Käufer verlangt Rechnung und Garantiebestätigung

LordSentry

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Hallo,

ich hab letzte Woche zum ersten Mal etwas bei Amazon verkauft. Es handelte sich dabei um einen Fernseher den ich bei Euronics gewonnen habe. Jetzt habe ich eine Mail von dem Käufer bekommen und er will eine Rechung und eine Garantiebestätigung. Bin ich als Privatverkäufer verpflichtet ihm so etwas zu schicken? Wenn ja, wie würde die Rechung bzw die Garantiebestätigung aussehen?



EDIT: Ich hab es als Neuware verkauft
 
Neuware hat 24 Monate Gewährleistung, oder? ;)
 
Hast du in deinem Angebot die Gewährleistung ausgeschlossen? Dann kann er viel verlangen, Garantie regeln die Garantiebestimmungen. Hast du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, herzlichen Glückwunsch, dann hat der käufer die gesetzlichen zwei Jahre Anspruch dir gegenüber.
In der Regel reicht aber, wenn die Garantie übertragbar ist, ein Lieferschein als Nachweis bei einem Gewinn.
 
Ein Verbraucher, der Neuware verkauft muss keine Rechnung ausstellen und auch keine sonstige Rechnung mitliefern, wenn dies nicht vereinbart war.

dann hat der käufer die gesetzlichen zwei Jahre Anspruch dir gegenüber.

Ja und? Wenn die Kaufsache irgendwann einen Mangel aufweist, dann müsste der Käufer zunächst nachweisen, dass dieser bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat, was i.d.R. bei technischen Geräten unwirtschaftlich ist und daher kaum passieren wird.
 
IMO muss man als privater Verkäufer den Ausschluss nicht betonen, es muss für den Käufer lediglich ersichtlich sein das der Verkäufer privat ist. Die meisten priv. Verkäufer betonen es aber, was die Sache aber auch nicht ändert.

Garantie kommt immer vom Hersteller, einfach dem Käufer sagen das es keine gibt. Und Gewährleistung kann der Käufer über deinen Gewinnschein einfordern bei Euronics, den wirst du ja haben, oder?
 
IMO muss man als privater Verkäufer den Ausschluss nicht betonen, es muss für den Käufer lediglich ersichtlich sein das der Verkäufer privat ist. Die meisten priv. Verkäufer betonen es aber, was die Sache aber auch nicht ändert.

Wie lange liest hier nun schon mit?

Der Verkäufer, der nicht Unternehmer ist, haftet selbstverständlich auch für Sachmängel, lies dir doch einfach mal den Gesetzestext (§§ 433 ff. BGB) durch und finde eine Ausnahme für Verbraucher...du wirst keine finden!

Garantie kommt immer vom Hersteller, einfach dem Käufer sagen das es keine gibt.

Garantie "kommt" von dem, der sie gewährt, das kann der Verkäufer oder der Hersteller oder ein Dritter sein.

Und Gewährleistung kann der Käufer über deinen Gewinnschein einfordern bei Euronics, den wirst du ja haben, oder?

Was sollte der Gewinnspielveranstalter mit dem Zweitkäufer am Hut haben? Ansprüche hat wenn überhaupt nur der Beschenkte und das auch nur sehr beschränkt, § 524 BGB.
 
Doc Foster schrieb:
...Der Verkäufer, der nicht Unternehmer ist, haftet selbstverständlich auch für Sachmängel,....

Hast Recht :schluck:

Auf der anderen Seite ... doch nicht, denn wenn der Sachmangel erst später eintritt haftet der Privatverkäufer nicht, nur der Gewerbliche.

Gut das du auf 433 hinweist, der nur besagt, das die Sache beim Übergang mangelfrei sein muss, er klärt nicht den Mangel der später entsteht.

Doc Foster schrieb:

524 geht in 1) von arglist und in 2) von grober Fahrlässigkeit aus. Wie lange liest du schon mit?

:schluck:
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, dass ihr alle geantwortet habt ;)

Aber leider weiß ich immer noch nicht genau, wie ich auf seine Anfrage reagieren soll
 
Natürlich muss Du dem Käufer das geben. Sofern Du das TV Gerät nicht genau so verkauft hast, wie es war. Als Gewinn aus einem Preisausschreiben und daher ohne Kaufnachweis. Hast Du das nicht erwähnt, dann bist Du Verkäufer und für 24 Monate Gewährleistungspflichtig.

Amazon ist da sehr rigoros. Wenn Du diese Plattform nutzt, dann musst Du Dich auch an allgemein gültiges Gesetz halten. Du bist Verkäufer und Gewährleistungspflichtig.
 
Wenn du nicht ausdrücklich davor gewarnt warst brauchst du nichts herzugeben.
Falls nicht, ist das eine andere Sache.
 
LordSentry schrieb:
...Aber leider weiß ich immer noch nicht genau, wie ich auf seine Anfrage reagieren soll

Was hast du denn für Unterlagen von Euronics erhalten? Es wird doch bestimmt ein Übergabedokument irgendeiner Art geben mit dem du deine eigenen Gewährleistungsansprüche hättest begründen können wenn du den TV behalten hättest. Oder gab es wirklich garnichts? Alles was du hast sendest du dem Käufer zu oder dufragst bei Euronics nach ob die noch was liefern können. Kannst ja so tun als sei es für dich.

BlubbsDE schrieb:
Natürlich muss Du dem Käufer das geben. Sofern Du das TV Gerät nicht genau so verkauft hast, wie es war. Als Gewinn aus einem Preisausschreiben und daher ohne Kaufnachweis. Hast Du das nicht erwähnt, dann bist Du Verkäufer und für 24 Monate Gewährleistungspflichtig.

