Käufer unterstellt Betrug

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Abe81 schrieb:
Ganz so einfach ist es mit der Beweislast nicht. Der Käufer hat, wenn er die Sendung annimmt, eine kurze Prüffrist, ob er die Ware als Erfüllung annimmt. Wenn der Käufer umgehend/unverzüglich prüft und den Schaden anzeigt, hat er die Ware nicht i.S. des § 363 HGB abgenommen, der Verkäufter muss ggf. die Mangelfreiheit bei Gefahrübergang beweisen.

Sowohl der § 363 HGB, als auch der § 377 HGB entfalten keine Relevanz.
 
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Ich denke mal mit dem Auseinander nehmen hat sich das Thema erledigt.
 
BlubbsDE schrieb:
Und ein gesetztes Bios Password verhindert keinen Boot. Es verhindert den Eintritt ins Bios. Und nur das.

Du warst Verkäufer und das Produkt muss dem entsprechen, was Du formuliert hast. Ein Bios PW wäre für mich Grund genug, Dir auf die Füße zu treten. Das bekommt man nicht weg.
Ich habe an dem System nichts, aber auch gar nichts gemacht!
Ich war weder im Bios noch sonst irgendwo.
Ich habe lediglich vor Versand mit einer alten Platte noch einmal überprüft ob er hochfährt, und das tat er.
Danach habe ich ihn ordentlich eingepackt und Versendet.
Wie gesagt, auf meine Frage beim Käufer wie denn das Paket ankam, erhielt ich keine Antwort mehr.
Und Verpackt war das Gerät ordentlich , eingewickelt in mehreren schichten Luftpolsterfolie.
Der hätte garantiert einen Sturz aus dem 3 Stock überlebt.
 
Dann hat der Besitzer wohl ein Bios Password gesetzt. Seine Daten waren ihm ja offensichtlich wichtig. Du hast ihn aber verkauft ohne dies zu erwähnen.
 
Oder er hat das selbe Notebook und will dir das jetzt unterjubeln, weil er seins nicht mehr zusammen bekommt.
 
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BlubbsDE schrieb:
Dann hat der Besitzer wohl ein Bios Password gesetzt. Seine Daten waren ihm ja offensichtlich wichtig. Du hast ihn aber verkauft ohne dies zu erwähnen.
Definitiv Nein. Der weiß nichtmal was das Bios ist. Ein absoluter Laie in solchen Sachen.
Ich weiß nicht ob es vom Werk her gesetzt ist, und in den Unterlagen irgendwo das passwort
geschrieben stand. Aber die besitzt er nicht mehr. Das Gerät ist aus dem jahr 2008.
 
Das würde mich als Käufer auch nicht interessieren, wer wann das Bios Password gesetzt hat. So oder so schwer. eBay Kleinanzeigen halt. Dann so ein günstiges Gerät. Da holt man sich halt komische Käufer ins Boot. Auf jeden Fall hätte ich dies vor dem Verkauf gecheckt.
 
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Andy4 schrieb:
Oder er hat das selbe Notebook und will dir das jetzt unterjubeln, weil er seins nicht mehr zusammen bekommt.
Das vermuten wir auch.
BlubbsDE schrieb:
Das würde mich als Käufer auch nicht interessieren, wer wann das Bios Password gesetzt hat. So oder so schwer. eBay Kleinanzeigen halt. Dann so ein günstiges Gerät. Da holt man sich halt komische Käufer ins Boot. Auf jeden Fall hätte ich dies vor dem Verkauf gecheckt.
Ja, das war mir jetzt auch eine Lehre. Da will man anderen einen gefallen tuen, und hat den Ärger am Hals.
 
Long story short: er hätte vor dem zerlegen des Laptops Kontakt mit dir aufnehmen soll, da er dies nicht getan hat wird keine Rücknahme oder sonstiges von dir akzeptiert. Vor allem weil du nicht ausschließen kannst dass er das gleiche Gerät besitzt und nur Ersatzteile zbsp dafür gebraucht hat.
 
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Ganz ehrlich, ich würde das aussitzen. Soll er doch klagen wenn er sich im Recht fühlt.
 
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Ich will jetzt auch mal die Bilder von dem zerlegten Teil sehen, immerhin hat er das Gerät ausgepackt, ins BIOS gebootet, zerlegt, fotografiert, dir eine Nachricht gesendet, und das alles in 13 Minuten :o

BTW: Garantiebedingungen sind hier übrigens völlig irrelevant, wenn überhaupt muss man sich an der Gewährleistung orientieren und die erlischt nicht wenn ein gerät fachgerecht geöffnet wird.
 
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@Pandora und wer garantiert dass fachgerecht geöffnet UND damit umgegangen worden ist? Immerhin hat er es in Rekordzeit geschafft, was du schon selbst erwähnt hast.
 
Wegen einem Notebook für 60 Euro würde ich mir da erstmal keine Gedanken machen. Und so wie du das dargestellt hast du auch erstmal nix falsch gemacht. Lass den guten Herrn machen...
 
Acdcrocker schrieb:
Sowohl der § 363 HGB, als auch der § 377 HGB entfalten keine Relevanz.

Relevanz entfaltet sich? Entweder sie sind für den Sachverhalt relevant oder nicht.

Ob sie das sind: Da unterscheiden sich wohl unsere Laieneinschätzungen.

Ich wollte auch mitnichten ein absolutes Urteil in dieser Sache abgeben, sondern lediglich zu bedenken geben, dass das ganze etwas komplexer ist, als sich auf der angenehmen Aussage auszuruhen, die Beweislast bestehe pauschal beim Käufer.
 
@Abe81

War es für beide Teile ein Handelsgeschäft? Ist der TE Kaufmann?
 
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Ich handelsgeschäfte nun mal ins Bett und überlasse die juristische Einschätzung, die vermutlich für diesen Fall keine Rolle mehr spielen wird, den Foren-Kaufmännern.
 
@Abe81

Warum beantwortest du nicht einfach die Fragen?


Weshalb argumentierst du hier mit dem HGB?
 
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Wie man nur auf die Idee kommen kann bei einem Handel zwischen zwei Privatleuten Paragraphen aus dem HGB anwenden zu wollen....

Vielleicht erstmal schlau machen wann das HGB Anwendung findet.
 
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Er hat doch explizit rein geschrieben: Privatkauf: Keine Garantie, keine Gewährleistung. Ich würds auch drauf sitzen lassen --> 60 Euro. :D
 
Da ich bei ebay einen ähnlichen Fall hatte, würde mich mal der Käufer Name interessieren.
Ansonsten melde den Fall ebay Kleinanzeigen, am besten anrufen, wenn die das anbieten.

Bei mi war es so, das ich sogar noch Fotos vom funktionierenden Laptop mit Datum der Angebotserstellung hatte und beim Käufer war das Gerät defekt, nicht reparabel - aber er wollte 40€ für die Reparatur.
Da der Kaufpreis über 50€ lag, musste er jetzt aber beweisen, z.B. durch einen Fachhändler und Kostenvoranschlag, das ein Defekt vorliegt. Die Aussage "funktioniert nicht" reichte ebay da nicht.
Vor allem sieht ebay (sicherlich auch Kleinanzeigen) ob das eine Masche von Ihm ist, er also schon öfters solche Regress Ansprüche gestellt hat.
 
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