Käufer verlangt Rechnung und Garantiebestätigung

Kannst du auch etwas dazu sagen wie es sich verhält wenn der Hersteller den Artikel mit einer Garantie bewirbt und der Händler das nicht erwähnt?
Ich vermute fast, dass du dann trotzdem einen Garantieanspruch gegen den Hersteller hast und der wird einen Nachweis wollen wann du das Gerät erstanden hast.
Manche Hersteller machen auch keine Probleme wenn das aktuelle Datum minus dem Produktionsdatum des Artikels kleiner der Garantiezeit ist, das handhaben unterschiedliche Hersteller aber auch immer anders.

Gruß
 
Kenne es nur bei LG, die gewähren nur demjenigen der das Gerät gekauft hat, Garantie auf das Gerät, einem Zweitkäufer nicht.
 
@ Fr4g3r: Bei Händlern gilt folgendes. Diese haften auch für versprechen aus der Werbung/Hersteller gegenüber dem Kunden.
 
Okay, das dachte ich mir schon, für den Käufer ist er jetzt ja aber der "Händler".
Warst du beim Amazon erkennbar als privater Verkäufer unterwegs?
Der Verkauf als "Neuware" deutet ja nicht wirklich darauf hin.

Gruß
 
Eben. Entscheidend ist, wie hast Du den Artikel und Dich bei Amazon beworben?

Dreh den Spieß mal um. Ich suche bei Amazon Produkt XY und finde einen Marketplace Verkäufer, der das Produkt XY für 50€ weniger verkauft, als es Amazon selbst tut. Auch als Neuware.

Für mich als Kunde ist klar, das ist Neuware mit allen Konsequenzen daraus.

Wenn Du nicht unmissverständlich Dich und das Produkt genau beschrieben hast, dann stehst Du jetzt in voller Verantwortung. In Sachen Rechnung und Gewährleistung. Da gibts keine Diskussion. Du hast den Vorteil der Amazon Plattform genutzt, jetzt stehst Du auch in der Verantwortung.

Amazon wird dies genauso sehen, wenn sich der Käufer an Amazon wenden sollte.
 
Ich darf aber als Privatverkäufer keine Umsatzsteuer ausweisen, da ich ansonsten sogar Probleme mit dem Finanzamt bekommen kann.
Man soll ja auch Rechnungen ohne USt schreiben können.
 
Hab eins total vergessen zu sagen, du bist dem Käufer verpflichtet eine Quittung zu schreiben, falls dieser eine verlangt. Ob vereinbart oder nicht, spielt keine Rolle.
 
Zuletzt bearbeitet: (Korrektur von Rechnung auf Quittung.)
Ich hab mal ein wenig recherchiert.
Bei Gewinnen wird kein Kaufvertrag abgeschlossen und damit hat man auch keine Gewährleistung.
Sie Garantie hat damit aber nichts zu zutun. Aber viele Hersteller verweigern die Garantie wenn keine Rechnung vorliegt (könnte ja Hehlerware sein).
Andere Hersteller gehen ohne Rechnung vom Produktionsdatum aus.

Es wird aber sicher ein Schreiben existieren in dem zum Gewinn gratuliert wird. Dies ist der Beleg das der TV legal erworben wurde.
Da steht sicher auch ein Datum drauf. Dies würde ich dem Käufer als Kopie schicken.
 
du bist dem Käufer verpflichtet eine Rechnung zu schreiben (ohne Mwst!), falls dieser eine verlangt.
Wer als Privatperson eine Rechnung stellt, ist gemäß des Umsatzsteuergesetzes Unternehmer.

Besser wäre ein Kaufvertrag in dem alles drin steht, ähnlich wie beim privaten Autoverkauf.
 
My Name Nobody schrieb:
@ Fr4g3r: Bei Händlern gilt folgendes. Diese haften auch für versprechen aus der Werbung/Hersteller gegenüber dem Kunden.

Das gilt grds. auch für den privaten Verkäufer.

Wer als Privatperson eine Rechnung stellt, ist gemäß des Umsatzsteuergesetzes Unternehmer.

Hast du eine Quelle für diese Behauptung?
 
Habe ich doch extra noch verlinkt.
Hinweis für Privatverkäufe

Wer also ausschließlich gelegentlich bzw. unregelmäßig private Dinge veräußert ohne die Absicht einen Gewinn zu erzielen gilt einkommensteuerliche nicht als Unternehmer. Umsatzsteuerlich kann jedoch eine Unternehmerschaft vorliegen, weil hier bereits die Erzielung von Einnahmen maßgeblich ist. Da es jedoch in der Regel sowohl einkommensteuerlich als auch umsatzsteuerlich an der Nachhaltigkeit scheitert, treten in der Praxis bei Privatpersonen nur sehr selten steuerliche Konsequenzen auf.
 
Man darf auch als privat person eine Rechnung schreiben. Warum sollte man das nicht dürfen?
 
Du darfst, wenn aber derjenige der die Ware kauft und dem FA die Rechnung vorlegt um evtl Geld wieder zu bekommen, kann es sein (muss aber nicht) das sich das FA bei Dir meldet, vor allem wenn es mehrfach geschieht.
 
Nur weil sich das FA meldet, bin ich aber nicht Unternehmer. Wer den Unternehmerbegriff im steuerlichen und bürgerlich-rechtlichen Sinn nicht erfüllt, ist kein Unternehmer.

Letztlich ist das für die gestellte Frage aber nebensächlich, denn wer privat einen neuen Fernseher verkauft, ist nicht verpflichtet, eine Rechnung zu liefern, solange das nicht vereinbart war.
Ergänzung ()

My Name Nobody schrieb:
Hab eins total vergessen zu sagen, du bist dem Käufer verpflichtet eine Quittung zu schreiben, falls dieser eine verlangt. Ob vereinbart oder nicht, spielt keine Rolle.

Was hat denn nun eine Quittung mit der ganzen Sache zu tun?
Was eine Quittung ist (und damit auch, warum dieser Hinweis hier absolut fehl am Platze ist) steht in § 368 BGB.
 
Zuletzt bearbeitet:
bitte doch euro-dings (bei dem du dieses gerät gewonnen hast), um ein garantienachweis.
und falls der gewinn ohne garantie war, musst du dies beim verkauf auch explizit ausweisen, ansonsten schreib selber eine rechnung, mit dem betrag (adresse käufer/verkäufer, datum, preis, privatverkauf) und am schluss schreibst du noch, keine garantie.
sollte der käufer auf garantie beharren, lass dir das gerät zurückgeben (geld zurück geben) und verkaufe es danach mit den richtigen angaben.
 
Natürlich hat er Garantie. Die Garantie ist Bestandteil des Produktes.

Als Garantie Nachweis genügt ein Kaufnachweis, bzw in diesem Fall eine Bestätigung das er den TV gewonnen und damit legal erworben hat.
Es wird ja vermutlich eine Art Glückwunsch schreiben gegeben haben. Dies ist der notwendige Nachweis.
 
Welcher Fernseher hat den keine Garantie?
Wenn der TV generell keine Garantie hat, dann muss der Verkäufer diese auch nicht ausschließen.
 
Garantie ist eine freiwillige Leistung, die sicherlich nicht jeder Hersteller erbringt.

Bitte nicht mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung verwechseln.
 
Zurück
Oben