Käufer behauptet Ware defekt (Nivelierlaser) - Was tun?

Ricomat

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Hallo zusammen,
bevor ich einen neuen Thread aufmache.... habe auch gerade einen Fall.

Ich habe auf Kleinanzeigen ein Laser Nivelliergerät verkauft.
Keine große Summe, nur 60€
Bezahlt hat der Käufer mit Paypal Freunde.
Jetzt hat mich der Käufer angeschrieben, dass an dem Gerät eine Funktion ( Horizontale ) nicht geht.
Ich schicke Ihnen das Paket wieder zurück. Bitte überweisen Sie mir das Geld wieder zurück.
Als ich das Teil vor längerer Zeit benutzte, funktionierte es einwandfrei. So schrieb ich das dem Käufer.
Was würdet ihr hier vorgehen ?
 
Wenn du die Gewährleistung rechtssicher ausgeschlossen hast und belegen kannst, das alles funktioniert hat, dann musst du dir keine Gedanken machen und auf den Kauf beharren.
 
Ich habe Gewährleistung, Garantie und Rücknahme ausgeschlossen.
Ob das Teil noch 100% funktioniert hat, kann ich nicht belegen.
Gerade habe ich eine Benachrichtigungskarte von DHL im Briefkasen gefunden.
Der hat das Paket doch tatsächlich an mich zurückgesendet.
 
Ricomat schrieb:
Ich habe Gewährleistung, Garantie und Rücknahme ausgeschlossen.
Dann würde ich ihn kontaktieren mit dem Hinweis, dass du es nicht zurücknimmst und was du mit dem Artikel machen sollst.
 
Er hat es ja schon zurückgeschickt. Ich könnte das Paket auch 7 Tage in der Postfiliale liegen lassen, dann geht es ja zu ihm zurück.
 
Ich würde definitiv den Kontakt aufnehmen und erklären, dass du nicht gewillt bist, das Paket zurückzunehmen.
 
Ja, dann werde ich ihn das mitteilen.
Mir passt es einfach nicht, dass er das Paket einfach zurückschickt.
 
Den Gedanken hatte ich auch schon.
Blöde Situation, normalerweise versuche ich so Sachen vernünftig zu regeln.
 
@Ricomat, um welches Gerät handelt es sich denn genau? Ist ein Bedienerfehler (z.B. durch Arretierung der Nivellierung) möglich? In dem Fall könntest du ja darüber nachdenken, das Teil zu überprüfen, sofern der Paketbote es z.B. bei dir vor die Tür legt. Zumindest könntest du dem Käufer in dieser Hinsicht einen Verweis auf die Bedienungsanleitung schicken. Unter Umständen steht dort sogar eine Fehlertabelle, an die er sich erstmal halten soll.

Thema Gerät vom Käufer gegen defektes Gerät ausgetauscht: hast du vorm Verkauf ein Foto vom Typenschild gemacht?
 
Es handelt sich um ein Hilti PML 32.
Ein Foto von dem Typenschild mit der Gerätenummer habe ich.
Er hatte wohl das gleiche Gerät, was wohl defekt ist.
Er meinte das da etwas verklemmt ist.
 
Mit der Seriennummer/Typenschild kannst du jedenfalls versuchen nachzuvollziehen, ob es sich um dasselbe Gerät handelt. Generell würde ich ihn, wie schon erwähnt, auf die Bedienungsanleitung verweisen und das erstmal aussitzen.

Die Fehlerbeschreibung ist zudem einfach zu dürftig. Was genau funktioniert da nicht?
 
Also grundsätzlich wäre ich ja auch geneigt, das Gerät einmal zu prüfen ob es nicht nur ein Bedienerfehler ist. Natürlich nachdem ich die Seriennummer gecheckt habe. Aber das wäre dann abgesprochen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, damit ich nicht wieder in der Sachmängelhaftung lande.
Wenn jemand aber unabgesprochen das Gerät schon wieder zurückschickt wäre das Thema für mich durch und ich würde es ungeöffnet zurückgehen lassen.

Ricomat schrieb:
Ich habe Gewährleistung, Garantie und Rücknahme ausgeschlossen.
Ob das Teil noch 100% funktioniert hat, kann ich nicht belegen.

Hier kommt es in beiden Punkten allerdings auf die genaue Formulierung an, ob die Sachmängelhaftung rechtssicher ausgeschlossen wurde und zudem nicht eine Eigenschaft zugesichert wurde (wie es bei "verkaufe 100% funktionsfähigen Kreuzlinienlaser" der Fall wäre).
 
Das steht im Verkaufstext:

Inclusive Tasche, rote Schutzbrille und Anleitung als PDF.
Top Zustand, funktioniert einwandfrei.


Verkauf von privat ohne Garantie, Gewährleistung, und Rücknahme
 
Damit ist AFAIK "funktioniert einwandfrei" schon mal eine zugesicherte Eigenschaft, unabhängig vom Gewährleistungsausschluss. Der ist meiner Kenntnis nach so allerdings auch unzureichend und demnach im Zweifel nicht gültig.
 
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