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und trotzdem ist die zuwiderhandlung gegen schulische bestimmungen KEINE straftat , sofern nicht minderjährige mit zigaretten oder alkohol auf dem schulgelände gemeint sind.
sondern eher nur so ein : "böser bubi , du du du !" . konsequenzen ? nein . höchstens eltern informieren oder verweis, und was hat das schon für ne wirkung im ersten augenblick?
mein gott, bin ich froh dass ich auf die 30 zugeh und in meiner arbeit tun und lassen kann was ich will ...das ist wie bei american express --> unbezahlbar