Internationales Garantierecht

EarthQuaker

Lieutenant
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Apr. 2007
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Hallo liebe Gemeinde,
bin auf der suche nach dem im Titel bereits angegebenen recht. und ob es sowas überhaupt gibt? Wenn es dieses gibt bitte ich daher um hinweise und oder liks (ist wichtig).


Grund:
Habe ein produkt gekauft (in Taiwan) und nun ist es nach 4 monaten defekt, daher die Dringliche frage an euch!

Mit freundlichen Grüßen
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun Garantie ist eine Freiwillige Leistung des Herstellers die über die Gewährleistung hinausgeht. Ob es bei deinem Produkt eine Internationale Garantie gibt, siehst du in der Garantiebeschreibung die in deiner Packung liegt.
 
Da gibt es verschiedene Bestimmungen vom Hersteller & Land. Grundsätzlich gilt 1 Jahr Gewährleitung immer. In der Garantiekarte findest du genaue Informationen.
 
Lass und doch bitte nicht dumm sterben....worum handelt es sich denn?


Das Problem ist doch eigentlich nur folgendes:

Falls der Hersteller auch hier in Deutschland auf dem Markt vertreten ist ist er nicht verpflichtet das Gerät hier auch wieder zu reparieren.
Du müsstest dann das Gerät ins Ursprungsland schicken....meines Erachtens auf deine kosten.
Leider hast du quasi kein Druckmittel über so eine große Entfernung falls der Hersteller sich querstelllt.
Deshalb würde ich ein teures (Elektro) Produkt niemals importieren
 
internationales Garantierecht gibt es nicht ... das ist dann eben Pech ... wer billig kauft zahlt eben doppelt ... aber manche brauchen ja erst den Schaden um draus zu lernen ... kannst sogar froh sein das für Privatpersonen "Grauimporte" nicht illegal sind ...
 
Nun Garantie ist eine Freiwillige Leistung des Herstellers die über die Gewährleistung hinausgeht.

als pauschale aussage erstmal falsch. grundsätzlich hast du mindestens 6 monate garantie, das ist hier in deutschland gesetzliche vorschrift. eine garantie, die über die 6 monate hinausgeht, das ist tatsächlich freiwillig, da gilt lediglich die gewärleistung für den zeitraum von monat 7 bis monat 24 nach kauf.

Grundsätzlich gilt 1 Jahr Gewährleitung immer.

das ist natürlich falsch.

tatsache ist, dass nichts auf der wel schwieriger ist als internationales privatrecht. das problem an der sache ist nunmal die, dass es keine "weltprivatsrechtsordnung" oder dergleichen gibt.

die frage ist grundsätzlich immer, welcher gerichtsstand im kaufvertrag vereinbart war. es ist z.b. durchaus möglich, in deutschland ein auto nach ugandischem recht zu verkaufen, wenn man das will.

wenn du jetzt etwas in taiwan gekauft hast, dann fallen mir spontan gleich 3 rechtsordnungen ein, die einschlägig sein können:

1. deutsche
2. taiwanesische
3. chinesische

von daher müßtest du jetzt mal im kleingedruckten lesen, was dein gerichtsstand ist. sollte dort nichts angegeben sein, könntest du vor ein deutsches gericht ziehen, ich bezweifel aber, dass du da wirklich erfolg haben wirst.

gut, 4 monate würde bedeuten, dass dass du zwar nach deutschem recht nicht nur einen gewährleistungsanspruch sondern einen garantieanspruch hast, den du auch durch das deutsche gericht bestätigt bekommen würdest, die frage ist nur, in wie weit das auch durchsetzbar sein wird. ein deutscher gerichtsvollzieher kann nunmal nicht einfach nach taiwan fahren und dort dinge beschlagnahmen oder dergleichen.

von daher, probiere eine reklamation beim hersteller, wenn der sich querstellt.. naja, du würdest zwar wahrscheinlich vor gericht rechtbekommen, aber ich zweifel jetzt ehrlich gesagt stark daran, dass du dieses recht auch wirst durchsetzen können, wenn du nicht in taiwan vor ort sein kannst. in aller regel wirst du durch ein gerichtsverfahren kosten produzieren, die du zwar theoretisch zurück bekommst, aber erstmal vorstrecken müsstest.
in den meisten dieser fälle bedeutet das, dass du einen titel für die wohnzimmerwand bekommst und sonst nichts.

wie gesagt, probier es über die normalen vertriebswege (vielelicht bekommste ja ersatz oder ne reparatur), ansonsten... du hast lehrgeld bezahlt und weißt jetzt, dass man am besten die finger von schnäppchen aus asien lässt. wenns nämlich problee gibt, wirds meistens teurer als hier der reguläre kauf.
 
