Keine Wärmeleitpeitpaste bei AMD-Cpu's

Ich glaub's nicht: Können die denn machen was sie wollen? Es gibt doch sowas wie Kundenrechte, Gewährleistungspflicht usw.
Ich denke mal, GRAKA0815 ist auf dem richtigen Weg mit seinem Post. Es soll mir mal einer kommen und sagen:
"Du, es hat dir zwar niemand gesagt und woher Du das wissen sollst, weiß ich auch nicht, aber deine WLP ist nicht zulässig, daher ersetzten wir Dir Deinen CPU nicht...!" Einmal lachen, an die Rechtschutzversicherung denken und ab zzum anwalt. Basta!
 
Der Händler wo ich meine AMD-CPU geholt habe, muss die im Fall der Fälle zurück nehmen, schließlich hat er mir Wärmeleitpaste gegeben und Wärmeleitpads gibt es in keinem der Läden die in meiner nähe sind. Und für ein Pad bestell ich doch nicht in nem Online-Shop, da ist der Versand teurer als das Pad selbst.
 
Original erstellt von Kakarot
und da hast du eben gar keine garantie, und wenn der händler das ding dir net abnimmt dann haste pech

kauft intel :P


du scheinst das irgendwie nicht richtig verstanden zu haben!

du hast in jedemder beiden faelle garantie... die garantie entfaellt nur wenn du bei nem boxed das pad wegmachst und stattdessen paste drauf.


erst denken, dann laestern!
 
Original erstellt von Kakarot
les mal selber n bissl

amd sagt sie geben keine garantie auf tray-prozessoren, da gibts nur händler garantie

zitat:

Wir haben soeben ein Gespräch mit AMD geführt und weitere Informationen zu diesem Thema erhalten: Die Garantie erlischt nicht zwangsläufig sondern nur im Falle einer Boxed-CPU. Wird hier an Stelle des Pads auf Paste gesetzt, erlischt die ansonsten drei Jahre währende Garantie. Beim Kauf einer sog. "Tray CPU" hat der Einsatz von Wärmeleitpaste keinerlei Bedeutung.
 
Verblüffend alle anderen Seiten die darüber berichten, sagen keine Garantie auf die CPU's, auf keine!! Bei benutzung von Wärmeleitpaste.
 
Lesen ist eine Kunst! Die anderen haben auch KEINE Gespräche mit AMD geführt! Ausserdem ist es ja eh einfach über jemand zu lästern als gutes zu erzählen! :)
 
Original erstellt von onkel ben
du scheinst das irgendwie nicht richtig verstanden zu haben!

du hast in jedemder beiden faelle garantie... die garantie entfaellt nur wenn du bei nem boxed das pad wegmachst und stattdessen paste drauf.


erst denken, dann laestern!

nein du hast eben nicht in beiden fällen garantie. bei boxed prozessoren hast du hersteller garantie solange du nicht overclockst oder acuh das heatpad austauschst.
bei tray prozessoren hast du NIE hersteller garantie

Wie verhält es sich aber nun mit der „Tray“- Ware, also CPUs die einzeln beim „Händler an der Ecke“ oder im Versand bezogen werden? Hierfür übernimmt AMD grundsätzlich keine Garantie.

mehr behaupte ich nicht
 
Original erstellt von Kakarot
nein du hast eben nicht in beiden fällen garantie. bei boxed prozessoren hast du hersteller garantie solange du nicht overclockst oder acuh das heatpad austauschst.
bei tray prozessoren hast du NIE hersteller garantie



mehr behaupte ich nicht


laut geltenden Verbrauchergesetz hast du auf alle elektronischen Geräte (worunter auch CPUs fallen) bei neuware 2Jahre Garantie drauf!!!!!! Ohne wenn und aber (ausnahme ist natürlich selbstverschulden;))


Einfach den CPU dort hingeben/schicken wo man ihn gekauft hat und der Händler muss im schadensfall ersatz leisten (ausser bei selbstverschulden:D)

Da kann AMD nicht dran rütteln oder sonst wer......wenn die CPUs in Deutschland gekauft werden muss AMD sich auch an die Deutsche Gesetzgebung haten! Ist nun mal so!
 
Original erstellt von Tweaki4k
Wer nun Angst um seine Brücken bekommen hat, der klebe doch einfach nen kleinen Streifen Tesa-Film auf die kleinen Brücken und gut is. :rolleyes:

...ohne Worte...
cpu-018_k.jpg
 
Derjenige hat ja wohl gleich mal des TESA als "Brücke" benutzt lol!






Echt mal......für solch dummheit gibts scho keine Strafe mehr :D:volllol: :volllol: :volllol: :n8:LOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOL
 
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