Ist Das Rechtens? (Kündigung Arbeit)

Wie alle hier sagen, Geh zum Anwalt!

und entferne die Firmennamen :rolleyes:
 
Wenn du Krankgeschrieben bist dann kann dich der Arbeitgeber schonmal garnicht Kündigen das ist schonmal Fakt!(Kündigungsschutz)
Es sei denn du bist schon seit über einem halben Jahr Krank!
Desweiteren besitzt du ja einen Arbeitsvertrag und eine Fristlose Kündigung ist garnicht möglich da ja laut deiner Aussage dort 7 Tage drin stehen also müssten die auch noch eingehalten werden!
Dazu kommt noch das du ja noch Urlaubstage übrig hast und die auf die Kündigungsfrist mit draufgerechnet werden müssen!
Und erst ab diesem Tag bist du offiziell entlassen und dein Arbeitgeber kann erst ab diesem Tag die Zahlung einstellen!
 
Concept2 schrieb:
Im Brief steht drin das er gestern erfahren habe das ich fristlos kündigen will und damit das nötige vertrauens-verhältnis dauerhaft geschädigt sei und der firma kein intresse daran läge ein arbeits-verhältnis mit mir weiterzuführen...

Tja,
Du hast ihm am Telefon gesagt - wenn ich Dich richtig interpretiere - dass Du zum nächstmöglichen Zeitpunkt (also fristgerecht) oder am besten noch früher (das wäre dann praktisch fristlos - was anderes gibt es im Prinzip nicht) kündigen willst.

Und da hast Du dann Deine Antwort.

Eine fristlose Kündigung muss der Arbeitgeber so wie oben begründen, ansonsten wäre diese nicht möglich.
 
Ich würde an deiner Stelle das Ticket noch verlängern, weil soweit ich weis kann man wenn man krankgeschieben ist nicht Rausgeschmissen werden.

Das ist Deutschland sobalt man Krank ist treten sie dir in die Nüs** , naja Zeitarbeit jeder weis es ,keiner macht was dagegen
 
Hast du die Kündigung unterschrieben?
Denn solange du diese nicht unterschrieben hast ist sie nicht gültig da beide Parteien darauf zu unterzeichnen haben und somit ihr Einverständnis erklären!
Und auch erst ab diesem Tag zählt die Kündigung!
 
Servus.

Geh zum Arbeitsgericht und lass dich dort beraten!
Arbeitsschutzklage kannst/musst dann auch gleich einreichen, damit die Agentur für Arbeit zufrieden ist und es kein Stress beim ALG I bekommst.

Grüßle ~Shar~
 
Fristlose Kündigung geht nicht, wenn du grade im Krankenstand bist.
Falls du schon länger in der Firma bist, verlierst du bei einer fristlosen Kündigung z.B auch die Abfertigung.
Fristlose geht nur, wenn du dir was zu schulden kommen lässt.
Z.B eine Rauferei in der Firma, Diebstahl von Firmeneigentum oder bei Mitarbeitern, oder auch bei Arbeitsverweigerung, oder "Befehlsverweigerung", bei den beiden letztgenannten Gründen muß es aber zuvor zwei schriftliche Verwarnungen geben.

Ich glaube die Firma möchte einfach nur SPAREN und dich im Krankenstand sitzen lassen, zahlt ja die Firma.
Wenn du fristlos gekündigt bist, mußt du auch aufpassen, daß du nicht aus dem Versicherungsschutz usw. herausfällst.