Amazon ist da sehr rigoros. Wenn Du diese Plattform nutzt, dann musst Du Dich auch an allgemein gültiges Gesetz halten. Du bist Verkäufer und Gewährleistungspflichtig.

Die Gewährleistung ist dem Gesetz nach 24 Monate, aber nach 6 Monaten gibt es die Beweislastumkehr aus der der Käufer praktisch nicht mehr auskommt. Auch ein Gewinn hat sowas wie einen Nachweis, nicht über den Kauf aber über den Gewinn. Dieser ist dann die Urkunde für den Übergang und sollte an den Käufer gehen.

Amazon ist rigoros in Bezug auf die eigenen Regeln und übertrifft die gesetzlichen - was ich auch gut finde, hier sollte man dann schauen ob Amazon nicht wirklich dem Käufer auch nach den 6 Monaten noch Rechte zugesteht.
 
Fu Manchu schrieb:
Die Gewährleistung ist dem Gesetz nach 24 Monate, aber nach 6 Monaten gibt es die Beweislastumkehr aus der der Käufer praktisch nicht mehr auskommt. Auch ein Gewinn hat sowas wie einen Nachweis, nicht über den Kauf aber über den Gewinn. Dieser ist dann die Urkunde für den Übergang und sollte an den Käufer gehen.

Amazon ist rigoros in Bezug auf die eigenen Regeln und übertrifft die gesetzlichen - was ich auch gut finde, hier sollte man dann schauen ob Amazon nicht wirklich dem Käufer auch nach den 6 Monaten noch Rechte zugesteht.

Nein, die Beweislastumkehr gilt in den ersten 6 Monaten und nicht danach.
Normal ist es so, dass du als Käufer den Beweis bringen musst.
In den ersten 6 Monaten ist das aber umgekehrt, sodass der Hersteller beweisen muss das die Ware bei Übergabe mangelfrei war.
Daher der Name Beweislastumkehr ;)
Die Beweislastumkehr ist daher für den Käufer positiv und nicht wie von dir geschrieben eine negative Sache aus der er "nicht mehr rauskommt".

Gruß
 
Ich frage mich ja was der Käufer unter Garantiebestätigung versteht.
Sofern der Hersteller Garantie gewährt, reicht eine normale Rechnung aus.

Ich bin mir nicht sicher ob man bei einen Gewinn auch Anspruch auf Gewährleistung hat, aber falls ja so kannst du diese natürlich an den zweitkäufer weitergeben.
Hast du irgendeine Art von Beleg?
 
Fr4g3r schrieb:
Nein, die Beweislastumkehr gilt in den ersten 6 Monaten und nicht danach....

Naja, für beide kehrt sie sich um nach 6 Monaten, für wen sie danach gilt ist ja wohl klar ;).
 
Bookstar schrieb:
Wo ist denn das Problem dem Käufer die Rechnung zu geben? manchmal muss man sich echt an den Kopf fassen!

Es ist ein TV aus einem Gewinnspiel, evtl gibt es keine Rechnung?! Darum ja die Frage nach einem anderen Dokument das evtl erst nachgefordert werden muss von Gewinnspielveranstalter.
 
Fu Manchu schrieb:
Naja, für beide kehrt sie sich um nach 6 Monaten, für wen sie danach gilt ist ja wohl klar ;).

Der Begriff Beweislastumkehr ist im BGB definiert.
Aus dieser Definition ergibt sich der Sachverhalt wie von mir oben dargestellt und eben nicht der wie er von dir genannt wurde.
Mag sein das du es richtig gemeint hast, geschrieben hast du es aber falsch, daher wollte ich das nur richtig stellen.
Gerade weil dieser Umstand hier im Forum in 90% aller Fälle falsch beschrieben wird.

@Bookstar
Vermutlich hat er keine Rechnung die er einfach durchreichen kann und selbst eine Rechnung ausstellen will er wohl nicht.

Gruß
 
Fr4g3r schrieb:
...Mag sein das du es richtig gemeint hast, geschrieben hast du es aber falsch, daher wollte ich das nur richtig stellen.
Gerade weil dieser Umstand hier im Forum in 90% aller Fälle falsch beschrieben wird....

Da stimme ich dir zu, war unglücklich formuliert von mir.
 
Bookstar schrieb:
Wo ist denn das Problem dem Käufer die Rechnung zu geben? manchmal muss man sich echt an den Kopf fassen!

Es geht nicht darum, das ich keine Rechnung austellen will. Ich darf aber als Privatverkäufer keine Umsatzsteuer ausweisen, da ich ansonsten sogar Probleme mit dem Finanzamt bekommen kann. Das einzige was ich ihm geben könnte, wäre eine Quittung.
Ergänzung ()

Fu Manchu schrieb:
Es ist ein TV aus einem Gewinnspiel, evtl gibt es keine Rechnung?! Darum ja die Frage nach einem anderen Dokument das evtl erst nachgefordert werden muss von Gewinnspielveranstalter.

Danke für den Tipp. Ich werd mal beim Gewinnspielveranstalter anrufen und schauen ob ich irgend eine Art Dokument bekommen kann
 
@ LordSentry: Doc Foster hat dir die korrekte Antwort gegeben.
Garantie wird nur freiwillig gewährt. Ist nichts vereinbart gibts keine.
Gewährleistung: Privat zu Privat hat keine Beweislastumkehr, es sei diese ist vereinbart! Also muss im Zweifel der Käufer dir beweisen das der Defekt von Anfang an bestand. Ich unterstelle dir hier, das du kein gewerblicher Händler bist.
 
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