Andy4 schrieb:Er hat doch explizit rein geschrieben: Privatkauf: Keine Garantie, keine Gewährleistung. Ich würds auch drauf sitzen lassen --> 60 Euro.
Ist halt die Frage, ob der Ausschluss so wirksam ist...
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Andy4 schrieb:Er hat doch explizit rein geschrieben: Privatkauf: Keine Garantie, keine Gewährleistung. Ich würds auch drauf sitzen lassen --> 60 Euro.
DuckDuckStop schrieb:Wie man nur auf die Idee kommen kann bei einem Handel zwischen zwei Privatleuten Paragraphen aus dem HGB anwenden zu wollen....
Vielleicht erstmal schlau machen wann das HGB Anwendung findet.
Angenommen dem ist so. Wie verhält es sich dann mit der Tatsache, daß der Käufer das Laptop auseinander genommen hat? Für mich liegt da der Hase im Pfeffer begraben. Teil funzt nicht, zutück an Verkäufer. Kein Thema. Aber Teil funzt nicht, Käufer baut auseinander und dann zurück geht nicht.Abe81 schrieb:Nachdem ich mich fürchterlich schlau gemacht habe: Das Recht der Erstprüfung bevor man Beweislast trägt findet analog zur gesetzlichen Formulierung im HGB ebenso bei Privatverkauf statt. So kommt man auf die Idee.
§447 BGB regelt den Versandkauf: Die "Gefahr" geht auf den Käufer über, sobald das Ding in der Post ist. So weit, so banal.
Analog zum zitierten HGB-Paragraphen hat aber - bei nicht offensichtlicher Beschädigung der Ware bei Übergabe des Versanddienstleisters - der Käufer ein Prüfrecht bei Waren, bei denen sich der Schaden nicht sofort äußerlich zeigt (z.B. komplexer Elektronik: Anschalten, funktioniert nicht obschon es sollte -> dem Verkäufter dies anzeigen). Das ist im vorliegenden Fall offensichtlich verwirkt, da er das Ding auseinandergerupft hat
War das nicht bei Kauf von Privat zu Privat trägt der Käufer das Versandrisiko, während bei Kauf von Gewerbe zu Privat, der Händler das Versandrisiko trägt...?Abe81 schrieb:§447 BGB regelt den Versandkauf: Die "Gefahr" geht auf den Käufer über, sobald das Ding in der Post ist. So weit, so banal.
Oder einfach im Nachhinein noch ein wenig den Preis drücken. Versuchen kann man es ja einfach mal.Binalog schrieb:Der Käufer will sein Geld zurück
Richtig, der Gang zum RA wäre wohl unvermeidlich, da hier keine Rechtsberatung erfolgen darf.Acdcrocker schrieb:Es ist schlicht fernliegend, auf Basis der Schilderung einer Partei eine verbindliche juristische Einschätzung abzugeben. Manche Beiträge sind hier auch nicht wirklich zielführend.
Daher sollte der TE einen Rechtsanwalt konsultieren, sobald Ihm ein gelber Brief zuflattert. Ein geringer Streitwert ist unerheblich. Den Parteien geht es im Regelfall um ihr "gutes Recht", als um wirtschaftlichen Nutzen.
Ich meine, dass Medion teilweise bereits von Werk aus ein Biospasswort hat.patty1971 schrieb:Medion Kundenservice,
Davon abgesehen, seh ich da auch keinen defekt...ConiKost schrieb:Das sieht vom Bild her so aus, dass einfach auf der Unterseite eine Abdeckung entfernt worden ist, damit man an RAM und co. kommt?
Nein, definitiv nicht. Ich habe ja die Festpaltte ausgebaut, da macht man eine Klappe auf, aber da sieht man zu 100% nicht den Lüfter. Ich musste ja die FP ausbauen, deshalb kann ich das mit sicherheit sagen. Die FP sitzt genau neben den Ram Steckplatz. Der hat den ganzen Unterboden demontiert und die Rams entfernt.ConiKost schrieb:Das sieht vom Bild her so aus, dass einfach auf der Unterseite eine Abdeckung entfernt worden ist, damit man an RAM und co. kommt?