Ab 2007 GEZ-Gebühren für Internet-PCs

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
M

momo64x6

Gast
(Hüseyin ) Es war nur eine Frage der Zeit, bis man auch GEZ-Gebühren für die Nutzung von PCs mit Internetanschluss erheben würde. Nun wurde vom Bundestag beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2007 alle Besitzer eines PCs mit Zugang zum Internet (dies betrifft auch die MAC User ) Gebühren an die GEZ zahlen müssen.


Für Privatpersonen wird sich mit der neuen Regelung nichts verändern. Für einen PC mit Internetzugang wird die GEZ genauso viel Gebühren erheben wie für einen Fernseher, nämlich 17,03 Euro. Wird diese Gebühr monatlich an die GEZ gezahlt, müssen im Gegenzug keine weiteren TV-Geräte, Radios und PCs angemeldet werden. So wird man als Privatperson wie bisher maximal 17,03 Euro monatlich zahlen müssen.

Im Privathaushalt wird für beliebig viele Geräte nur eine Gebühr fällig, die sich nach dem "teuersten" Gerätetyp bemisst. Ein Radio kostet 5,52 Euro im Monat, ein Fernseher 17,03 Euro. Es können dann beliebig viele Radios beziehungsweise Radios und Fernseher aufgestellt werden, sofern alle Familienmitglieder keine eigenen Einkommen haben beziehungsweise miteinander verheiratet sind. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Wohngemeinschaften etc. muss dagegen jeder einzeln zahlen, der Geräte besitzt. Besitzt nur ein Bewohner Rundfunkgeräte und stehen diese nur in seinem Zimmer und in Gemeinschaftsräumen, fällt nur eine Radio- beziehungsweise Fernsehgebühr an.

Ein Computer mit Internetzugang zählt im Privathaushalt gebührentechnisch als Fernseher und kostet somit 17,03 Euro monatlich. Weitere Radios, Fernseher und Computer im Haushalt sind dann gebührenbefreit.

Bei betrieblicher Nutzung sieht es etwas anders aus. Hier zählt jeder Fernseher und jedes Radio einzeln und für die vorhandenen Computer muss man genau einmal die Gebühr bezahlen.

In Firmen zählt jedes Radio und jeder Fernseher einzeln. Allerdings enthält die Fernsehgebühr die Radiogebühr; für jeden Fernseher in Unternehmen darf also noch ein Radio gratis aufgestellt werden. Gibt es mehr Radios als Fernseher, so wird für die überzähligen Radios die monatliche Radiogebühr fällig. Ein Videorekorder hat ein eigenes Empfangsteil und gilt somit je nach Auslegung als eigener Fernseher, auch wenn ihm ein Display fehlt. Eine TV-Karte im Computer ist ein ähnlicher Grenzfall; bei Fernseher plus TV-Karte am Arbeitsplatz könnten zwei Gebühren fällig werden, auf jeden Fall wird aber wie bisher pro Computer mit TV-Karte weiterhin eine Fernsehgebühr fällig. Auch enthält die TV-Karte üblicherweise auch ein Radioteil – ein weiteres Radio kann man hier demnach nicht mehr anrechnen.

Computer mit Verbindung zum Internet zählen als Fernseher, doch wird unabhängig von der Anzahl der Computer nur eine Fernsehgebühr fällig. Für diese darf dann auch ein Radio und ein Fernseher aufgestellt werden. Weitere Radios und Fernseher zählen allerdings – im Gegensatz zur 2001 geplanten Regelung – wieder extra. 35 Computer mit Internet-Zugang, 3 Fernseher und 5 Radios ergeben somit beispielsweise eine Gebührenpflicht von 3 x 17,03 Euro plus 2 x 5,52 Euro monatlich.

Quelle www.giga.de

So machen sie es doch immer das ganze Jahr rote Zahlen schrieben,
sämtliche Kassen plündern und sich die Taschen voll stecken. Egal welcher Partei sie angehören alles das gleiche Pack. Jetzt haben sie wieder eine Quelle ausgemacht wie sie wieder Löchert stopfen wollen die durch ihre Unfähigkeit entstanden sind.
Und wer muss den Kopf hin halten der kleine Steuerzahler.
Willkommen in der Demokratie :mad:
 
Schau mal hier. Da wurde schon ausführlich über das Thema "gespamt" ähh geschrieben. ;)
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben