Internetzugang für Feriengäste

Leute, könnt ihr bitte mal mit dem Gastzugang aufhören? Der Gastzugang ist nicht dafür geeignet, vor Missbrauch eines Internetnutzers zu schützen oder gar einen Urheberrechtsstreit vor Gericht zu verhindern, wenn ein Feriengast illegale Sache runterlädt und dergleichen.

Lest euch bitte den Thread durch bevor ihr 9xklug daherredet, dass Router xy auch Gast-WLAN hat..................................


@TE: Ich an deiner Stelle würde zB mal beim Verbraucherschutz, Vermieterbund o.ä. anrufen. Im Zweifelsfalle sogar einen Anwalt (Stichwort: Rechtsschutzversicherung). Es ist technisch so gut wie unmöglich, einen Internetzugang derart zu sichern, dass kein Missbrauch auftreten kann. Es geht in deinem Falle also primär um die rechtliche Absicherung. Entscheidend ist dabei, dass das auch rechtlich anwendbar ist. Du kannst die Gäste ganze Romane unterschreiben lassen und später vor Gericht wird das nicht zugelassen oder es fehlt letztendlich der Nachweis, dass sie es auch tatsächlich waren. Mit einem Ticket-System und anschließendem Login für die Internetnutzung könnte man theoretisch mitloggen. Allerdings ist das ein sehr heißes Eisen, weil der Schuss gehörig nach hinten losgehen kann (Datenschutz und so). Mein Rat daher: Frag jemanden, der sich damit auskennt. Allein die Tatsache, dass hier mit Gast-WLAN um sich geworfen wird, zeigt deutlich, dass ein Forum der falsche Ort für rechtliche Fragen ist.
 
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@Raijin: Sorry, da hast du natürlich Recht! War wohl zu sehr auf die technische Umsetzung fixiert.
 
Madman1209 schrieb:
Zumal du dann jedesmal diese Erklärung ändern und ggf. wieder vom Anwalt gegenlesen lassen musst, wenn sich hier etwas ändert.

Was sollte sich da ändern? Außer natürlich, die führen in Bayern die Bibel 2.0 ein. Sodomie jetzt erlaubt, Vielweiberei als Option zubuchbar.

@Topic: Ich würde ein einfaches Zusatzblatt das beim Buchen mit unterschrieben wird für ausreichend erachten. Den Satz "keine illegalen Sachen damit machen, sonst Dein Problem" kann man natürlich beliebig ausschmücken, er sollte aber kaum einen geschäftsfähigen Kunden überfordern.
 
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Kenneth Coldy schrieb:
Was sollte sich da ändern? Außer natürlich, die führen in Bayern die Bibel 2.0 ein. Sodomie jetzt erlaubt, Vielweiberei als Option zubuchbar.

An der Störhaftung kann sich durchaus öfters einmal etwas ändern. Ist doch ziemlich viel Bewegung in dem Thema. Was hier aber keiner bedenkt, trotz des Nutzungsvertrags melden sich Polizei und co. erst einmal bei dir da du der Eigentümer des Anschlusses bist. Dann muss man entsprechende Daten rausrücken, die muss man natürlich erst einmal vorrätig haben und finden. Da braucht nur einer einmal bestimmtes Material tauschen und schon stehen einige Zeit später die Polizei morgens um halb Sechs vor der Tür. Auch wenn sich das später klären lassen sollte, ist wieder Ärger, Mühe und Geld weg. Da brauchen wir uns nur an den netten Herren aus Österreich erinnern mit seinem Tor Exit Node. Bei manchen Material verstehen die kein Spaß. Das alles kostet Geld und Mühe und kann ziemlich nervig sein. Ja ich weiß das, denn ich erhalte öfters Auskunftsanfragen für ISPs zu IPs.

