Internetpolizei hat mich erwischt?

N3v3rMind schrieb:
Wenn man sich o.g. Links mal genauer betrachtet , dann geht es aber immer um das "ANGEBOT" von so und so vielen Titeln.

Wieso sollten sie jetzt nach jmd. fahnden der 200 Titel runtergeladen hat. ? (nicht angeboten)

hehe

das geht auch nicht. wenn die beweisen wollen, das eine person etwas runtergeladen (download) hat, muessen sie (beauftragte der kanzlei) es auch angeboten haben (upload). anders kommt man nicht [direkt] an diese informationen.

waere das gleiche, als wuerde die polizei drogen verkaufen, um dann spaeter potenzielle konsumenten wegen besitz genau dieser zu verhaften.

p.s.: auch ist bei dieser methode das beweisstueck (unerlaubte kopie) auf dem rechner des betroffenen ( da liegts gut ;) ) und nicht in den haenden der ermittler/verfolger! (anbei werden deshalb auch rechner sichergestellt, um besagte beweise zu sichern)
 
Genau. Sobald dein Name auf dem Briefkasten steht und der Briefträger dies bestätigen kann, gilt ein Brief als zugestellt.
 
Was bestätigen kann? Das mein Name auf dem Briefkasten steht oder das er den Brief eingeworfen hat?

Frag mich warum man dann Kündigungen oder ähnlich wichtiges per Einschreiben schickt. Nachforschungsantrag geht auch nur mit Einschreiben.
Ein Bußgeld könnte man auch ganz gemütlich absitzen und erst auf die erste Mahnung reagiern.

Was passiert denn wenn so ein Brief wirklich verschwindet? Kommt ja schon mal vor.
Zumindest sollte man sich alle Optionen öffenhalten.
 
er hat kein w-lan..
nun, habe mir diese kanzlei angeschaut, scheint seriös zu sein.zu deinem unglück.
auch wenn ich jetzt in die wunde steche: es wird schwer.deinen rechner werden die nicht sehen wollen(in 99% der fälle werden die eh sauber sein, wenn man noch zeit hat sich zu kümmer bevor man ihn abgibt)
es geht lediglich um die ip die dein provider rausgegeben hat.danach gehen die ja.könntest folgendes versuchen.ruf deinen provider an und lass dir für den betreffenden zeitraum eine übersicht der dir zugeteilten ip´s geben.(bei jeder einwahl gibts ne neue)mit datum und uhrzeit.damit dann zum anwalt.
es ist zwar unwahrscheinlich, aber vielleicht haben sie sich ja wirklich vertan bzw der provider die falsche adrese gegeben
 
Hi,

du musst ja auch nicht beweisen, dass du es nicht warst. Der Staat muss WASSERDICHT nachweisen, dass du es auch wirklich warst und wenn du es nicht warst, kann dir auch nicht nachgewiesen werden, dass du es warst (o0 bisschen komischer satz finde ich^^). Problematisch wirds dann, wenn sich wer in dein Netzwekr eingeklingt hat oder so...oder sehe ich das falsch?

mfg SalzStreuer
 
iceman:-) schrieb:
Was bestätigen kann? Das mein Name auf dem Briefkasten steht oder das er den Brief eingeworfen hat?

Frag mich warum man dann Kündigungen oder ähnlich wichtiges per Einschreiben schickt. Nachforschungsantrag geht auch nur mit Einschreiben.
Ein Bußgeld könnte man auch ganz gemütlich absitzen und erst auf die erste Mahnung reagiern.

Was passiert denn wenn so ein Brief wirklich verschwindet? Kommt ja schon mal vor.
Zumindest sollte man sich alle Optionen öffenhalten.

Fakt ist das der Brief als zugestellt gilt, sobald er in Deinem Briefkasten ist.
Die Wahrscheinlichkeit das gerade solch ein Brief verloren geht ist gen 0 ;)
Das kauft Dir keiner ab in diesen Land...
 
Nun Herr Rasch & seine Firma proMedia (IFPI = Die Deutschen Phonoverbände) benutzen diverse Programme die sich in die p2p Netze einloggen und somit sehen können welche IP gerade was transferiert! Daher müssen sie keine Strafttat begehen um zu sehen was User alles laden. Sie machen nen Screenshot und haben dann dadrauf die IP und die Titel der heruntergeladenen Titel.

