Nun Garantie ist eine Freiwillige Leistung des Herstellers die über die Gewährleistung hinausgeht.
als pauschale aussage erstmal falsch. grundsätzlich hast du mindestens 6 monate garantie, das ist hier in deutschland gesetzliche vorschrift. eine garantie, die über die 6 monate hinausgeht, das ist tatsächlich freiwillig, da gilt lediglich die gewärleistung für den zeitraum von monat 7 bis monat 24 nach kauf.
Grundsätzlich gilt 1 Jahr Gewährleitung immer.
das ist natürlich falsch.
tatsache ist, dass nichts auf der wel schwieriger ist als internationales privatrecht. das problem an der sache ist nunmal die, dass es keine "weltprivatsrechtsordnung" oder dergleichen gibt.
die frage ist grundsätzlich immer, welcher gerichtsstand im kaufvertrag vereinbart war. es ist z.b. durchaus möglich, in deutschland ein auto nach ugandischem recht zu verkaufen, wenn man das will.
wenn du jetzt etwas in taiwan gekauft hast, dann fallen mir spontan gleich 3 rechtsordnungen ein, die einschlägig sein können:
1. deutsche
2. taiwanesische
3. chinesische
von daher müßtest du jetzt mal im kleingedruckten lesen, was dein gerichtsstand ist. sollte dort nichts angegeben sein, könntest du vor ein deutsches gericht ziehen, ich bezweifel aber, dass du da wirklich erfolg haben wirst.
gut, 4 monate würde bedeuten, dass dass du zwar nach deutschem recht nicht nur einen gewährleistungsanspruch sondern einen garantieanspruch hast, den du auch durch das deutsche gericht bestätigt bekommen würdest, die frage ist nur, in wie weit das auch durchsetzbar sein wird. ein deutscher gerichtsvollzieher kann nunmal nicht einfach nach taiwan fahren und dort dinge beschlagnahmen oder dergleichen.
von daher, probiere eine reklamation beim hersteller, wenn der sich querstellt.. naja, du würdest zwar wahrscheinlich vor gericht rechtbekommen, aber ich zweifel jetzt ehrlich gesagt stark daran, dass du dieses recht auch wirst durchsetzen können, wenn du nicht in taiwan vor ort sein kannst. in aller regel wirst du durch ein gerichtsverfahren kosten produzieren, die du zwar theoretisch zurück bekommst, aber erstmal vorstrecken müsstest.
in den meisten dieser fälle bedeutet das, dass du einen titel für die wohnzimmerwand bekommst und sonst nichts.
wie gesagt, probier es über die normalen vertriebswege (vielelicht bekommste ja ersatz oder ne reparatur), ansonsten... du hast lehrgeld bezahlt und weißt jetzt, dass man am besten die finger von schnäppchen aus asien lässt. wenns nämlich problee gibt, wirds meistens teurer als hier der reguläre kauf.