Da wäre ich ja absolut doof, mir die ganz Mühe zu machen, dass Risiko eingehen wenn das einfach über Freifunk kostenlos oder für ein paar Euro kommerziell lösen lasse. Die paar Euro sind schnell verbraucht für die notwendige Arbeitszeit. Hier muss man auch wirtschaftliches Denken an den Tag legen.
 
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motul300 schrieb:
hui so schnell so viele antworten
das problem ist auch dass der router in der ferienwohnung ist
also wenn sich da einer etwas auskennt setzt er diesen doch auch einfach zurück
oder verbindet sich mit hilfe eines netzwerk kabels

sollte sich hin und wieder ein iphone nicht verbinden können ist mir das egal
kann ich ja nichts für wenn die sich kein gescheites handy leisten können^^

freifunk hört sich ganz interessant an

Moin,

allgemein zum Thema:
Wlan ist m.M. nach Luxus bei einer Ferienwohnung. Wenn du es anbieten willst, dann vergiss bitte alles was mit Fritzbox Gastzugang, etc. zu tun hat. Denn hierbei gehen IMMER die Daten über deinen Internetanschluss! Und dafür haftest DU! Egal was dir hier erzählt wird.
DU musst dann später nachweisen, dass DU es nicht warst, wenn etwas passiert.

Halte dich dabei an das was Raijin geschreiben hat. Kläre das ab und dann kann weiter geschaut werden.

Zum Thema Freifunk:

Ein passender Router kann ab 20 Euro erworben werden. Danach musst du Ihn mit der Freifunk-Software von deimen Freifunk-Verein flashen. Keine Angst, es gibt dafür Anleitungen und die Leute helfen dir da auch gerne weiter wenn du dich bei Ihnen meldest.

Vom Funktionsprinzip:
In den WAN-Anschluss des Routers kommt der Internetzugang über ein LAN-Kabel. Der Router baut eine VPN-Verbindung zu einem Freifunkserver auf und leitet von dort die Daten ins Internet. Über deinen Anschluss passiert erstmal nichts.
Im Idealfall steht der Router an einer nicht zugänglichen Stelle, z.B. in deiner Wohnung. Das Wlan deckt aber die Ferienwohnung ab.

Falls der Router in der Ferienwohnung steht und zugänglich ist:
Es noch Bauanleitungen, in denen ein Router in eine Henselbox (Elektroverteiler/-box) gebaut wurde und nur die Antennen herausschauen.
 
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Da fällt mir auf... wurde überhaupt erwähnt wo die Ferienwohnung ist? Sollte sie zB in Dänemark sein, dann muss man sich logischerweise nach dänischem Recht absichern.
 
@Raijin
also reicht diese Nutzerverreinbaarung welche ich bei dieser ferienwohnungsseite gefunden habe nicht aus. Es hätte sonst keine andere Person zugriff auf das wlan und das passwort würde ich natürlich nach jedem Besucher ändern. Somit wäre doch eindeutig sichergestellt wäre was verbrochen hat hat.

@error
dank efür die erkärung aber ich hatte das schon verstanden
deshalb finde ich es ja auch sehr interessant
allerdings weiß ich nicht ob ich da auf der absolut sicheren seite bin
oder kann ich den freifunkern einfach vertrauen?
 
motul300 schrieb:
@error
dank efür die erkärung aber ich hatte das schon verstanden
deshalb finde ich es ja auch sehr interessant
allerdings weiß ich nicht ob ich da auf der absolut sicheren seite bin
oder kann ich den freifunkern einfach vertrauen?

Moin,
du bist insofern auf der sicherhen Seite, dass der Datenverkehr nicht von deinem Anschluss direkt ins Internet geht sondern über das Freifunknetz. Somit bekommen die Freifunker bei Problemen Post vom Anwalt und nicht du.
Wenn der Router richtig verkabelt ist, dann dürfte dort nichts passieren.

