Ist dieser Vertrag bindend?

13thAngel

Lieutenant
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Moin moin.

Hab da mal ne Frage, nen Kollege war vor kurzem mit seinem Wagen in der Werkstatt. Wegen ner Kleinigkeit. Die Werkstatt hat den Wagen geprüft, den Defekt festgestellt und nen Angebot über 100€ erstellt. Mein Kollege hat das Angebot angenommen (schriftlich).
Nun sollte die entsprechende Reparatur vollzogen werden. Allerdings ist das Problem aufgetreten, dass das Teil, welches ausgetauscht werden sollte, vom Hersteller nicht mehr einzeln zur Verfügung gestellt, sondern nur in einem "Bausatz" geliefert wird. Dadurch sollte die Reparatur, statt 100€ nun 850€ kosten.

Jetzt ist die Frage, ob das Angebot der Werkstatt soweit bindend ist, dass diese es für 100€ reparieren müssen?


So Long

Matthias
 
pfff, schwere Frage.

Normalerweise stehen bei solchen Angeboten dazu, dass es unverbindlich, und Änderungen vorbehalten, sind. Ich nehme mal an, dass es so nicht ist.

Wenn eine Werkstatt ein Angebot unterbreitet, so ist dies immer unverbindlich. Der Käufer muss dieses Angebot annehmen, und die Werkstatt akzeptieren, erst dann wird es verbindlich.

Selbst wenn dem so wäre, trat ein Sachverhalt ein, was nicht für die Werkstatt voraussehbar gewesen ist. (Naja, eigentlich hätte sie vorm Angebot überprüfen müssen, ob die Teile so zu haben sind.)

Imho ist der Vertrag nicht bindend.
 
Angebote sind NIE bindent. Sind ja keine Veträge.
Haben se den einfach für 850€ repariert oder wenigstens nochmal vorher nachgefragt ob der neue Preis OK is? Wenn nich sieht es nämlich etwas anders aus.
cu all
lufkin
 
Ich kann nur vermuten da ich mich rechtlich nicht so gut auskenne dass der Vertrag nicht gültig ist da es wohl auf einer Arbeits-Pauschale basiert, da hätte sich die Werkstatt im Vorfeld besser informieren sollen.

Aber frag doch mal ein paar Anwälte bei www.recht.de (Im Forum gibts viele die sich sehr gut auskennen)

Mfg
 
lufkin schrieb:
Angebote sind NIE bindent. Sind ja keine Veträge.
Haben se den einfach für 850€ repariert oder wenigstens nochmal vorher nachgefragt ob der neue Preis OK is? Wenn nich sieht es nämlich etwas anders aus.
cu all
lufkin

Der Vertrag ist ja aber duch die beiderseitige Unterschrift zustande gekommen.
Änderungen gab es ja erst im Nachhinein.

Was ich mich Frage ist, ob der Vertrag aufgrund dessen, dass das Angebot von der Werkstatt nach bestem Wissen und Gewissen unterbreitet wurde annuliert werden kann?
Es wurde ja noch nichts an dem Auto gemacht und mit dem Angebot für 850€ wurde ein neues Angebot erstellt. Oder hätte sich die Werkstatt was ihre Lieferantenkonditionen angeht, eingehender informieren müssen bevor sie ein solches Angebot erstellt?

bis hier ersteinmal danke für eure antworten.

Matthias
 
Sprichst du jetzt von einem Angebot oder einem Vertrag ?
Das Angebote von beiden Seiten schriftlich bestätigt werden ist mir nämlich neu.
Wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde ist dieser für beide Seiten bindend. Angebote sind das nicht.
 
@all,

ich empfehle hier mal den ADAC.

www.adac.de

Du musst auch unterscheiden zwischen Vertragswerkstatt oder freie Kfz-Werksstatt.

Bei der Vertragswerkstatt (also die Herstellermarke) muss klar sein wenn der Hersteller die Bauteile (Verschleiss) ändert bzw. es sie nicht mehr einzeln gibt.

Soweit so gut, laut Rechtssprechung muss die Werkstatt ein klares ja zu dem neu kalkulierten Angebot/Preis einholen, hier genügt auch ein Rückruf seitens der Werkstatt (nicht zu empfehlen), besser ist es das ganze neu und schriftlich zu Fixieren.

Bei den freien ist es ähnlich, nur können die sich darauf berufen nichts von den Änderungen der Ersatzteile gewusst zu haben, jedoch gilt auch hier, das bei einer Preisänderung ein neues Angebot her muss oder ein eindeutiges OK seitens des Kunden.

