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Für die Telekom schon, für den Grundstückseigner nicht.Smily schrieb:es ist aber ein riesen Unterschied, ob jemand das Kabel durch Dummheit zerstört/zerschnitten hat
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Für die Telekom schon, für den Grundstückseigner nicht.Smily schrieb:es ist aber ein riesen Unterschied, ob jemand das Kabel durch Dummheit zerstört/zerschnitten hat
Sminka schrieb:Wir wohnen auch im ersten Stock und das Kabel kommt aus dem Boden heraus und führt an der Mauer des Hauses nach oben in die Wohnung. Und das nicht vorne, sondern von der Seite bis zu der hinteren Wand des Hauses.
!Wu134 schrieb:Hallo,
eigentlich ist es Zeitverschwendung, auf diese "hätte, könnte, sollt"-Geschichte vom Kumpel eines Kumpels, dessen Cousine jemanden kennt, der mal sowas bei nem Nachbarn hatte ... zu antworten.
Das Kabel gehört rein rechtlich der Telekom und auch der eigene, unerlaubte "Reparaturversuch" wäre nur eine weitere Sachbeschädigung. Dieser Schaden muss professionell von einem beauftragten Unternehmer repariert werden. Die Beschädigung beeinflusst nicht nur das eigene Signal, sondern kann auch dafür sorgen, dass die Nachbarn selbst Verbindungsprobleme haben. Siehe die unzähligen Probleme beim Telefonanschluss, die oft nur sporadisch auftauchen, keine Ursache zu scheinen haben und immer urplötzlich verschwinden.
Als Hausbesitzer hat man zudem nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Dazu würde gehören, diesen Schaden zu melden und reparieren zu lassen. Wer dafür aufkommt, ist wohl erstmal zweitrangig. Wenn man den Schuldigen nicht eindeutig benennen und es beweisen kann, ist es halt der eigene Schaden. So ähnlich wie beim Auto, das unschuldig am Straßenrand parkt und am nächsten Morgen hängt der Außenspiegel weg. Muss repariert werden und wenn man den Schuldigen nicht identifzieren kann, bleibt man auf dem eigenen Schaden sitzen.
Gruß