Käufer behauptet Ware defekt (Nivelierlaser) - Was tun?

Ich wollte auch mal meinen Senf zum Thena allgemein abgeben.

Hab letztens problemlos eine 3090 über Kleinanzeigen verkauft mit PP Dienstleistungen.

Überweisung wurde abgelehnt von vielen Interessenten beim Käufer hab ich nicht gefragt.

Wie soll man es denn "richtig" machen, wenn es abgelehnt wird weil nachvollziehbar mMn kein Käuferschutz besteht...


Danke für eure Erklärungen!
 
Da hat Madcat69 natürlich recht, wenn du die volle Funktion zugesichert hast, muss diese auch gegeben sein.

 
Madcat69 schrieb:
ja, meiner Ansicht nach musst Du es zurücknehmen weil Du ja die Funktion explizit zugesichert hast. Ein späterer Ausfall wäre vom Ausschluss der Sachmängelhaftung gedeckt (sofern der wirksam ist), aber nicht dass es sofort defekt ist.
Hier werfe ich ein NEIN ein. Warum? Die Sachmängelhaftung bezieht sich auf den Zeitpunkt der Übergabe. Dies war bei Übergabe AN das Versandunternehmen. So ist die Regelung im C2C. Und dazu kommt noch die fehlende Beweislastumkehr im C2C. Also: Der Käufer hat das Risiko des Versandes UND muß beweisen, daß das Gerät bereits bei Übergabe an den Versanddienstleister (oder bei Abholung) defekt war. Als Verkäufer bist bei einem solch verstecktem Defekt raus.
 
Ich habe das Paket jetzt in der Filiale abgeholt.
Es liegt tatsächlich ein defekt vor. Laut der Beschreibung blockiert etwas.
Ob der Fehler schon vorher da war, kann ich nicht 100% ausschliessen.
Bis jetzt hat sich der Käufer noch nicht gemeldet.
 
Vermutlich wirst du den Verkauf rückgängig machen müssen.
 
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