@ nurmalsoamrande

Nur mal so am Rande: Was Du hier schreibst, ist falsch. In Deutschland sind 2 Jahre Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben, innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen, "dass der Mangel nicht bereits beim Gefahrenübergang anlag" (sog. Sachmängelfreiheit). Danach dreht sich das Spielchen um.

Mit der Garantie hat das nichts zu tun, diese ist, wie bereits sehr richtig geschrieben wurde, eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Du verwechselst weiter unten schon wieder. Gewährleistungsanspruch und Garantieanspruch sind zwei verschiedene Paar Schuhe und richten sich an zwei verschiedene Parteien. Gewährleistung ist immer der Händler schuldig; ein Hersteller kann Garantie geben, muss es aber nicht, und ist nur in der Pflicht, wenn diese Garantie in Anspruch genommen wird (wobei der Händler als Mittelsmann zwischen Kunden und Hersteller auftreten kann).

Da es sich um einen Import handelt, wäre die Frage, inwieweit der Hersteller international Garantie gibt. Tut er das nicht, ist der Käse von vornherein gegessen.
 
Danke @ Alle, und Speziellen danke an nurmalsoamrande. ich werde einfach mal schauen was ich machen kann... habe es auf jedenfall dem onlineshop mitgeteilt... leider wie gesagt nur in Taiwan, gibts halt nicht in deutschland aber was solls... aber stimmt vllt. sollte man nicht unbedingt das Günstigste nehmen =)

@ Tux: geht um meine Grafikkarte siehe Signatur =) aber ich habe schon mehrfach gelesen das sie grafikkarte allgemein probleme bereitet... der anhang sollte alles zur Grafikkarte sagen:(
Ergänzung ()

serra.avatar schrieb:
internationales Garantierecht gibt es nicht ... das ist dann eben Pech ... wer billig kauft zahlt eben doppelt ... aber manche brauchen ja erst den Schaden um draus zu lernen ... kannst sogar froh sein das für Privatpersonen "Grauimporte" nicht illegal sind ...


Wieso Grauimporte? Dafür habe ich Offiziel Steuern bezahlt? Nix mit Grauimport!
 

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internationales Garantierecht gibt es nicht

Gibt es wohl ;). Die betroffenen Staaten müssen nur Vertragsmitglieder (z.B. beim UN-Kaufrecht) sein.

Ist zwar zumeist für geschäftliche Belange ausgerichtet, aber ist teilweise auch auf Privatkunden anwendbar. Hier würde sich, wie schon angesprochen, die Frage des Gerichtsstandes und der (wohl) damit geltenden Rechtslage stellen. Zumeist sollte man aber vorher schauen, dass man das auf dem Verhandlungswege löst, denn eine fehlerhafte Notebookgrafikeinheit steht da nicht unbedingt dafür, wie ich meine, was die Kosten und das Risiko betrifft.
 
Grauimport ist ein Import der nicht auf offiziellen Vertriebswegen des Herstellers erfolgt. Das hat nichts mit Zoll und Steuern zu tun. Bei Autos wird das auch gerne als Reimport bezeichnet.
 
Wieso Grauimporte? Dafür habe ich Offiziel Steuern bezahlt? Nix mit Grauimport!

das heisst noch lange nicht das das Taiwan Produkt auch für den Europischen Verkaufsraum bestimmt war ... je nach Handelsabkommen Handelszone ist das dann ein Grauimport ...
 
robafella schrieb:
grauimport ist ein import der nicht auf offiziellen vertriebswegen des herstellers erfolgt. Das hat nichts mit zoll und steuern zu tun. Bei autos wird das auch gerne als reimport bezeichnet.


ok :)
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serra.avatar schrieb:
das heisst noch lange nicht das das taiwan produkt auch für den europischen verkaufsraum bestimmt war ... Je nach handelsabkommen handelszone ist das dann ein grauimport ...

ok :)
Ergänzung ()

Fetter Fettsack schrieb:
Gibt es wohl ;). Die betroffenen Staaten müssen nur Vertragsmitglieder (z.B. beim UN-Kaufrecht) sein.

Ist zwar zumeist für geschäftliche Belange ausgerichtet, aber ist teilweise auch auf Privatkunden anwendbar. Hier würde sich, wie schon angesprochen, die Frage des Gerichtsstandes und der (wohl) damit geltenden Rechtslage stellen. Zumeist sollte man aber vorher schauen, dass man das auf dem Verhandlungswege löst, denn eine fehlerhafte Notebookgrafikeinheit steht da nicht unbedingt dafür, wie ich meine, was die Kosten und das Risiko betrifft.


