kann auf eigene dateien nach formatierung nicht zugreifen

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Ich habe einen auf meinem Laptop 3 Partitionen eingerichtet. Eine fürs System (C: ), eine Für Musik (D: ), und eine für meine Daten (E: ). Ich nutze Windows XP Professional als Betriebssystem, welches natürlich von C: aus operiert. Die Eigenen Dateien liegen aber nicht mehr auf C:. Sprich: der Link "Eigene Dateien" verweist aber nicht mehr auf C: Dokumente Einstellungen'User'Eigene Dateien... wie normal, sondern auf einen Ort auf der Partition E:.
Nach mehreren sich häufenden Konflikten formatierte ich C: und installierte das Betriebssystem neu. Jetzt lässt sich nicht mehr auf die Eigenen Dateien auf E: zugreifen, geschweige denn der Link neu setzten.
Zuerst befürchtete ich, daß bei der Formatierung, auch die Inhalte der Links mit gelöscht wurden, weil unter Eigenschaften des gewünschten Ordners auf E: angezeigt wird, daß er 0 KB Speicher belegt. Wenn ich jetzt aber unter Eigenschaften der Partition E: den belegten Speicher mit dem Speichervolumen der Daten auf die ich nach wie vor zugreifen kann vergleiche, erhalte ich eine Differenz, die ziemlich genau dem geschätzten Bedarf meiner Dateien entspricht. Also wage ich zu hoffen, daß die Daten noch da sind und nur ein logischer Fehler mich nicht mehr auf sie zugreifen läßt.
Kann mir da einer helfen?
 
jaaaaaaa....
hat geklappt! Ok nun für Andere die eventuell genau so unbedacht ihre Partitionen formatieren wie ich.
Man muß unter 'Eigenschaften' auf den Reiter 'Sicherheit' gehen. Dort wird man ersteinmal davon in Kenntnis gesetzt, daß man keinerlei Rechte hat... gut ich habe schon lange aufgehört mich von meinem Rechner beleidigen zu lassen, aber für all diejenigen denen solche Komentare noch nahe gehen--- Das läßt sich ändern.
Unter dem Button 'Erweitert' lassen sich unter dem Reiter 'Berechtigungen' die Berechtigungseinträge bearbeiten. Und wenn man nun den Namen ändern möchte und die erweiterten Optionen wählt wird einem nach 'Suchen' eine Aufstellung von möglichen Kandidaten geliefert, denen man jetzt unter anderem den Vollzugrif gestatten kann.
 
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