100% Sicherheit gibt es nicht. Deswegen kann dir der Freifunkverein auch da keine Sicherheiten geben. Aber in der Regel funktioniert es ganz gut und wird bei mir in der Gegend auch von vielen Ferienwohnungen/Feriendörfnern/Schulen als "freies" Internet genutzt.

Bei Bedenken tritt doch einfach mal mit den Freifunkern in der Umgebung in Kontakt. Sie können dir dann auch persönlich Rede und Antwort stehen :)
 
motul300 schrieb:
@Raijin
also reicht diese Nutzerverreinbaarung welche ich bei dieser ferienwohnungsseite gefunden habe nicht aus. Es hätte sonst keine andere Person zugriff auf das wlan und das passwort würde ich natürlich nach jedem Besucher ändern. Somit wäre doch eindeutig sichergestellt wäre was verbrochen hat hat.
Ob das ausreicht weiß ich nicht. Klar ist relativ. Sollte es tatsächlich zum Rechtsstreit kommen ist "klar" ein dehnbarer Begriff. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Schreiben kann man viel, aber ob es auch gültig ist, steht auf einem anderen Blatt. Beispiel? In Mietverträgen taucht ab und zu eine Klausel auf, dass Bohrlöcher untersagt sind oder dass keinerlei Tiere in der Wohnung gehalten werden dürfen. Auch wenn der Mieter den Vertrag unterschreibt, sind diese beiden Klauseln nicht bzw nur teilweise wirksam. Ähnlich kann es mit Mietbedingungen bzw Vereinbarungen zur Internetnutzung sein.

Selbst wenn. Im Zweifelsfall müsstest du unter Umständen Schäden durch einen Urheberrechtsstreit gegen dich als Anschlussinhaber hinterhef zivilrechtlich beim Mieter einklagen - in einem separaten Prozess. Deswegen sollten diese Vereinbarung anwaltlich geprüft sein. Aus dem Internet kann man viele tolle und nützliche Sachen runterladen, aber eben auch viel Mist. In welche Schublade dein Fundstück fällt, kann ich mangels juristischer Ausbildung nicht beurteilen.
 
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Die Störerhaftung greift aber doch nur, wein kein anderer greifbar ist.
Du hast doch nen Mietvertrag mit dem Gast.
Also wird wenn da was ist, der Gast zur Kasse gebeten.

Klar die schreiben DICH an, aber dann guckste um welchen Zeitraum es geht und schickst denen ne Kopie vom Mietvertrag.

Störerhaftung würde greifen , wenn nicht nachvollziehbar ist wer wie wo wann zugreift.

Änderst Du nach jedem Mieter das WLAN PW kann man erstmal davon ausgehen, dass auch nur der Mieter (und ggf Du) Zugriff hatten. Wenn Du nicht gleich nebenan wohnst, kann man mit logischem Denken erstmal davon ausgehen, dass der Mieter der Verursacher war.
Damit hast Du mit dem weiteren Rechtsstreit nix mehr am Hut.
 
strex schrieb:
An der Störhaftung kann sich durchaus öfters einmal etwas ändern.

An der Haftung, ja. Die soll ja aber nun gerade ausgeschlossen werden und an der Erklärung die dazu notwendig ist ändert sich imho eher nichts. Ich weise den Hausgast darauf hin das er mit dem Anschluß nichts illegales machen darf und das er bei Bedarf beim Gesetzgeber erfragen kann was er sich unter illegal vorzustellen hat. Schluß aus Peng - fertig.

Was hier aber keiner bedenkt, trotz des Nutzungsvertrags melden sich Polizei und co. erst einmal bei dir da du der Eigentümer des Anschlusses bist.

Das war zumindest mir sehr wohl bewußt.

Dann muss man entsprechende Daten rausrücken, die muss man natürlich erst einmal vorrätig haben und finden.

Also bitte! Hier gehts um Feriengäste. Die müssen eh angemeldet und rechtlich solide nachgewiesen werden, schon alleine für die Steuer.

