Ist Das Rechtens? (Kündigung Arbeit)

Shar schrieb:
Servus.

Unterscheib morgen bloss kein Aufhebungsvertrag, egal wie gut er sich anhört.
Sowas gehört vom Arbeitsgericht geprüft.
Dazu sei auch gewarnt, daß du bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperre beim Arbeitslosengeld I bekommst.
Wenn dann noch raus kommt, daß du eine Abfindung bekommen hast, musst du diese erst auf brauchen, bevor du Geld von der Agentur für Arbeit bekommst.

@Master-Schrotti:
Es ist und bleibt Fakt, egal ob fristlos oder fristgerecht. Eine Kündigung bedarf keiner Unterschrift/Zustimmung des Gekündigten.
Das was du meinst, also eine rechtmäßige Kündigung ohne Einhalt der Kündigungsfristen ist ein Auflösungsvertrag und der bedarf i.d.T. der Zustimmung beider Seiten.

Grüßle ~Shar~
Wie schon geschrieben aufhbeung wäre das beste was ich kriegen könnte, ich käm mit mehr geld keiner strafe udn guter vita raus und kann ja eh ab 16.ten beiner anderen firma anfangen wo ich massiv mehr geld bekommen werde zu besseren bedigungen.

Das ich dann quasi 6 tage arbeitslos wäre tut mir nicht weh und vom amt mag ich auch kein geld haben da ich meien rechnungen mit dem auf dem konto befindlichen pool noch länger bedienen kann. :)
 
Denk trotzdem daran, dich auch für die 6 Tage beim Arbeitsamt zu melden. Ansonsten hast du eine Versorgungslücke in der Rentenversicherung und bei der Krankenkasse.
 
@ Concept :

Ich gehen davon aus er wird dich morgen einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag unterschreiben lassen wollen.
Dies solltest du jedoch auf keinen Fall tun und darauf hinweisen das du damit nicht einverstanden bist (würdest du unterschreiben wäre dir eine Sperre des ALG sicher).
Sollte dann die -bereits angekündigte- fristlose Kündigung erfolgen musst du innerhalb von 3 Tagen (am besten sofort) aufs Arbeitsamt und dich arbeitslos melden.
Dort wird man dich auf die Sperrung von Leistungen hinweisen solltest du keine Kündigungsschutzklage einreichen.
Dies ist der nächste Schritt. Entweder du hast eine Rechtsschutzversicherung (wie bei mir damals der fall) und lässt diese über einen Anwalt deiner Wahl einreichen oder aber reichst sie selbst ein.
Ich würde dir jedoch immer zu einem Anwalt raten.
Da du die Kündigung ja nicht akzeptiert hast solltest du nach Ende deiner Arbeitsunfähigkeit (Krankheit) deinem Arbeitgeber mitteilen das du deine Arbeitskraft weiterhin anbietest (am besten schriftlich oder telefonisch in beisein deines Anwalts - wie bei mir).
Dies wird sicher abgelehnt und dient lediglich der Bezeugung deiner "Willigkeit" dort zu arbeiten (vor Gericht sehr brauchbar).
Anschliessend geht es in die Güteverhandlung wo bereits 80-90% aller Kündigungsstreits geklärt werden können.
Erst wenn auch dies keine Klärung bringt wird ein Termin für eine "richtige" Verhandlung angesetzt.

Da die Arbeitsgerichte -lt. diverser Forenberichte und Aussage meines Anwalts- allerdings eher recht Arbeitnehmerfreundlich eingestellt sind und zudem bei dir die Sachlage klar scheint wirst du mit ziemlicher Sicherheit recht bekommen.

Nachtrag : Auch wenn du bereits einen anderen Job scheinbar sicher hast würde ich diesen Weg gehen denn es kann immer etwas unvorhergesehenes dazwischen kommen.

Halte uns auf dem laufenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Shar schrieb:
Servus.


Solange der sich wegen der gleichen Sache krankschreiben lässt und die Kündigung während er Arbeitsunfähig erfolgte, hat der AG ihm solange noch zu "beschäftigen" wie die Krankheit dauert bzw. biswohin der AG eben zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist.
Das wissen die wenigsten.

Grüßle ~Shar~
das gilt allerdings nur, wenn es sich um eine krankheitsbedingte kündigung handelt. hier werden andere gründe angeführt, somit ist dieser punkt in diesem fall hinfällig.
das wissen die wenigsten...
 
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