@Master-Schrotti
Bei einer Fristlosen ist vom Arbeitnehmer keine Unterschrift nötig
Das ist ein hochkantiger, einseitiger Rauswurf mit Arschtritt und ich würde keinen Einstellen der jemals eine Fristlose hatte.... gibt auch keiner an in der Bewerbung... aber es gibt ja Telefon... :)
 
Zuletzt bearbeitet:
JA mit Wenn möglich Früher meinte ich (auch am telefon) eien aufhebungsvertrag wen ich auf mein stundenkonto(94 Stunden) und meinen urlaub verzichte,durch die Fristlose Kündigung bekomm ich nun 2erlei eine reingewürgt;

Ich werde nicht bis ende meines Krankenscheins bezahlt mein urlaub verpufft und meine Überstunden werden dezimiert.dazu muss ich noch vertragsstrafe zahlen was fast 400 euro sind zusammen mit dem verdienst der mir durch den krankenschein gehört hätte sind das an die 1000 euro und ich denke das ich ne hausnummer auch wenn ich im monat mit knapp 2500 heimging
 
@javajo

Was ist das denn für eine Hilfestellung? Direkt zum teuren Anwalt zu schicken. Meine Güte....

Wenn er zb in der Probezeit ist kann er sich die hohen Anwaltsgebühren sparen....
 
Wie gesagt in deinem Arbeitsvertrag stehen 7 Tage und die hat der Arbeitgeber einzuhalten + deine Urlaubstage und da spielt es keine Rolle ob du um Kündigung gebeten hast oder er dich Kündigt!
Da du aber im Moment Krankgeschrieben bist kann der Arbeitgeber dich sowieso nicht entlassen sondern erst wenn deine Krankschreibung abgelaufen ist!

Und solange du die Kündigung nicht unterschrieben hast besitzt sie auch keinen Wert!
 
Was Du deinem Personalmenschen am Telefon sagst ist ersteinmal unwichtig, denn eine Kündigung bedarf immer der Schriftform, um überhaupt rechtswirksam zu sein. Mündliche Kündigung sieht unsere Gesetzgebung nicht vor.
Die Ankündigung, in naher Zukunft kündigen zu wollen stellt auch kein Bruch des Vertrauensverhältnisses dar, denn es ist dein gutes Recht, eine rechtmäßige Maßnahme anzukündigen.

Eine Fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen rechtens, wenn schwerwiegende Gründe dafür sprechen. Ansonsten muss vorher abgemahnt werden.
Wenn Du dir nichst hast zu Schulden kommen lassen, ist dein Arbeitgeber im Unrecht

Also, ich würde sofort zum Anwalt gehen und die fristlose Kündigung anfechten. Die Kosten für den Anwalt muss auch dein AG tragen, wenn Du im Recht bist.
Obwohl diese Masche bei Zeitarbeitsfirmen sehr häufig praktiziert wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja ob wir das nun wissen oder nicht, fest steht das die Rechtskräftigkeit der Kündigung am wackeln ist. Trotzdem kann dies zu 100% nur eine Arbeitsrechtsberatung sagen oder du sammelst die hier genannten Infos zusammen suchst dir die Gesetztestexte raus und knallst sie der Firma auf den Tisch
 
Ich würd den Krankenschein wegen akutem Stress auch erstmal verlängern, bei so einer Sauerei wo einem noch Forderungen ins Haus stehen würde sich mein Magen ganz sicher im kreis drehen ;)

Dazu direkt wiedersprechen, auf den Krankenstand , die Überstunden pochen (oder auszahlen lassen) und auf den Urlaub. Kannste auch am Telefon machen, verstrick dich aber nicht in irgendeine Dikussion, schreib dir auf was du sagen willst und nur das sagst du auch, das ganze dann nochmal schriftlich (oder halt direkt schriftlich und persönlich abgeben)

Danach zum Arbeitsgericht, das kostet nichts, einen Anwalt zu nehmen schon
 
Sofort zur Arbeiterkammer/Gewerkschaft/Arbeitsamt gehen!
Oder eben dem deutschen Pendant dazu.
Dort bist du versichert und bekommst kostenlose Rechtshilfe!

Ich bin aus Österreich, daher kenne ich euere Arbeitnehmervertretungen nicht.
Und schicke sofort einen Eingeschriebenen Brief/Unterschriebenes FAX an deine Firma in dem du darlegst, daß du die Kündigung nicht anerkennst!
Sendebestätigung gut aufheben, Lesebestätigung fordern.

Ist ein schlanker Einzeiler der Gold wert ist!

Telefonate sind nur Schall und Rauch.
 