Meistens unterschreibt der unaufmerksame Kunde aber kein Angebot sondern ein Reparaturauftrag --> gerade die Vertragswerkstätten haben häufig diese Praxis.

Ich hatte mal ein ähnliches Problem, da wurden zwei Lenkstangen ausgetauscht, im Angebot war aber nur von einer die Rede. (wurde beim Ausbau der ersten defekten festgestellt).

Die war aber nicht defekt, aber laut Hersteller müssen bei dieser Baureihe immer beide gewechselt werden.

Der Dumme war ich, habe aber dank ADAC ein Drittel wiederbekommen von der (freien)Werkstatt.
Gruss Sitown69
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,
ich würd auch sagen, dass wenn nur ein Vertrag über diese 100€ zustande gekommen ist. Da der Preis sich geändert hat müsste die Werkstatt nochmals nach fragen ob der Kunde die Reperatur zu dem neuen (850€) Preis noch durchführen lassen will.
Frag mal eventuell bei der Verbraucherzentrale bei dir nach oder wenn du einen Anwalt hast kannst du ihn mal Anrufen, vielleicht gibt er dir da ja telefonisch Auskunft.
mfg
schweiger
 
Vielen Dank für eure hilfreichen Posts.


Hab beim ADAC folgendes gefunden:
Preisangaben im Auftragsschein sind rechtlich als Kostenvoranschlag im Sinne von § 650 Abs. 1 BGB zu werten. Insofern spielt es diesbezüglich auch keine Rolle, ob das Gesetz oder die Kfz-Reparaturbedingungen gelten.

In beiden Fällen muss die Werkstatt den Kunden unverzüglich unterrichten, sobald mit einer wesentlichen Überschreitung des veranschlagten Reparaturpreises zu rechnen ist. Als wesentlich sieht die Rechtsprechung dabei eine Überschreitung von mehr als 15% an.



Da er ja unterrichtet wurde, gilt damit das neue Angebot von 850€.

Gruß Matthias
 
Korrekt, mein Vorredner hat das Treffend erkannt.

Hier handelt es sich um einen Kostenvoranschlag. Selbst wenn ein Reparaturauftrag aufgrund dieses Kostenvoranschlages unterzeichnet wurde, hat die Werkstatt (egal ob Freie oder Vertragswerkstatt) die Pflicht, über diese Erhöhung den Kunden "unverzüglich" zu informieren.

Ein Reperaturauftrag zu dem der Werkstatt erstellten Kostenvoranschlag ist nicht möglich, daher auch der Rep.Auftrag nichtig!

=> bei Problemen Rechtsschutz (KFZ für Allg. VertragsRS) oder zum Konsumentenschutz!

Er wird keine Probleme haben, da raus zu kommen

HINWEIS: Vertragsbestandteil ist auch ganz ein anderer Auto-Teil!
 
moin,

@NinjaKid

es geht hier ja nicht um das rauskommen aus dem Vertrag, ich tippe mal 13thAngel
wollte wissen ober er auf die Reparatur für 100 € pochen kann, und wollte somit die günstige Reparatur abstauben. Kann es sein das es sich hier um einen Peugeot dreht?
 
Toaster schrieb:
moin,

@NinjaKid

es geht hier ja nicht um das rauskommen aus dem Vertrag, ich tippe mal 13thAngel
wollte wissen ober er auf die Reparatur für 100 € pochen kann, und wollte somit die günstige Reparatur abstauben. Kann es sein das es sich hier um einen Peugeot dreht?

Richtig erfasst, bis auf das "abstauben". ;) So würde ich das nicht nennen nur die Spanne zwischen der ersten und der zweiten Preiskalkulation ist halt immens. Da würde jeder erstmal versuchen, das ganze für den ersten Betrag zu bekommen, denke ich.

Nein es handelt sich nicht um einen Peugot, sondern um einen BMW.
 
Zuletzt bearbeitet:
glaube mir da hat bei mir letzten Monat auch nicht hingehauen:

1. KV

140 €

Rechnungsendpreis:

1096 €

Elektronikschaden mit mehreren zerstörten Steuergeräten. War aber anfangs nicht erkennbar, da das Steuergerät für 140 € den Baustein zum auslesen beinhaltet hat, sobald das ausgetauscht war, war erst der rest erkennbar.
 
hi,

wollte nur noch mal das Update nachreichen, das die Versicherung, den Marderschaden (war wahrscheinlich einer) übernommen hat ;) *ganz happy*

Da ich das Geld ja gebrauchen kann, da ich ja b-runner nacheifere wen Ihr versteht was ich meine ;)
 
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