Kaufen in den USA!

Also ich kann euch nur von gefakten Rechnungen etc. abraten, wir haben meist fachkundiges Personal vorort die dank einer mehrjährigen Berufserfahrung den Wert in der Regel recht genau einschätzen können. Was eine versuchte Steuerhinterziehung für Konsequenzen hat könnt ihr euch ja sicherlich denken. Ihr schadet mit solchen Aktionen nicht nur euch selbst, sondern letzlich der ganzen Volkswirtschaft.
 
JaeMcBean schrieb:
Also ich kann euch nur von gefakten Rechnungen etc. abraten, wir haben meist fachkundiges Personal vorort die dank einer mehrjährigen Berufserfahrung den Wert in der Regel recht genau einschätzen können. ....

Nö, können die nicht. Außerdem wird nicht der Wert verzollt, sondern der gezahlte Preis, und die sind nicht immer gleich. Bei heutigen Internetpreisen, Angeboten und Preisunterschieden bei gleichen Produkten kann kein Zöllner mehr eine auch nur annährend genaue Schätzung abgeben. Ich hatte mal eine CD-Box in den USA bestellt, für 30$, die hier 190€ gekostet hat. Rechnung vorgelegt, kurz erläutert, das es auch in anderen Ländern Angebote un Schnäppchen gibt und fertig. Eine Rechnung reicht als Anscheinsbeweis, wie soll da eine Schätzung herhalten? Welcher Wert und welcher Preis soll geschätzt werden? Außerdem sind Zöllner keine Meister im Preise-auswendig-lernen, sie haben allenfalls ein wenig Erfahrung in einigen Bereichen und können nach Auffälligkeiten schauen, aber eine ausgedruckte Rechnung und der Hinweis auf ein Megaangebot werden meiner Erfahrung nach immer akzeptiert.

Aber zu beachten ist, zum angesetzen Warenpreis kommen die Versandkosten, darauf wird der Zoll und USt. berechnet.
 
Aber zu beachten ist, zum angesetzen Warenpreis kommen die Versandkosten, darauf wird der Zoll und USt. berechnet.[/QUOTE]

Das ist falsch, wenn du keinn Zahlungsnachweis oder sonstige Beweise vorbringen kannst wird eben der Preis geschätzt. Dann hat man unter Umständen keine Schnäppchen mehr :)
 
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Fu Manchu schrieb:
Nö, können die nicht. Außerdem wird nicht der Wert verzollt, sondern der gezahlte Preis, und die sind nicht immer gleich. Bei heutigen Internetpreisen, Angeboten und Preisunterschieden bei gleichen Produkten kann kein Zöllner mehr eine auch nur annährend genaue Schätzung abgeben.

Dann hast du in deinem Fall Glück und die Kollegen deiner zuständigen Binnenzollstelle sind nicht so kompetent wie sie es eigentlich sein sollten. Ich kann natürlich nur für mein Zollamt sprechen, aber dort werden die vorgelegten Unterlagen sehr genau geprüft und falls sich Unstimmigkeiten zwischen beschauter Ware und den Rechnungen ergeben wird zu 100% ne Vergleichsrechnung/Recherche durchgeführt. Es geht hier auch nicht um die Fälle wo vielleicht 10-20% von der Rechnung geschönt werden (oder auch nicht, gibt ja wirklich viele Schnäppchen in Drittländern, möchte ja hier niemandem was unterstellen), sondern eher um die Fälle wo ein nagelneues iPhone als Geschenk mit einem deklarierten Warenwert von 44€ importiert wird.


Fu Manchu schrieb:
Aber zu beachten ist, zum angesetzen Warenpreis kommen die Versandkosten, darauf wird der Zoll und USt. berechnet.

Das ist eine Fehlinformation, Versandkosten werden nur bei EMS bzw. generell Expressversendungen im Postverkehr zum Zollwert hinzugerechnet, ansonsten gilt Zollwert = Rechnungspreis (umgerechnet nach amtlichen Umrechnungskursen).
 
Fred Fredburger schrieb:
Das ist falsch, wenn du keinn Zahlungsnachweis oder sonstige Beweise vorbringen kannst wird eben der Preis geschätzt...

Witzbold, ich habe doch geschrieben das man eine Rechnung vorlegt. Klar steht man ohne Rechnung dumm da, aber wenn man im Internet kauft, dann hat man eine Rechung. Einfach mal die Beiträge komplett lesen und nicht gleich nach dem ersten Satz antworten :D

JaeMcBean schrieb:
... aber dort werden die vorgelegten Unterlagen sehr genau geprüft und falls sich Unstimmigkeiten zwischen beschauter Ware und den Rechnungen ergeben wird zu 100% ne Vergleichsrechnung/Recherche durchgeführt.

