Ist Das Rechtens? (Kündigung Arbeit)

Du wirst klagen "müssen".
Selbst wenn du dies momentan nicht in erwägung ziehen solltest wird dich spätestens das Arbeitsamt vom Gegenteil überzeugen (man besteht dort bei fristlosen Kündigungen auf eine gerichtliche Klärung und eröffnet als einzige "Alternative" eine Sperre der Leistungen).

Du solltest vor dieser Gerichtlichen Auseinandersetzung allerdings keine scheu haben da du bei der Sachlage mit Sicherheit recht bekommst.
Zum einen kann niemand wärend einer Krankschreibung gekündigt werden (schon gar nicht mit der fadenscheinigen Begründung des "Vertrauensbruchs" welcher hier ohnehin nicht gegeben ist).Zum anderen sind Arbeitsgerichte eher in Richtung Arbeitnehmer gestimmt.

Ich habe etwas ähnliches vor 2 Jahren durchboxen lassen müssen. Die Geschichte war relativ schnell dahingehend abgehandelt das mein Chef mich 3 Monate bis zur ordentlichen Kündigungsfrist normal weiter bezahlen musste ohne das ich noch einen Tag gearbeitet habe (mein Anwalt konnte dem Gericht glaubhaft machen das es mir aufgrund des Vertrauensbruchs seitens meines damaligen Chefs nicht mehr zuzumuten war noch für ihn zu arbeiten ). Neben den 3 Monaten Urlaub auf Chefkosten wurde dann noch in einem Abwasch die Abfindung eingeklagt und mein Chef dazu verdonnert ein ordentliches Arbeitszeugniss aufzusetzen.



Ist keine große Sache das ganze :D .
 
Zuletzt bearbeitet:
Anbei, eine Kündigung bedarf der Schriftform und muss dem Gekündigten zugegangen sein, d.h. er muss nichteinmal persönlich Kenntnis davon nehmen.

Grüßle ~Shar~
 
Zusatz: Kündigung ist einseitig empfangsbedürftig
 
Shar schrieb:
Servus.


Eine Kündigung ist immer erstmal einseitig und bedarf NICHT der Zustimmung der Gegenpartei!
Lediglich ein Aufhebungsvertrag bedarf einer Zustimmung.

Grüßle ~Shar~

Wäre auch schwer für einen Arbeitgeber ansonsten jemals jemanden zu kündigen :D .

Aber: Wenn die Kündigung unterzeichnet wurde gilt sie als angenommen. Damit ist es dann schwer, vor dem Arbeitsgericht zu klagen oder eine Abfindung einzufordern.

Wobei der Threadersteller ja eh nicht mehr dort arbeiten wollte, eine Abfindung wäre in dem Falle wohl das beste.
Ergänzung ()

Graf-von-Rotz schrieb:
Du wirst klagen "müssen".
Selbst wenn du dies momentan nicht in erwägung ziehen solltest wird dich spätestens das Arbeitsamt vom Gegenteil überzeugen (man besteht dort bei fristlosen Kündigungen auf eine gerichtliche Klärung und eröffnet als einzige "Alternative" eine Sperre der Leistungen).

Du solltest vor dieser Gerichtlichen Auseinandersetzung allerdings keine scheu haben da du bei der Sachlage mit Sicherheit recht bekommst.
Zum einen kann niemand wärend einer Krankschreibung gekündigt werden (schon gar nicht mit der fadenscheinigen Begründung des "Vertrauensbruchs" welcher hier ohnehin nicht gegeben ist).Zum anderen sind Arbeitsgerichte eher in Richtung Arbeitnehmer gestimmt.

Zum Amt: Die reagieren generell allergisch auf "neue Kunden". Eine Sperre gibt es also fast immer, bei fristloser Kündigung genauso wie bei einem Aufhebungsvertrag..

Und das mit der Krankschreibung ist schlicht falsch. Eine Krankschreibung ist kein Freifahrtschein um nicht gekündigt zu werden. Ausnahme: werdende Mütter, Schwerbehinderte, etc..
 
[GP] mino schrieb:
vielleicht hat dein arbeitgeber nur einen falschen serienbrief genommen :)
bestimmt wollte er dir nur zuvorkommen und dich seitens des betriebes entlassen, damit du ansprüche auf arbeitslosengelder hast. wenn du nämlich den betrieb freiwillig verlässt hast keinerlei ansprüche mehr.

JA ICh habe den Wunsch geäussert den Betrieb Freiwillig allerdings unter einhaltung der Fristen oder im beiderseitigen einverständnis (was in meinen augen keien Fristlose Kündigung ist) Früher entlassen zu werden.