Außerdem ist das downloaden zZt noch nicht illegal (div. Richter streiten sich noch um ein Gesetz). Das Anbieten ist das Problem.
Lädt man etwas bei BearShare/Limewire etc runter, speichert sich diese Datei in einem von dem Fileshare Prog angelegtem Ordner, der dann allen anderen p2p Usern den zugriff darauf gewährt! Das ist alles wofür man sich verantworten muss.

China schrieb:
Genau das habe ich auch versucht auszudrücken...
Es ist verboten eine Straftat zu begehen um eine andere aufzuklären ;)

Das mag schon richtig sein, aber da sie keine Strafttat begehen operieren sie leider auf legale Weise. Da Sie, wie oben schon von mir gechrieben, die Titel nicht downloaden.



Ich habe hier mal eine "Prompt" TV Mitschnitt geuppt, in dem ihr sehen könnt wie das alles abläuft. Kanzlei Rasch und proMedia kommen in dem Beitrag auch vor. Leider kommt Herr Rasch selber nicht zu wort, aber es ist ganz interessant zu sehen wie alles abläuft!

Klick Mich [Rapidshare]

Ps: Ich weiß wovon ich rede, ich wurde im letzten Jahr auch von Herrn Rasch angeschrieben und durfte eine Kostennote von 301 € + 20 € Porto = 321 € tragen.
Ich hatte auf meiner Internetpräsentz einen eigenen Remix (eigener Beat mit einem Acapella eines Künstlers von BMG) zum Download bereitgestellt. Ich hatte auch versucht dagegen vorzugehen, nur leider hatte ich keinen Erfolg. Mein Anwalt riet mir die Kostennote zu bezahlen und die dazugehörige Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Aber bei mir war leider alles zu offensichtlich. Bei dir sieht das alles ganz anders aus. Da du ja, wie du im deinem ersten Post schreibst, BearShare nie benutzt haben sollst, würde ich die Kostennote nicht bezahlen, mal bei Herrn Rasch anzurufen (Falls du die seine Nummer brauchst --> PN, solltest du ja aber auf dem Schreiben haben), ihn auf das Problem aufmerksam zu machen (Er ist im Grunde ein ganz netter Mensch (hatte öffter das Vergnügen mit ihm zu telefonieren)) und auf keinen fall deine Festplatte formatieren (sollte später als Beweis dienen).

Konsultiere auch deinen Anwalt und lass ihn wissen welche Schritte du eingeleitet hast!
Ansonsten kannst du nur abwarten, abwarten und abwarten.

PPs: sollten noch fragen sein,.. poste sie hier oder schreib mir eine Nachricht!

pIIeZ & viel Glück!
 
Zuletzt bearbeitet:
gasti schrieb:
waere das gleiche, als wuerde die polizei drogen verkaufen, um dann spaeter potenzielle konsumenten wegen besitz genau dieser zu verhaften.

so ein blödsinn, wer bietet die files denn an? doch nicht die musikindustrie oder die statsanwälte.

user bieten an und user laden auch runter.

also der drogendealer verkauft und der konsument nimmt die drogen.
beide kannst du verhaften, auch wenn der dealer die größere strafe bekommt.

download ist illegal, egal ob mit oder ohne upload.
man konzentriert sich natürlich auf die leute die die files großflächig anbieten um es schneller unterbinden zu können aber genau so kann man den kleinen user dranbekommen der sich nur eine hand voll files für den heimgebrauch saugt.
denn viele von diesen kleinen user summieren sich zu einer ganz schön großen masse.
 
Also das mit dem Programm dürfte an der Grenze zum Datenschutz sein.
Der wird aufgrund des Verdachts übergangen...
Ausserdem war die Aufmachung so richtig schön Klatschmedienmässig...
Wie gesagt, ich kenne Leute die saugen das Netz leer und denen wird keiner
was können. Wer für sowas öffentliche Quellen benutzt wird wohl oder übel Probleme
bekommen, wer aber weiß wo, wie und wann, der ist fast unmöglich zu kriegen.

Ausserdem hat das andere Video ja auch gezeigt: Rechner verschlüsseln mit 256bit... viel Spaß! :evillol:
Da kommen die auch nie dran... Rechner ist zwar weg, aber Beweise werden die nie bekommen.