Klar sollte die Rechnung das angeben was sich in der Warensendung befindet und nichts anderes. Wobei eine Preisrecherche auch nicht immer möglich ist, weil sich Preise ändern, das Schnäppchen heute ist der Apothekenpreis von morgen, da können die Zöllner einem dann auch keinen Strick draus drehen. Es gibt aber auch Preise die sehr volatil sind oder sich eben nicht ändern. Das Beispiel mit dem IPhone würde ich auch unterschreiben, bei DVDs oder CDs sieht das anders aus, auch Kleidung gibt es oftmals zum Schleuderpreis.

JaeMcBean schrieb:
...Das ist eine Fehlinformation, Versandkosten werden nur bei EMS bzw. generell Expressversendungen im Postverkehr zum Zollwert hinzugerechnet....

Stimm und stimmt nicht :). Gemäß Artikel 27 und 28 ZollbefreiungsVO Sendungen mit geringem Wert:

"Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht."

Also sind auch die Kosten von Expresslieferungen nicht inkludiert. Aber hab auch was neues gelernt.
 
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Fu Manchu schrieb:
Witzbold, ich habe doch geschrieben das man eine Rechnung vorlegt. Klar steht man ohne Rechnung dumm da, aber wenn man im Internet kauft, dann hat man eine Rechung. Einfach mal die Beiträge komplett lesen und nicht gleich nach dem ersten Satz antworten :D
/QUOTE]

Ja habe ich, du sagtest die Zöllner dürften nicht schätzen und das ist eben nicht richtig. Außerdem bringt dir eine Rechnung ohne Zahlungsnachweis gar nichts ;)
 
Fred Fredburger schrieb:
...Außerdem bringt dir eine Rechnung ohne Zahlungsnachweis gar nichts

Na, das kannst du bestimmt belegen ;). Eine Rechnung zu erhalten ist nicht das selbe wie sie zu bezahlen. Ich kann Rechnungsempfänger sein und jemand anderes zahlt. Die Rechnung reicht völlig aus, sie ist der Nachweis über den Preis und die Bezahlung. Sonst müsste man zu jedem Geschäftsvorfall auch den Zahlungsnachweis (was ist das eigentlich? Kontoauszug? Eine zweite Rechnung mit dem Titel "Zahlungsnachweis?) einreichen, das ist aber nicht der Fall. Und nicht immer hat man Zugriff auf die Nachweise, zum Beispiel bei Fremdkonten.
Angenommen, ein Geschenk: der Sender bezahlt es, aber die Rechnung geht an den Empfänger zum Nachweis für den Zoll - das ist völlig ausreichend.
 
Was wurden denn als Zahlungsnachweis verlangt? Kontoauszug? Kassenbon? Was ist, wenn der Zahlungsnachweis einen anderen Betrag hat als die Rechnung, weil evtl mehrere Beträge gesammelt abgebucht wurden oder in Teilsummen bezahlt wurde? Und die wiederum mit anderen Teilbeträgen abgebucht werden?
 
naja dann lieber Steuern bezahlen die Sachen sind ja oft trotzdem billiger.
Wie viele Monate müsste meine Schwester sich ein Notebook kaufen damit sie als Wohnhaft in den USA gilt und nix bezahlen muss?
Sie will das Notebook da auch schon benutzen.
 
Fu Manchu schrieb:
Also sind auch die Kosten von Expresslieferungen nicht inkludiert. Aber hab auch was neues gelernt.

Man beachte dazu den für uns maßgebenden Art. 165 ZK-DVO.

Fred Fredburger schrieb:
Außerdem bringt dir eine Rechnung ohne Zahlungsnachweis gar nichts ;)

Die Rechnung reicht in der Regel aus. Wenns jetzt nicht unbedingt ne selbstgeschriebene ausgedruckte *.txt Datei ist wird da kein Zöllner was sagen, im Zweifel für den Bürger.

McDingo schrieb:
Wie viele Monate müsste meine Schwester sich ein Notebook kaufen damit sie als Wohnhaft in den USA gilt und nix bezahlen muss?
Sie will das Notebook da auch schon benutzen.

Es ist egal wie lange deine Schwester in den USA lebt, wenn sie ein in den USA erworbenes Notebook im Rahmen des Reiseverkehrs in das Zollgebiet der europäischen Gemeinschaft einführen und in den zollrechtlich freien Verkehr überführen möchte, dann ist in dem Fall die aktuelle Reisefreigrenze im Wert von 430 € maßgebend, darüber fallen EUST und ggf. Zoll an, siehe zoll.de - dort findest du eigentlich alles gut erklärt zum Thema.

Eine Außnahme wäre, wenn deine Schwester die Waren als Übersiedlungsgut anmeldet. Dazu müssen allerdings eine Menge Vorraussetzungen erfüllt sein, es würde allein schon an der Aufenthaltsdauer- und Art scheitern. Die Bestimmungen zum Übersiedlungsgut findest du ebenfalls auf der Homepage der Zollverwaltung.
 
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