Da braucht nur einer einmal bestimmtes Material tauschen und schon stehen einige Zeit später die Polizei morgens um halb Sechs vor der Tür.

Das wird für die Bewohner des Ferienhauses dann aber eine Überraschung...

Auch wenn sich das später klären lassen sollte, ist wieder Ärger, Mühe und Geld weg.

Nö. Einfacher Hinweis auf das Melderegister und der Drops ist gelutscht.

Da brauchen wir uns nur an den netten Herren aus Österreich erinnern mit seinem Tor Exit Node.

Äpfel? Birnen? Kartoffelsalat? Irgendwie doch alles das gleiche, oder etwa doch nicht?
 
Kenneth Coldy schrieb:
An der Haftung, ja. Die soll ja aber nun gerade ausgeschlossen werden und an der Erklärung die dazu notwendig ist ändert sich imho eher nichts. Ich weise den Hausgast darauf hin das er mit dem Anschluß nichts illegales machen darf und das er bei Bedarf beim Gesetzgeber erfragen kann was er sich unter illegal vorzustellen hat. Schluß aus Peng - fertig.

Wer mit dem Risiko leben will, morgen um halb Sechs die Bude gestürmt zu bekommen. Der darf das gerne machen. Für so etwas reicht das angesprochene Material ohne Probleme aus. Wer glaubt das kommt bei einer Ferienwohnung nie vor, der sollte nicht so blauäugig sein, nur das die nicht die Ferienwohnung stürmen.

Kenneth Coldy schrieb:
Also bitte! Hier gehts um Feriengäste. Die müssen eh angemeldet und rechtlich solide nachgewiesen werden, schon alleine für die Steuer.

Arbeitszeit ist Arbeitszeit, dass Material muss erst gesucht werden. Das dauert bei gewissen Aktivitäten durchaus mal 12 Monate bis man Post bekommt. Wer natürlich kostenlos Zeit verschwenden will kein Problem. Das es mit einer kostenlosen Lösung viel einfach geht, macht das noch viel schlimmer.

Starsinn pur, Zeit und Geld verschwenden statt einer kostenlose Lösung wo ein anderer haftet, ziemlich doof oder das nicht zu tun.

Kenneth Coldy schrieb:
Nö. Einfacher Hinweis auf das Melderegister und der Drops ist gelutscht.

Lass die nur abstreiten dass Sie zu den Zeitpunkt da waren, gebuchte Wohnung heißt nicht immer da zu sein. Da du das Passwort kennst, bis zu auch eine Person im verdächtigen Kreis mit entsprechenden Ermittlungen. Das kann über Monate dauern, da wieder rauszukommen, dass weiß ich aus den bearbeiten Fällen. Wer sich das antun will gern, der ist aber ziemlich dumm.

Kenneth Coldy schrieb:
Das wird für die Bewohner des Ferienhauses dann aber eine Überraschung...

Nope, die Polizei ist ja nicht dumm. Dir ist scheinbar so ein Verfahren nicht bekannt, deshalb wohl auch deine etwas unpassenden Antworten. So ein Fall dauert in der Regel auch einige Wochen bis Monate bis zum Bust. Da wird nicht die Ferienwohnung gestürmt, da kannst du sicher sein. Etwas Verstand sollte man der Polizei schon zugestehen. Einfach einmal ein paar Fälle über das spezielle Material mit Kindern lesen. Da verstehen die keinen Spaß.

Kenneth Coldy schrieb:
Äpfel? Birnen? Kartoffelsalat? Irgendwie doch alles das gleiche, oder etwa doch nicht?

Dann kennst du ja alle Gäste der Ferienwohnung persönlich und weißt das die das nicht machen, dann bauchst du auch keinen Nutzervertrag. Wenn nicht ist das nichts anderes, denn man weiß nie was damit angestellt wird. Wer dann vertraut, dass da kein Material etwa von Kindern geladen wird, ist selbst schuld und verdient es nicht anders.