Des Weiteren kommt man auch nicht immer so einfach an die Daten der Nutzer dran.
"Mal eben die Adresse ermitteln" geht auch nicht so einfach.
Da wird auch der Datenschutz gebrochen.
Und einige Internetanbieter weigern sich auch solche Daten raus zu geben. ;)
 
TS|2k4 schrieb:
[...] Außerdem ist das downloaden zZt noch nicht illegal (div. Richter streiten sich noch um ein Gesetz). [...]
Oh doch - da musst du dich leider fehlinformiert haben, denn:

Selbst das alleinige Downloaden von geschützten Inhalten ist strafbar. Zwar bietet man in diesem Fall keine Lieder, Filme, oder Programme an, was einen Verstoß gegen §52 UrhG +F wäre (öffentliche Wiedergabe oder zur Verfügungsstellung eines Werkes). Das war zumindest im alten Spruch noch solange erlaubt, wie es zu nicht erwerbsmäßigem Zweck genutzt wurde.

Das Downloaden von geschützten Inhalten mit blockiertem Upload oder von FTP/HTTP Servern oder von sonstwo verstößt daher nicht gegen §52 (das alte Recht), damit man nichts weitergibt, jedoch verstößt dies gegen §16 des UrhG (Vervielfältigung); wozu insbesondere das zwangsläufige Speichern der Datei auf der Festplatte sowie das spätere Brennen auf CD oder DVD sehr wohl zählt!

Der alte Spruch "Privatkopie!" (§53 UrhG) zieht (und zog damals ebenafalls) nicht, da dafür eine legale Quelle zugrunde liegen muss, was in o.g. Fällen beides mal nicht der Fall ist, da du mindestens gegen eines der beiden verstößt.


Grüße
Dunkel
 
Zuletzt bearbeitet:
China schrieb:
Also das mit dem Programm dürfte an der Grenze zum Datenschutz sein.
Der wird aufgrund des Verdachts übergangen...
Ausserdem war die Aufmachung so richtig schön Klatschmedienmässig...
Wie gesagt, ich kenne Leute die saugen das Netz leer und denen wird keiner
was können. Wer für sowas öffentliche Quellen benutzt wird wohl oder übel Probleme
bekommen, wer aber weiß wo, wie und wann, der ist fast unmöglich zu kriegen.

Ausserdem hat das andere Video ja auch gezeigt: Rechner verschlüsseln mit 256bit... viel Spaß! :evillol:
Da kommen die auch nie dran... Rechner ist zwar weg, aber Beweise werden die nie bekommen.

Des Weiteren kommt man auch nicht immer so einfach an die Daten der Nutzer dran.
"Mal eben die Adresse ermitteln" geht auch nicht so einfach.
Da wird auch der Datenschutz gebrochen.
Und einige Internetanbieter weigern sich auch solche Daten raus zu geben. ;)

Das mit dem Datenschutz kann man geteilt sehen, da man bei dem Programm keine Name, Adressen etc sehen kann.. lediglich nur die MusikTitel + IP.
Sollte sich der Verdacht dann bestätigen, kann man alles weitere in die Wege leiten und sich um die Kontaktdaten bemühen.

Du sagst ja:

"Wie gesagt, ich kenne Leute die saugen das Netz leer und denen wird keiner
was können. Wer für sowas öffentliche Quellen benutzt wird wohl oder übel Probleme
bekommen, wer aber weiß wo, wie und wann, der ist fast unmöglich zu kriegen."

ich gebe dir da vollkommen Recht. Ich kenne auch genügend Leute die "das Netz leer saugen", und dennen wird auch nichts passieren, aber wer in der heutigen Zeit noch Fileshare Programme nutz ist selbst Schuld und die müssen wohl aber übel mit Konsequenzen rechnen!

An die Daten kommen proMedia & Rasch per Gerichtlichen Beschluß, denn dann müssen die Provider die Daten rausrücken!


DunkelAngst schrieb:
Oh doch - da musst du dich leider fehlinformiert haben, denn:

Selbst das alleinige Downloaden von geschützten Inhalten ist strafbar. Zwar bietet man in diesem Fall keine Lieder, Filme, oder Programme an, was einen Verstoß gegen §52 UrhG +F wäre (öffentliche Wiedergabe oder zur Verfügungsstellung eines Werkes). Das war zumindest im alten Spruch noch solange erlaubt, wie es zu nicht erwerbsmäßigem Zweck genutzt wurde.

Das Downloaden von geschützten Inhalten mit blockiertem Upload oder von FTP/HTTP Servern oder von sonstwo verstößt daher nicht gegen §52 (das alte Recht), damit man nichts weitergibt, jedoch verstößt dies gegen §16 des UrhG (Vervielfältigung); wozu insbesondere das zwangsläufige Speichern der Datei auf der Festplatte sowie das spätere Brennen auf CD oder DVD sehr wohl zählt!

