der werden "immer" so weiter machen ;)

Das einzige was helfen würde wäre selbst Justiz .... aber das ist ja leider leider verboten :(
 
Mach garnichts.

Habe erst letztens wieder einen Bericht über diese Bauerfänger gesehen.
Das Beste ist bei solchen Sachen: Nichts machen.

Daraus solltest du aber deine Lehren ziehen:
Geben NIEMALS deine Adresse auf dubiosen Internetseiten an.

Und wenn du schon AGB anklickst, durchsuche es zumindest auf "€" oder "EUR".
So mach ich das immer.
Denke immer dran: NIEMAND hat im Internet was zu verschenken.
Sollst du Adresse, Kontonummer angeben und AGB anklicken, haben die auch einen Hintergedanken. Hoffe das war für dich eine Lehre.

Ich bin immerwieder erstaunt wie bereitwillig Leute ihre Adresse angeben.
Da schimpfen Sie über Schäble und di eOnlinedurchsuchung, machen aber brav bei Bonuskarten oder solchen Internet-Aktionen mit.
Das schlimem ist, dass solche Abmahnanwälte mit solchen Aktionen sich dumm und dämlich verdienen.
Und das sogar noch legal, wenn auch unmoralisch.

Da könnte die Politik etwas machen, macht sie aber nicht.
In keinem anderen europ. Land, kann man bei der ersten Mahnung Gebühren verlangen, in Dtschl aber leider schon.

Heinerle schrieb:
Wenn du dich da angemeldet hattest, und die AGB eingewilligt hast, musst zu zahlen.
Muss man nicht.

Der Kosten müssen immer klar erkenntlich sein.
Wenn diese klein geschrieben und außerhalb des Sichbereiches sind oder gar grau auf weißem Grund, ist das nicht zulässig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sagt mal Jungs, :)

ich habe hier noch eine Sache die ich mal loswerden wollte:

Vor etwa 2 Monaten hatte ich schon mal ein Inkassoschreiben erhalten, weil ich bei Prime Seek (irgendeiner Tochterfirma von T-Com) Leistungen bezogen haben soll in Höhe von 11 €uro, im Inkassoschreiben war dann ein Betrag von 45 € aufgelistet (inkl. Inkasso und Gläubigergebühren).
Ich habe also ein Brief zurückgeschickt und bat um Beweise, dass ich dieser Firma noch Geld schulde, das ist 2 Monate her und nichts kam mehr! Meint Ihr das wars jetzt? ;)
 
ich würde sogar noch eins drauf setzen ! anstatt zu ignorieren , würde ich bei der polizei anzeige erstatten . und das fruchtet mit sicherheit , kenne einige die das so gemacht haben. hat geholfen.
 
@René S
Ob es das war kann dir niemand sagen. Verjährungsfrist ist meiner Ansicht auch hier 3 Jahre, falls rechtmäßig.
Wenn die Dir innerhalb dieser Zeit ab und an mal ne Karte senden, beginnt sie von vorn. ^^

Naja Du mußt jedenfalls zugeben. Ein bisschen merkwürdig ist das schon. So häufig Inkassoschreiben in so kurzem Zeitraum zu bekommen. Du musst irgendwas anders machen als die meisten. ^^

Ich habe mein letztes 2000 von so ner Online-PreiseBude bekommen und war im Prinzip ja auch selbst schuld und das wusste ich auch, wollte es nur nicht wahrhaben.
Und ich bin auch im Internet recht aktiv. Nicht nur daraus habe ich aber sehr gelernt.

Eine Strafanzeige zur Untermauerung des ganzen kann natürlich nicht schaden.
Genausogut kann man auch erstmal zur eigenen Absicherung einen kurzen Widerspruch inkl. die Vorlage des angeblichen Vertrages Nr. xxx verlangen, per Einschreiben-Rückschein.

Damit hat man schonmal seinen Willen zur Klärung des Sachverhaltes bekundet und kann es sogar im Zweifel beweisen, was sich auch vor einem möglichen Richter sehr positiv auswirken kann.
Wenn der Adressat nicht reagiert, ensteht kein Nachteil für einen.
Dann das ganze nochmal als Normalpost, gut is. Das gilt dann als angenommen. Emailverkehr und Telefonate kann man vor Gericht im Prinzip vergessen. Alles sehr wackelig.

Du kannst Deinen Fall auch Deiner Verbaucherzentrale melden. Auf Resonanz sind die nun mal angewiesen. Die können auch was unternehmen.
Und verhalte Dich in Zukunft etwas bedachter und bedeckter im Web und auch am Telefon.
Du lieferst sonst nur immer neue Munition. Niemand hat was zu verschenken. Du aber zu verlieren.
 
Mal abwarten was da jetzt noch kommt! Aber schlafen werde ich trotzdem wunderbar! :D
Am Anfang bekam ich weiche Knie als ich plötzlich das Inkassoschreiben im Briefkasten hatte, aber nach all den Forschungen im Netz und der vielen Berichte über diese Betrüger ist wieder Luft holen angesagt.

Ach ja hier ist mal ein Bericht von Akte 08 vom 13.05.2008 über die DIS und Nachbarschaft24.net! Wer Lust hat, kann sich's mal ansehen! ;)

http://youtube.com/watch?v=u5NXl-z-tc4

Falls noch jemand Briefe der lieben DIS erhalten hat, kann sich ja mal melden, ich möchte den Threat vorläufig noch nicht begraben! Ist gerade so lustig hier :D !
 
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Ein altes Sprichwort besagt:

Ziehe niemals eine Pistole, wen du dir nicht einmal die Munition leisten kannst.


Soll heißen, die warten darauf, das du zurückschreibst, denn dann können sie dich einschätzen.
 
Jolly91 schrieb:
die warten darauf, das du zurückschreibst

Habe ich schon gemacht, die Antwort von denen hieß:

Ich solle bei der Polizei Strafanzeige gegen die DIS wegen versuchten Betruges stellen und der Polizei mitteilen, dass ich mich mit meiner IP-Adresse auf nachbarschaft24.net nicht angemeldet habe. :rolleyes:, äh ja, wie jetzt? :lol:

Nach Ostern 2008 sind etwa 50000 Mahnungen rausgegangen und etwa die Hälfte (also 25000) haben überwiesen, das muss doch reichen, dann muss ich doch nicht auch noch zahlen. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Was, sie selbst haben gesagt, du sollst dich bei der Polizei melden?:freak: Mal eine andere Frage. Gehst du über W-Lan ins Netz? Ich würde mal schauen, was der Router alles so ausspuckt. Vielleicht warst es nicht du sondern jemand anderes?

Gruß Andy
 
Den Artikel auf rotglut kenne ich schon ;)

Ach noch was: Bekommen die eigentlich durch die IP-Adresse die Festnetznummer raus, nicht dass die die Forderung irgendwann über die T-Com-Rechnung einziehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau, da gab es mal auf genealogie so einen fall,

die Richterin ging auf diese seite genealogi.de und schaute die an, sie musste:

1. Runterscrollen um die AGB zu sehen
2. war das in einem fetten hellgrau
3. wird man nicht auf das Zahlen hingewiesen


und aus dem Grund, musste das Opfer nicht zahlen.
 
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