Wer hier so dumm sein kann, einfach auf einen Nutzungsvertrag hinzuweisen und dann alle Nachteile nicht erwähnt zu lassen oder als nichtig abzutun ist einfach nicht sonderlich Klug und lockt andere in die Falle. Schon rein aus wirtschaftlichen Verständnis macht das keinen sinn. Die Fälle mögen selten sein, aber wenn man einmal drin steckt, dann kommt man schwer wieder raus, besonders in Fällen mit Material von Kindern.
 
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68000 schrieb:
Auf Jeden Fall keine Fritzbox kaufern!
Da die Dinger ecte Probleme mit Apple-Produkten haben. Gerne auch zu diesem Thema mal ins Internet schauen.
Habe selber eine zu hause und wirklich starke Probleme damit.

Bullshit!
Ich habe mein Macbook+iPhone an verschiedensten Fritz!Boxen hängen. Bei KEINER gab es Probleme. Egal ob eine 7270 v3, 7390, 7490, 6360 UM usw.

Wichtig ist nur:
- WLAN-Verschlüsselung auf "WPA2 (CCMP)" stellen.
- nur WPA2 nutzen, KEIN WPA/WEP
- WPS abschalten
(Dann funktionieren Apple-Geräte auf jeden Fall, und du hast alles getan, was in deiner Macht steht, um das WLAN so gut wie möglich abzusichern. Und natürlich: Router physisch schützen, dass da keiner drangehen kann, und ein Admin-Passwort einrichten)

Zumal gibt es dort bald die Möglichkeit, im Gastnetzwerk Logo+AGB zu hinterlegen, wo jeder Gast zustimmen muss, bevor er sich verbindet.

Und bzgl. Haftung.
Das ganze ist ziemlich simpel:
"Mit der Nutzung des WLAN erklären Sie sich damit einverstanden, jegliche rechtliche Konsequenzen zu tragen, für jeden Datentransfer, der über diesen Internetanschluss während Ihres Aufenthaltes anfällt."
Punkt. Entweder nutzt der Gast dann noch das WLAN oder nicht.

(Hier gibts was zu dem Thema: http://www.aufrecht.de/beitraege-un...-auch-der-abmahner-muss-genauer-hinsehen.html)

Falls dann doch mal ne Abmahnung reinflattert, wie schon geschrieben: Kopie des Mietvertrags mitschicken. Am Besten steht dort auch dieser Absatz mit dem WLAN drin. - Dann bist du raus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Falls dann doch mal ne Abmahnung reinflattert, wie schon geschrieben: Kopie des Mietvertrags mitschicken. Am Besten steht dort auch dieser Absatz mit dem WLAN drin. - Dann bist du raus.

das mag vielleicht für ein kleines MP3 gelten, spätestens bei größeren Vergehen sieht das anders aus. Wie auch schon geschrieben: das glaubst du aber bitte hoffentlich nicht wirklich, dass du dann "raus" bist. Da genügt ein einfaches "wir waren zu dem Zeitpunkt nicht in der Ferienwohnung, sondern Unterwegs. Hier ist der Restaurantbeleg. Der Vermieter der Wohnung hat das Kennwort ebenfalls." und du bist ganz sicher nicht "raus".

Erstmal läuft das Ding auf DEINEN Namen und DEINEM Anschluß. "Raus" bist du da nicht so schnell, das kannst du aber glauben. Zumal immer erstmal gegen dich ermittelt wird. Möchstest du eine polizeiliche Ermittlung gegen dich wegen KiPo oder Nazi-Gedöhnse laufen haben? Ist dir klar, was damit für ein soziales Stigma verbunden ist? Offensichtlich nicht. Da nützt dir in der ersten Instanz erstmal nicht, dass du so einen Wisch hast. Das kommt erst später. Die Nachbarn kriegen erstmal nur mit - und das kriegen sie mit, verlass dich drauf! - "den Sephe hat die Polizei abgeholt, wohl irgendwas mit KiPo, ganz schlimm".