Gehört Taiwan dazu? weist du da mehr? =)
Ist ja inzwischen die 2te Grafikkarte innerhalt von 4 Monaten die die selben fehler aufweist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da bin ich momentan überfragt. Irgendwo auf einer UN-Webseite wird man wahrscheinlich nachlesen können, ob Taiwan da beigetreten ist (ich vermute einmal ja, da dies der Wirtschaftsstandort aller Wahrscheinlichkeit nach zuträglich ist).

Allerdings müsste man auch wissen, ob sie vorbehaltlos dem beigetreten sind oder ob sie irgendwelche Eigenheiten beibehalten haben. Außerdem können noch andere Abkommen oder Regelungen vorrangig sein, das UN-Kaufrecht war nur als Beispiel gedacht.
 
Fetter Fettsack schrieb:
Da bin ich momentan überfragt. Irgendwo auf einer UN-Webseite wird man wahrscheinlich nachlesen können, ob Taiwan da beigetreten ist (ich vermute einmal ja, da dies der Wirtschaftsstandort aller Wahrscheinlichkeit nach zuträglich ist).

Allerdings müsste man auch wissen, ob sie vorbehaltlos dem beigetreten sind oder ob sie irgendwelche Eigenheiten beibehalten haben. Außerdem können noch andere Abkommen oder Regelungen vorrangig sein, das UN-Kaufrecht war nur als Beispiel gedacht.

Ok... naja muss ich wohl ein wenig suchen... aber irgendwie und irgendwo musses da ja was zu finden sein... hoffe aber mal das ich eine pos. antwort erhalte und ein neues gerät zugesendet wird, wenn nicht hab ich wohl doch pech gehabt.



Edit:
Habe mich nun mal Informiert, also Taiwan ist nicht mit im UN-Kaufrecht aufgelistet :( ist zwar schade, aber kann man halt nix machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Möglicherweise spielt es eine Rolle, dass die Republik China (Taiwan) nur von sehr wenigen Staaten anerkannt wird und auch nicht Mitglied der UN ist. Ggf. könnte hier das UN-Kaufrecht zur Anwendung kommen, wenn die Volksrepublik China das Gesetz ratifiziert hat. Aber das wird in der Tat jetzt sehr kompliziert, weil ja die Republik China (Taiwan) de facto souverän ist.

Daher würde ich versuchen, mit dem Hersteller eine Lösung zu finden, ansonsten hast du wohl leider Pech gehabt.
 
Das stimmt allerdings... naja die möglichkeit währe mich direkt an Nvidia zu wenden... aber was soll ich denen schreiben? "Ich hab eine Nvidia Grafikkarte gekauft aber leider in Taiwan und nun weis ich nicht ob ich garantie hab"... naja das würde ein wenig doof klingen :D

Aber trotzdem Danke für eure hilfe
 
@ chriskool

Brächte aber nichts, wenn die Taiwanesen das nicht anerkennen. China kann es ja nicht durchsetzen. Im übrigen recht peinlich, dass mir das garnicht aufgefallen ist, dass Taiwan gar nicht mehr in der UNO sitzt (seit den Siebzigern glaub ich).^^

@ EarthQuaker

Probier es einmal bei der deutschen Niederlassung aus. Lieb fragen und sein unendliches Leid darlegen wirkt manchmal Wunder. ;)
 
Seit wann gibt es ein Garantierecht? (das ist doch nicht mal in Deutschland gesetzlich verankert, oder)

Wie gesagt, einfach den Hersteller anschreiben.
Vielleicht zeigt sich die deutsche nVidia Niederlassung kulant und hilft dir aus der Patsche.
 
nVidia ...

Öh, was sollen die denn mit der GraKa anfangen ?

Man kann sich nicht einfach seinen Ansprechpartner aussuchen, nur weil irgendwo ein Teil von wem verbaut ist.
Es gibt nur den Händler / Hersteller und das nach vorher einsehbaren (ggf. Garantie-)Bedingungen. Bei jeglichen Unklarheiten/Abweichungen besser Hände weg, statt der Illusion zu verfallen man würde sich irgendwas sparen.
 
Nur mal so am Rande: Was Du hier schreibst, ist falsch. In Deutschland sind 2 Jahre Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben, innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen, "dass der Mangel nicht bereits beim Gefahrenübergang anlag" (sog. Sachmängelfreiheit). Danach dreht sich das Spielchen um.

Mit der Garantie hat das nichts zu tun, diese ist, wie bereits sehr richtig geschrieben wurde, eine freiwillige Leistung des Herstellers.

nein tu ich nicht ;)
innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen, "dass der Mangel nicht bereits beim Gefahrenübergang anlag" (sog. Sachmängelfreiheit).

genau DAS ist die deffinition einer garantie ;)
 
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