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Also ich finde die Argumentation in dem Video ausgesprochen sonderbar. Nur weil die gesetzliche Feststellung weggefallen ist, dass alle Gerichte staatlich sind, heißt das doch nicht, dass die Gerichte diesen Charakter verlieren.
Und wie der um Himmels Willen auf eine Geltung des alten römischen Rechtes kommt, wundert mich auch ausgesprochen.
Zum eigentlichen Thema des Threads: ich wüsste keinen sinnvollen Grund, warum juristische Personen groß geschrieben werden müssen und wieso genau das eine deklarative Wirkung entfalten sollte. In der Regel entsteht eine juristische Person wie z.B. eine GmbH mit der Eintragung im Firmenbuch oder durch andere im Gesetz vorgesehene Akte (und nur durch dies). Dass das Schreiben eines Namens in Großbuchstaben schon ausreicht, halte ich für Unfug, zumal mir noch nie so ein Regelung untergekommen ist. Bezeichnenderweise nennt der Mensch in diesem Video auch keine Rechtsgrundlage für seine Behauptung.
Generell scheint der Mann in diesem Video nur ausgesprochen oberflächliches Wissen in der Juristerei zu haben.
EDIT:
Generell möchte ich dem TE raten, diese "juristischen Videos" mit außerordentlicher Vorsicht zu genießen, vor allem jene, wo Leute mit der BRD-GmbH anfangen. Da werden zum Teil Urteilsfetzen von internationalen Gerichten aus dem Englischen holprig übersetzt, nur um dann aus einzelnen (falsch verstandenen) Sätzen irgendwelche sonderbaren Dinge abzuleiten. Diese Leute haben meiner Einschätzung nach nahezu gar keine Ahnung, von was sie da eigentlich reden bzw. was sie da alles so geflissentlich übersehen.
In anderen werden wiederum die simpelsten völkerrechtlichen Grundsätze in der Staatennachfolge und damit verwandten Themen ignoriert, um die eigene Wunschvorstellung nicht zu gefähren und unbedarfte Laien beeindrucken zu können.
Und mal ehrlich, wenn dir etwas komisch vorkommt, dann schaut man doch mal in Google oder Wiki nach, oder? Deine Frage ansich ist IMO tatsächlich dumm, weil sehr leicht nachschlagbar (leichter als einen Thread in einem Forum)
Juristische Personen sind entweder Unternehmen sprich Kapitalgesellschaften (GmbH) oder es gibt auch noch die Juristische Person des öffentlichen Rechts z.b. Gemeinden, Städte etc.
Ich könnte jetzt natürlich ewig so weiter bohren, mir ging es aber einfach nur darum aufzuzeigen, dass man nur schreiben sollte, wenn man von der entsprechenden Materie auch Ahnung hat.
jaja Doc, du wusstest aber schon das im BGB die jP Verein, der Vorläufer aller privatrechtlichen jP geregelt ist oder? Denn ich verstehe deine Frage zum BGB nicht in Beitrag 11.
Mein Gott, die Feinheiten dieser Begrifflichkeiten und ihr Regelungsort ist für unsere Zwecke hier aber sowieso egal, wir müssen mE deswegen doch nicht so eine Diskussion vom Zaun treten.