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Dann such als erstes einmal das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber, sag ihm dass es so nicht geht und das Du Dir zum einen über deine Rechte zum anderen auch über Deine Pflichten im klaren bist. Und Du diese, sollte man nicht überein kommen, auch gerichtlich einklagen willst. Dies aber als letzte Möglichkeit siehst da es zum einen Dir Scherereien und Kosten einbringt aber auch Deinem (Ex)Arbeitgeber.

Sprich die Sachlage dann ruhig und sachlich mit deinem Chef durch und normalerweise sollte er (vorausgesetzt die Lage ist so wie du sie geschildert hast und es gibt keinen Grund für eine fristlose Kündigung) durchaus gewillt sein eine andere Lösung zu finden. Denn Gerichtsverfahren sind immer Kostenintensiv und ärgerlich (für beide Parteien)
 
Hört doch mal auf ständig mit dem Anwalt zu wedeln denn er hat uns immernoch nicht beantwortet ob er die Kündigung unterzeichnet hat!
Denn solange er diese nicht unterzeichnet hat ist sie Wertlos und zählt von daher nicht da beide Parteien sich im Einvernehmen trennen müssen und das mit ihrer Unterschrift bezeugen;)
 
Der AG beruft sich auf einen personenbezogenen Grund der Kündigung, also deine Aussage "zum nächsten Zeitpunkt zu kündigen". Damit versucht das Unternehmen die fristlose Kündigung zu rechtfertigen, dürfte vor dem Arbeitsgericht allerdings keinen Bestand haben.

Dass du gerade Krankgeschrieben bist hat übrigens absolut keinen Einfluss auf eine Kündigung. Es ist ein Irrglaube, dass man während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden darf!

Aber: Schreib den netten Leuten einen freundlichen Brief zurück, in dem du ankündigst vor dem Arbeitsgericht die fristlose Kündigung anzufechten. Biete dem Unternehmen auch die Möglichkeit, mit der Zahlung einer Abfindung (Regelabfindung: Ein halbes Brutto-Monatseinkommen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, mit etwas Pokern holt man ein wenig mehr raus) aus der Sache herauszukommen. Du verzichtest also mit der Abfindung auf dein Recht vor Gericht zu gehen. Im Normalfall nimmt der AG die Abfindung an. Vor allem, wenn wie in deinem Fall relativ klar ist, dass die fristlose Kündigung keinen Bestand haben wird.
 
honkong fui, du bist nen Träumer, nä ;-)
Hast schon mal Seminare gesehen, wo es von AG um Kündigungen geht?
In vielen Fällen gehen die AN nicht mal zum RA und nehmen es hin. Deswegen ist eine Kündigung, wenn sie unangemessen erscheint nur vom Arbeitsgericht zu prüfen.
Kündigen kann der AG immer. Gesetzeslage wird hinterher festgestellt und endet dann oft mit einer Abfindung. Los ist er dich dann, so oder so.
PS: ich war jahrelang Betriebsratsvorsitzender in einer mittelst. Firma, IG Metall usw.
 
vielleicht hat dein arbeitgeber nur einen falschen serienbrief genommen :)
bestimmt wollte er dir nur zuvorkommen und dich seitens des betriebes entlassen, damit du ansprüche auf arbeitslosengelder hast. wenn du nämlich den betrieb freiwillig verlässt hast keinerlei ansprüche mehr.
 
Servus.
Master-Schrotti schrieb:
Hört doch mal auf ständig mit dem Anwalt zu wedeln denn er hat uns immernoch nicht beantwortet ob er die Kündigung unterzeichnet hat!
Denn solange er diese nicht unterzeichnet hat ist sie Wertlos und zählt von daher nicht da beide Parteien sich im Einvernehmen trennen müssen und das mit ihrer Unterschrift bezeugen

Eine Kündigung ist immer erstmal einseitig und bedarf NICHT der Zustimmung der Gegenpartei!
Lediglich ein Aufhebungsvertrag bedarf einer Zustimmung.

Grüßle ~Shar~
 
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