Visceroid
Rear Admiral
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Rach78 schrieb:Nein das ist nicht überall so. Manche Shops teilen genau aus dem Grund in der ersten Mail eben keine Kontoverbindung mit
Ok und wie soll dir das CB Forum nun dabei helfen?
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
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Rach78 schrieb:Nein das ist nicht überall so. Manche Shops teilen genau aus dem Grund in der ersten Mail eben keine Kontoverbindung mit
user321 schrieb:Naja, ich denke wenn der Händler einen Vertrag eingeht, den er nicht erfüllen kann, dann kann man ihn auch für die daraus enstehenden Probleme haftbar machen.
Rach78 schrieb:Ich weiß dass ich mir mit Vorkasse Zeit lassen kann, aber finde irgendwie eine Zahlugnsaufforderung gehört eben eher in die zweite Mail wenn der Vertrag auch rechtsgültig ist.
Das geht nicht. Es nur Vorkasse oder Nachnahme möglich und in beiden Fällen hat man bezahlt. Und erzähl mir bitte nicht, dass ein nicht geringer Teil der Kunden nicht Schindluder mit etwa dem Fernabsatzgesetz betriebe oder über Geizhals.at/de um den allerletzten Pfennig fuchst. Das Geschäft ist von beiden Seiten unterbittlich.user321 schrieb:Welcher Shop würde es sich gefallen lassen, wenn du einfach ohne Ihnen was zu sagen die Ware zurückschickst und dann die Rechnung nicht bezahlst?
Der hier entstandene Schaden ist aber im Grunde gleich null.Naja, ich denke wenn der Händler einen Vertrag eingeht, den er nicht erfüllen kann, dann kann man ihn auch für die daraus enstehenden Probleme haftbar machen.
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware oder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform innerhalb von maximal 14 Tagen annehmen.
Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die verbindliche Bestellung des Käufers durch Lieferung der Ware annehmen, oder indem wir dem Käufer die Annahme in Textform durch eine gesonderte Transportinformation/Versandmitteilung per E-Mail bestätigen.
Diese Empfangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.
Rach78 schrieb:nein aber wenn sich bei meiner Bestellung was ändert möchte ich davon schon gern in Kenntnis gesetzt werden, findest du nich?
Ja ok, da hast du Recht. Aber die klassischen Computerhändler bieten keinen Kauf auf Rechnung, so meine ich das. Für andere Onlineversandhäuser, die bspw. Kleidung etc. anbieten, bietet sich das natürlich eher an.cartridge_case schrieb:bestell bei QVC auf rechnung, und schick es wieder zurück![]()
Offensichtlich ist es online dann noch mal anders bzw. mit spezifischen AGBs anders geregelt.Heen schrieb:Klingt so, als ob in deinem Fall bei den Shops noch kein Vertrag bestünde, sondern von deiner Seite lediglich eine Anfrage gestartet wurde. Also alles i.O.
Das in der Tat ist wirklich seltsam.Mag sein nur seltsam, dass man bezahlen so obwohl noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist
Heen schrieb:Beispiel: Ich bestelle kurz vor dem Wochenende. Die Kontodaten werden prompt zugeschickt, das Geld von mir noch am Freitag überwiesen. Die Zahlung kann am Montag bestätigt, die Ware freigegeben werden.
Beim "sicheren" Vefahren wird im Zweifel die Verfügbarkeit der Ware erst in der neuen Woche überprüft, die Kontodaten werden dann erst zugesandt. Und während der erste Kunde die Ware schon in Emfang nehmen kann, ist beim zweiten der Geldeingang noch nichtmal bestätigt worden.
Post #10 schrieb:Du bestellst Freitag 18.00. Bestätigung der Bestellung 18.05. Dann wird Montag Abend (weil vor dir waren noch 285 andere Bestellungen vom WE) händisch geprüft und Dienstag bekommst du die nette Mail mit der Zahlungsaufforderung...
Also ich finde die Variante die der Shop jetzt anbietet besser, denn da wäre das Geld am Dienstag schon da - und nicht erst am Mittwoch angewiesen.
Ich hoffe nicht, dass der TE an einen Rechtsstreit denkt, das wäre nach der sofortigen Rückerstattung mehr als fragwürdig.
Ist für mich ne eindeutige Zahlungsaufforderung!Zahlungsinformationen:
Zahlungsmethode: Vorauskasse
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag auf folgendes Konto:
[...]
Bei Vorkasse wird Ihnen innerhalb von einem Werktag (Bestellanfrage während der Geschäftszeit) eine Zahlungsaufforderung zugesandt.
Bitte überweisen Sie nicht, bevor Sie die Aufforderung dazu erhalten haben!
Ja mag sein aber in meinem Fall hat sich ja nix beschleunigt. Mein Geld war ne Woche lang nicht auf meinem Konto, sondern unterwegs bzw beim Shop. Seh nicht so recht wieso ich mich darüber freuen sollte..Usus ist diese Form der Bestellbestätigung auf jeden Fall. Auch wenn es wie hier zu ärgerlichen Rückbuchungen kommt, profitiert auch der Kunde gewöhnlich davon. So wird durch die frühzeitige Bekanntgabe der Kontodaten der Vorgang beschleunigt.
Was in den AGBs steht gilt obendrein auch nur wenn es nicht gegen gültiges Recht verstößt. Weil AGBs nicht über den Gesetzen stehen