Da ich ja am 16.3.2011 In einer neuen Frima mit vertrag und besserem gehalt zu besseren bedigungen anfangen werde ist mir das mit dem arbeitsamt ja erstmal egal es geht mir prim#r darum das ich nun n schlechtes arbeitszeugnis bekomme und sollte sich ne andere firma in zukunft bei ner bewerbung be eben dieser firma um mich schlaumachen wirds wohl böse ausgehn.

Desweitren ich habe keinerlei Schriftlichen Kündigungswunsch geäussert oder sonstwas unterschrieben habe.
 
Die Rechtsberatung bei der gesetzlichen Arbeitnehmervertretung ist GRATIS und wirkt Wunder.
Falls also Telefonate mit der Firma fehlschlagen, einfach dorthin wenden.
 
Servus.

Und das mit der Krankschreibung ist schlicht falsch. Eine Krankschreibung ist kein Freifahrtschein um nicht gekündigt zu werden. Ausnahme: werdende Mütter, Schwerbehinderte, etc..
Solange der sich wegen der gleichen Sache krankschreiben lässt und die Kündigung während er Arbeitsunfähig erfolgte, hat der AG ihm solange noch zu "beschäftigen" wie die Krankheit dauert bzw. biswohin der AG eben zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist.
Das wissen die wenigsten.

Grüßle ~Shar~
 
Concept2 schrieb:
Desweitren ich habe keinerlei Schriftlichen Kündigungswunsch geäussert oder sonstwas unterschrieben habe.

Dann rede mit denen. Entweder schriftlich und unpersönlich oder direkt vor Ort oder telefonisch. Kannst denen gerne ein teures Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht als Druckmittel vor die Nase halten - aus der Nummer kommen sie halt mit einer Abfindung und einem positiv formulierten Zeugnis wieder raus ;) .
 
Dod1977 schrieb:
Aber: Wenn die Kündigung unterzeichnet wurde gilt sie als angenommen. Damit ist es dann schwer, vor dem Arbeitsgericht zu klagen oder eine Abfindung einzufordern.
.

Eben darum geht es ja wenn er den Wisch unterzeichnet hat dann hat er sich ja damit einverstanden erklärt und ein klagen ist nicht möglich!

@Shar

Einer meiner Ex Arbeitgeber hat versucht mich um die Kündigungsfrist zu bescheissen in meinem Arbeitsvertrag standen 4 Wochen drin und er wollte mir was auch in der Kündigung stand nur zwei geben.
Ich habe sie nicht unterzeichnet und ihm gesagt das er in diesem Punkt im Unrecht ist und ich solange er den Fehler nich korrigiert die Kündigung nicht zur Kenntnis nehme und auch nicht unterzeichne!
Er stritt sich noch zwei Tage länger mit mir rum das er Recht habe und ich sagte ihm sehen sie in meinem Arbeitsvertrag nach er meinte das hat er und da stehen 2 wochen drin da sagte ich das ist aber sehr komisch in meinem stehen vier!
Zwei Tage später rückte er mit den 4 Wochen raus und erst ab dem tag galt die Kündigung wo ich sie unterzeichnete!
Und mein Anwalt den ich wegen einer anderen Sache konsultierte aber ihn trotzdem danach fragte gab mir recht!
 
Habt ihr berücksichtigt bei all Euren vorgeschlagenen Maßnahmen, daß er über eine Zeitarbeitsfirma (Persona Service) beschäftigt ist?

MfG
 
@ Dog1977 : Du solltest allerdings den angegebenen Grund der Kündigung bedenken - "Vertrauensbruch aufgrund seitens des Arbeitnehmers eingereichter fristloser Kündigung".
Und das ganze dann auch noch ohne diese so genannte Kündigung schriftlich zu haben *kopfschüttel*
Auch braucht sich der Arbeitgeber nicht einzubilden einen Firmennahen "Zeugen" zu benennen der die angebliche kündigung zufällig mitgehört haben soll.
Selbiges wurde bei mir damals probiert und mit einem Satz meines Anwalts welcher auf die Abhängigkeitsverhältnisse des so genannten "Zeugen" zur Firma verwies ausgehebelt.

Der Arbeitgeber wird in diesem Fall niemals rechtbekommen. Ich würde alles weitere über den Anwalt gehen lassen (auch wegen eines sauberen Zeugnisses usw.).
 
Hab mich grad mal mit meinem Vater besprochen, der im Einzelhandel tätig ist und aufgrund seiner Mitarbeit im Betriebsrat tagtäglich mit solchen Fällen zu tun hat.
Seine Antwort lautet:
Vor Gericht ist diese Kündigung so nicht haltbar, da
1. Die Begründung fadenscheinig ist
2. Zeugen für eine Anfrage um eine beidseitig einvernehmliche Kündigung vorhanden sind
3. Ein Krankenstand vorliegt, in dem nur in äußerst begründeten Ausnahmefällen gekündigt werden darf.

