Käufer unterstellt Betrug

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patty1971

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Hallo.
Ich brauche einmal einen Rat wie ich mich verhalten soll.

Ich habe auf ebay-kleinanzeigen einen gebrauchten Laptop für einen Bekannten verkauft.
Dieser hatte ein defektes Display, aber mit einem externen Monitor lief er.
Ich schrieb extra das man ihn als Standalone Gerät weiter verwenden kann.
Die Festplatte war das einzige was ich vor dem Verkauf ausgebaut habe.
Dies habe ich auch alles so in die Annonce geschrieben.
Das Gerät wurde nie von mir oder vom Besitzer, der davon 0 Ahnung davon hat, geöffnet.

Heute ist der Laptop beim Käufer angekommen, und er meldete sich daraufhin
das der Laptop innen defekt sei.
Er schickte mir Fotos von einem völlig zerlegten Laptop!!!
und wohl einigen Teilen die angeblich zerbrochen seien.
Desweiteren hätte er wohl ein Bios-Passwort, und liesse sich nicht booten.

Ich schrieb ihm daraufhin das ich nichts von inneren defekten weiß, und auch vom Besitzer her nicht,
da der Laptop nie geöffnet wurde. Ein Bios Passwort besaß der Laptop zu 100% auch nicht,
da ich ihn vor Versand mit einer alten Platte von mir noch einmal gestestet habe.
Da bootete der Laptop ohne Probleme, und auch nach einem Passwort hat nicht gefragt.
Wie gesagt, das war eine alte Platte aus einem alten Laptop von mir, und nicht die
Originale.

Jetzt verlangt er sein Geld zurück oder will Anzeige wegen Betrug stellen.
Bin ich überhaupt verpflichtet als Privatverkäufer den Laptop zurück zu nehmen,
nachdem der Käufer ihn komplett zerlegt hat?
Woher weiß ich, das er nicht den gleichen besaß, und versucht nun aus
2 Geräten einen zu machen, und will mir seinen alten unterjubeln?

Wäre über Antworten dankbar.
Link gibt es leider nicht mehr, da die Anzeige schon gelöscht ist.

Danke im voraus.
 
Das würde ich aussitzenn.
Wer einen Rechner zerlegt hat selbst bei Neugeräten keine Garantie.
Beim Privatverkauf schließt sich die sowieso aus
 
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Das habe ich auch extra darunter geschrieben.
Privatverkauf. Jegliche Garantie und Gewährleistung meinerseits ausgeschlossen.
 
Irgendwie passt schon "völlig zerlegt" und Bios- Passwort nicht zusammen. Entweder das Teil ist "völlig zerlegt" oder es ist zumindest noch lauffähig.
 
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Er war bei mir lauffähig, und definitiv ohne Passwort.
Ich weiß nicht was der Käufer damit gemacht hat.
 
patty1971 schrieb:
Er schickte mir Fotos von einem völlig zerlegten Laptop!!!
Die würden wir auch gerne sehen wollen^^

Aber ist auf denen was zu erkenn wo man sagen könnte das ist nicht das Gerät was du verschickt hast?
 
Die Floskeln in Bezug auf Garantie und Gewährleistung haben mit dem beschrieben Fall nichts zu tun.

Der Verkäufer geht ja davon aus oder unterstellt oder täuscht arglistig vor, dass der Laptop bereits bei Lieferung defekt war. Wenn du einen funktionierenden Laptop angepriesen hast, er das aber nicht tut, ist das kein Garantie- oder Gewährleistungsfall, sondern - in Ermangelung des passenden Begriffs - entspricht nicht der Beschreibung und ist somit natürlich beanstandbar.

Ohne irgendwem irgendwas zu unterstellen, könnte man das vielleicht über Transportschaden beim Lieferdienst anmelden und sich so einigen.

Wenn das aber eindeutig nach Manipulation des Käufers aussieht, würde ich das auch ‚aussitzen‘. Aber ihm zumindest insofern entgegenkommen, als dass ich nicht gleich die schweren Geschütze/Vorwürfe „Betrug“ vorwerfen würde, sondern freundlich darauf beharren, dass bei Auslieferung alles lief. Und mal nachfragen, wie das Paket bei Ankunft aussah.
 
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Öhm, doch, dann ist das durchaus ein Fall für die Gewährleistung (= Sachmängelhaftung), sofern nicht wirksam durch den TE ausgeschlossen.
 
Abe81 schrieb:
Die Floskeln in Bezug auf Garantie und Gewährleistung haben mit dem beschrieben Fall nichts zu tun.

Der Verkäufer geht ja davon aus oder unterstellt oder täuscht arglistig vor, dass der Laptop bereits bei Lieferung defekt war. Wenn du einen funktionierenden Laptop angepriesen hast, er das aber nicht tut, ist das kein Garantie- oder Gewährleistungsfall, sondern - in Ermangelung des passenden Begriffs - entspricht nicht der Beschreibung und ist somit natürlich beanstandbar.

Ohne irgendwem irgendwas zu unterstellen, könnte man das vielleicht über Transportschaden beim Lieferdienst anmelden und sich so einigen.