Der alte Spruch "Privatkopie!" (§53 UrhG) zieht (und zog damals ebenafalls) nicht, da dafür eine legale Quelle zugrunde liegen muss, was in o.g. Fällen beides mal nicht der Fall ist, da du mindestens gegen eines der beiden verstößt.


Grüße
Dunkel

ohh.. dann muss ich meine Aussage oben zurücknehmen!
Dann habe ich wohl etwas verpasst :rolleyes:
Danke für die korrektur!

Gruß tomek
 
Zuletzt bearbeitet:
Etwas mehr Genauigkeit bitte, weil sonst wieder Halbwissen kursiert.

Der alleinige Download ist nicht per se strafbar. Die Änderung des Paragraphen 53 UrhG erlaubt Privatkopien nur, "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird". Was genau darunter fällt, dürfte für den juristischen Laien allerdings kaum erkennbar sein und bedarf einer Definition durch die Gerichte.

Ich rate dir zu folgendem Vorgehen. Da Du dir keiner Schuld bewusst bist, einen Missbrauch deines WLANs ausschließen kannst und einen Irrtum vermutest, würde ich das der Kanzlei so mitteilen.

Ignorieren führt zu keinem Ziel und bringt dich nur noch mehr in die Bredouille. Offensiv mitteilen, dass man sich zu Unrecht abgemahnt sieht und dann verhandeln. Zur Not, wenn Du Angst hast, einen Fehler zu machen, ändere die Unterlassungserklärung dahingehend, dass Du die Abmahnkosten streichst und gib sie ab. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Wenn die klagen wollen, tun sie es sowieso.
 
Aus eigener Erfahrung mit der Kanzlei Rasch kann ich mich nur wiederholen, nimm dir einen Anwalt. Was diese Kanzlei anfängt ist sehr gut vorbereitet und durchdacht. Natürlich kannst du den Brief ignorieren, nur weil dein Name am Briefkasten steht gilt der noch lange nicht als zugestellt. Selbst wenn ein Brief mit Rückschein versendet wird, steht nur fest, dass dich ein Brief erreicht hat. Ob und was dort drin war, das steht auf einem ganz anderen Blatt. Es wird dir ausser 14 Tage Zeitaufschub bloss nicht viel bringen, bei Herrn Rasch darfst du nicht darauf hoffen, dass er sich nicht mehr meldet.

Ansonsten, um die Frist zu wahren, wie schon oben erwähnt den Passus mit den Abmahnkosten streichen und die Unterlassungserklärung zurückschicken. Das hat auch den Vorteil das der Streitwert dann nur noch in Höhe der Abmahnkosten ist.
 
TS|2k4 schrieb:
Nun Herr Rasch & seine Firma proMedia (IFPI = Die Deutschen Phonoverbände) benutzen diverse Programme die sich in die p2p Netze einloggen und somit sehen können welche IP gerade was transferiert!

mufi (musik- und filmindustrie) maerchen

video zitat: "..da sind die ganzen lieder drin, die er mal downgeloaded hat und dann auch gleichzeitig selber anbietet." --> das klingt eher nach einem public shareordner ;) ergo anbieten (upload) und nicht saugen (download).

deren status als sachverstaendige ist auch nach "AZ 37 Qs 54/06" geschichte

leadclown schrieb:
so ein blödsinn, wer bietet die files denn an? doch nicht die musikindustrie oder die statsanwälte.

jetzt nichts durcheinander bringen. das beispiel gilt fuer das beweisen eines downloads.
der vergleich mit der netten polizei diente dem verstaendins und zeigt allgemeinverstaendlich die illegalitaet dieses handelns.

wobei: ausnahmen bestaetigen die regel ;)
 
Hallo -nirvmob- !
Nachdem hier über 50 Beiträge zu Deinem Problem gepostet wurden wäre eine Zwischeninfo ganz angebracht! Viele haben sich die Mühe gemacht einen Tipp zu geben, nur solltest Du auf solche, die auf eine "Vogel-Strauss-Politik" orientieren, vielleicht nicht so viel geben. Kopf in den Sand stecken bringt nichts und "aufgeschoben ist nicht aufgehoben" gilt immer noch. Also schreib mal was, vielleicht kannst Du bereits mit Deinen jetzt gewonnenen Kenntnissen auch anderen helfen!
 
Stewi schrieb:
Ansonsten, um die Frist zu wahren, wie schon oben erwähnt den Passus mit den Abmahnkosten streichen und die Unterlassungserklärung zurückschicken.


Ein Unterlassungserklaerung fuer etwas, dass man nicht getan hat? Wieso denn das?
 
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