Zudem kann ein Vertrauensverhältnis durch Erkrankung und die Bitte um eine möglichst frühe Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht hinreichend geschädigt werden....wär ja zu schön für die Arbeitgeber.

Rat meines Vaters lautet daher: Geh nochmal zu deinem Arbeitgeber und wenn er der Meinung ist, dass es dabei bleibt, dann geh vor Gericht. Die Wahrscheinlichkeit, dass man sich mit dir außergerichtlich wird einigen wollen dürfte bei nahezu 100% liegen. Auch wenn das immer noch Abstriche bedeuten wird.
 
consul75 schrieb:
Habt ihr berücksichtigt bei all Euren vorgeschlagenen Maßnahmen, daß er über eine Zeitarbeitsfirma (Persona Service) beschäftigt ist?

MfG

Sollte doch keinen unterschied machen is auch n arbeitgeber und muss sich an geltendes recht halten, ich weiss diese verträge sind bissl balla balla und mehr wie n wunschzettel für den arbeitgeber aber dennoch steht da nirgends drin da sich deren leibeigener bin und schneller weg bin als da war oder ?
 
Servus.

@Master-Schrotti: Weiß nicht, was bei dir genau gelaufen ist. Fakt ist, eine Kündigung ist eine einseitige Angelegenheit und Bedarf nicht der Zustimmung des Gekündigten. Sollte aber auch durch überlegen klar sein.

Grüßle ~Shar~
 
Dein Arbeitgeber ist "Persona Service" und zahlt ja auch weiterhin Deinen Lohn.

MfG
 
@Shar
Du verstehst glaube ich die Sache in wenig miss!
Wenn der Arbeitgeber jemanden eine Einwandfreie Kündigung unter die Nase legt die wo die kündigungsfrist und alles drin stimmt magst du Recht haben!
Wenn nun aber wie in seinem Fall und wie auch bei mir die Kündigungsfristen nicht eingehalten werden ist das Kündigungsschreiben nicht Rechtens und du kannst dich weigern diese zu unterzeichnen!
Wenn die Kündigung einwandfrei ist und du dich weigerst diese zu unterschreiben dann magst du recht haben denn dann kann der Arbeitgeber dich des Geschäftsgeländes verweisen und kommt mit einseitigem Einverständnis durch und bekommt vor gericht auch Recht;)
Das aber auch nur wenn er Zeugen dafür hat!
 
So update hab wie geraten wurde mal mit meinem personal disponenten geredet am telefon, und habe ihm klargemacht das diese form der kündigung nicht gewünscht war und unhaltsam ist.

Er meinte dann ich habe ihm telefon gekündigt was ich ja nicht habe,m ich habe lediglich den wunsch geäussert zum nächstmöglichen termin auszutreten.

Das hat er soweit verstanden sowie meine bedenken bezüglich vertragsstrafe und schlechter vita.

Als ich ihm daraufhin sagte das ich diese kündigung nicht akzeptiere und die amit verbundenen nachteile nicht hinnehmen werde,wenn nötig auch gerichtlich um meine ordentliche kündigung klage bzw eine abfindung wegen der fristlosen kündigung meinte er nur das müsse bitte nicht sein und ich solle doch morgen mittag vorbeikommen und man würde das ordentlich und zur zufriedenheit regeln.
 
Geht doch, jetzt muss nur das Gespräch morgen gut laufen.. Die werden allerdings auf jeden Fall versuchen gut aus der Sache herauszukommen, schau, dass du notfalls etwas Contra gibst.
 
Servus.

Unterscheib morgen bloss kein Aufhebungsvertrag, egal wie gut er sich anhört.
Sowas gehört vom Arbeitsgericht geprüft.
Dazu sei auch gewarnt, daß du bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperre beim Arbeitslosengeld I bekommst.
Wenn dann noch raus kommt, daß du eine Abfindung bekommen hast, musst du diese erst auf brauchen, bevor du Geld von der Agentur für Arbeit bekommst.

@Master-Schrotti:
Es ist und bleibt Fakt, egal ob fristlos oder fristgerecht. Eine Kündigung bedarf keiner Unterschrift/Zustimmung des Gekündigten.
Das was du meinst, also eine rechtmäßige Kündigung ohne Einhalt der Kündigungsfristen ist ein Auflösungsvertrag und der bedarf i.d.T. der Zustimmung beider Seiten.

Grüßle ~Shar~
 
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