Wenn das aber eindeutig nach Manipulation des Käufers aussieht, würde ich das auch ‚aussitzen‘. Aber ihm zumindest insofern entgegenkommen, als dass ich nicht gleich die schweren Geschütze/Vorwürfe „Betrug“ vorwerfen würde, sondern freundlich darauf beharren, dass bei Auslieferung alles lief. Und mal nachfragen, wie das Paket bei Ankunft aussah.
Ich habe ja einen funktionierenden, aber mit defekten Display Laptop angeboten.
Das dass Display einen defekt hat, stand 2 mal in der Anzeige.
Einmal im Titel und dann in der Beschreibung.
Ich habe ja versucht mich mit ihm zu verständigen, und ihm klarzumachen das ich nichts von inneren Schäden wusste. Das mit dem Karton habe ich auch gefragt, wie er denn angekommen ist, daraufhin kam keine Antwort. Leider wurde er immer aggressiver in seiner Tonwahl! das ich die Kommunikation erstmal abgebrochen habe.
Wir reden hier auch nicht über unsummen, sondern lediglich um 50Euro.
Aber wie gesagt, ich sehe auch nicht ein, das ich jetzt ein Gerät zurück bekommen soll, was bereits vom Käufer geöffnet wurde.

@HyperSnap
Man sieht nur einen völlig geöffneten Laptop. Also das ganze Gehäuse wurde abgeschraubt.
Ob es sich dabei tatsächlich um meinen handelt kann ich daher nicht sagen.
Die Fotos will ich vorerst nicht veröffentlichen, falls es doch zu einem Rechtsstreit kommt.
 
Er hat das Ding zerlegt, damit hat er sich jede Chance auf Erstattung oder sonstiges schon selbst genommen.

Ignorier den Typen.
 
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Man kann nicht ‚wirksam ausschließen‘ ein funktionsfähiges Gerät anzubieten, aber ein funktionsloses zu schicken.

Dass alle anderen Mängel des Laptops genau beschrieben wurden (keine HDD, kein funktionierendes Display) ist damit ja gar nicht gemeint, sondern lediglich der Umstand, dass zumindest bei Ankunft die Ware wie beschrieben sein muss.

Wenn danach, also nach ein paar Stunden Nutzung das Laptop den Geist aufgibt, weil der Transport ihm den Rest gegeben hat, ist das Pech, weil Gewährleistung ausgeschlossen.

Nichts desto trotz würde ich weiterhin vernünftig mit dem Käufer schreiben und die Konversation sichern - falls er wirklich so unvernünftig sein sollte, das als „Betrug“ anzuzeigen.

Da er den Laptop bereits zerlegt hat, lässt sich da eh nichts mehr nachvollziehen.
 
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Hier ein Screen der Anzeige.
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Was noch sehr Kurios ist. Laptop wurde seitens DHL 12.37Uhr zugestellt, und gegen 12.50Uhr hat er bereits Reklamiert.
 

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Wenn Ich solche alten Dinger verkaufe schreib Ich immer rein funktionierte zuletzt wird aber als defekt verkauft.
Da gabs noch nie schwierigkeiten, da man das ja schlecht bemängeln kann^^
Desweiteren nehm Ich alle Seriennummern auf bzw. mach Ich am Gerät unauffällige Markierungen.
Zumindest kann Ich mir dann immer Sicher sein das am Ende das mir gezeighte auch das Gerät war was Ich verkauft habe.
Aber wenn der das Gerät schon nach den erstem paar Minuten zerlegt hat wirkt das schon etwas seltsam.
 
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Hypersnap
Das mit den Markierungen ist ja gut und schön, aber wenn er das Mainboard austauscht und mir sein defektes dafür einbaut kann ich auch nichts beweisen. Wie gesagt, ich habe ihn ja nie geöffnet, ausser der kleinen Klappe wo die Festplatte darunter sitzt.
 
Abe81 schrieb:
Man kann nicht ‚wirksam ausschließen‘ ein funktionsfähiges Gerät anzubieten, aber ein funktionsloses zu schicken.

Das hat auch niemand behauptet. Der Empfänger muss aber nachweisen, dass das Gerät abweichend zur Beschreibung ist.

Abe81 schrieb:
[...]

Wenn danach, also nach ein paar Stunden Nutzung das Laptop den Geist aufgibt, weil der Transport ihm den Rest gegeben hat, ist das Pech, weil Gewährleistung ausgeschlossen.[...]

Wir wissen nicht, ob der TE die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hat.
 
Mach dir keinen Kopf
Er hat ihn zerlegt
Ende gelände
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Wir wissen nicht, ob der TE die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hat.

siehe #3
 
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Die Beweislast trägt in so einem Fall wohl der Käufer und daran trägt er schwer.
 
Ganz so einfach ist es mit der Beweislast nicht. Der Käufer hat, wenn er die Sendung annimmt, eine kurze Prüffrist, ob er die Ware als Erfüllung annimmt. Wenn der Käufer umgehend/unverzüglich prüft und den Schaden anzeigt, hat er die Ware nicht i.S. des § 363 HGB abgenommen, der Verkäufter muss ggf. die Mangelfreiheit bei Gefahrübergang beweisen.
 
Und ein gesetztes Bios Password verhindert keinen Boot. Es verhindert den Eintritt ins Bios. Und nur das.

Du warst Verkäufer und das Produkt muss dem entsprechen, was Du formuliert hast. Ein Bios PW wäre für mich Grund genug, Dir auf die Füße zu treten. Das bekommt man nicht weg.
 
Idon schrieb:
Das hat auch niemand behauptet. Der Empfänger muss aber nachweisen, dass das Gerät abweichend zur Beschreibung ist.



Wir wissen nicht, ob der TE die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hat.
Idon, und das macht man indem man ein Gerät zerlegt bzw. aufschraubt?
Bei einem Pc könnte ich das noch verstehen, aber bei einem Laptop?!?
 
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