Ist es das wert, dass man sich zwanzig Minuten Aufwand (FreiFunk) oder ein Paar Euro für einen gewerblichen Anbieter solcher Dinge spart?

VG,
Mad
 
Solange hier keiner ausgewiesener Anwalt für Medienrecht o.ä. ist, brauchen wir eigentlich nicht weiter darüber diskutieren. Fakt ist, dass man sich rechtlich absichern sollte. Ob ein simpler Zettel mit Unterschrift ausreicht oder nicht, kann und möchte ich nicht beurteilen. Das sollte auch niemand sonst, der eigentlich keine Ahnung davon hat. Schließlich geht es hierbei nicht um ein technisches Detail im Sinne von "Wie richte ich einen Access Point ein?", sondern um rechtliche Fragen. Sogesehen ist das hier also auch die falsche Plattform für dieses Anliegen. Ein Anwalts-Forum wäre angebrachter, wobei ich mich in rechtlichen Angelegenheiten generell nicht auf Aussagen von Unbekannten in einem Forum stützen würde. Dazu wird im Internet einfach zu viel Müll verbreitet. Gefährliches Halbwissen.

Letztendlich ist es so: Wenn kein Täter ermittelt werden kann, dann bleibt immer noch die Möglichkeit, den Betreiber als Verantwortlichen zu belangen - sprich: Den Anschlussinhaber. Wäre ich in der Situation und würde eine Ferienwohnung vermieten, würde ich mich nicht auf vermeintlich unqualifizierte Aussagen stützen. Da zähle ich mich letztendlich dazu, weil ich kein Jurist bin. Ergo: Juristen fragen.
 
MikeMüller schrieb:
Kirche im Dorf lassen.

Gastzugang Fritzbox.

Fertig.

Klar wenn man selbstzerstörrerisch und naiv an die Sache rangeht, kann man deinen "tollen" Tipps folgen. Ansonsten kann jeder halbwegs gute Router auch ein Gastnetzwerk bereitstellen, da bedarf es keiner total überteuerten Fritzbox. Aber ich würde das Risiko nicht eingehen.
 
Das ist ein interessanter Bericht, danke dafür @HaveFun!

Wobei im Text davon zu lesen ist, dass ein Mieter das Vergehen gestanden hat. Inwiefern das Auswirkungen auf das Urteil hatte bzw. wie es ausgegangen wäre, wenn kein Täter ermittelt werden konnte, sei mal dahingestellt. Da die Frage nach der Notwendigkeit einer Belehrung der Mieter aber unbeantwortet blieb, sollte eine entsprechende Nutzungsvereinbarung nach wie vor Verwendung finden.
Demnach vermute ich, dass eine Vereinbarung wie in Beitrag #30 verlinkt wohl ausreichen würde.
 
Wobei im Text davon zu lesen ist, dass ein Mieter das Vergehen gestanden hat. Inwiefern das Auswirkungen auf das Urteil hatte bzw. wie es ausgegangen wäre, wenn kein Täter ermittelt werden konnte, sei mal dahingestellt.

Das ist doch ganz klar gesagt:
Die Richter entschieden, dass Vermieter von Ferienwohnungen, die sämtlichen Mietern die Nutzung des WLAN-Netzwerkes anböten und so einen Internetzugang vermittelten, als Provider gälten, und dadurch die Störerhaftung ausgeschlossen sei. Gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen sei Prüfung und Kontrolle ebenso wenig möglich wie anderen Providern.
 
Hm... Hast Recht. Irgendwie hatte ich den Absatz anders gelesen. Naja, ab und zu muss man eben auch mal was im Büro tun und wird abgelenkt *g*
 
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