Blutschlumpf schrieb:
Und du gehst davon aus dass jemand der nach unserer Weltanschauung nen Fehler in der Psyche hat und auf Kinder steht von sich aus auf einen Psychologen oder ähnlich zu geht ?
Nicht zu seinen Fehlern stehen zu wollen ist für mich einfach keinen Entschuldigung. Bei einer unsauberen Betriebsküche ist das noch vertretbar, aber bei Sexualstraftaten?
Auch mit einem Fehler in der Psyche verstehen diese Leute dass ihre krankhafte Neigung etwas Falsches ist, zumindest die meisten von ihnen.
Ja, es ist eine Krankheit, aber das gilt nur als Entschuldigung wenn man sich auch dagegen behandeln lässt.
Und wenns nur zufällig jemand rausfindet ist man vermutlich recht flott Job und Familie los und landet auf der Straße, Schweigepflicht hin oder her.
Gegen den Verlust von Job und Wohnung gibt es Gesetze, zZ erwartet man dass diese Kinder vor Übergriffen schützen warum geht man also nicht auch davon aus, dass sie die Kündigung eines Pädophelien verhindern? Wegen einer Krankheit darf niemand gefeuert (okay, in diesem Fall gilt dass nicht für Berufe in denen er direkt mit Kindern zu tun hätte) oder aus der Wohnung geworfen werden.
Die Gefahr rückfällig zu werden besteht immer, was ist also deine Alternative zur Re-Integrierung die du mit deinen Maßnahmen absolut unmöglich machst und somit den Täter in die Armut (und daraus resultierend evtl. Kriminalität) drängst ?
Wer sagt dass bestimmte Verbrecher reintegriert im vollen Umfang und ohne "Probezeit" in die Gesellschaft entlassen werden sollen? Soetwas ist bei kleineren Verbrechen von zB Diestählen bis hin zur Körperverletzung noch in Ordnung, aber es gibt eine Grenze ab der das Vertraunen nicht mehr besteht und Sexualstraftäter sowie Mörder und Kinderschänder (auch wenn es "nur" Fotos und Filme sind) befinden sich eindeutig Jenseits dieser Grenze.
Wo ist der Unterschied ?
Mal realistisch gesehen, was passiert wenn du der Erzieherin im Kiga sagst, dass da 1km weiter ein Kinderschänder wohnt ? 3 Tage später wissen es alle Eltern, ne Woche später jeder im Umkreis von 5 km, zwei Wochen später gibts die erste Protestbewegung die fordert dass der nicht da wohnen darf, dessen Haus und Auto verwüstet, Flugblätter verteilet, dass da einer wohnt etc.
Wenn du die Info nur an die nötigen Stellen verteilst kannst du dem Kerl auch direkt "Kinderficker" auf die Stirn tätowieren.
Auch hier das gleiche System wie etwas weiter oben: Ein gesetzliches Verbot an Lehrere, Erzieher und Co diese Informationen der Öffentlichkeit preis zu geben.
Man nimmt an dass das Gesetz unsere Kinder schützen kann, warum also nicht annehmen dass das Gesetzt einen Kinderschänder schützen kann. Wenn man sich nun irrt, trifft es zumindest keinen Unschuldigen.
Hast du das aus der Bild ? Du lebst hier in Deutschland vermutlich sicherer als in fast jedem anderen Land dieses Planeten und es gibt vermutlich hunderte Länder die weitaus härtere Strafen haben und es trotzdem nichts bringt. Bestes Beispiel dürften da die USA sein wo etwa jeder
140te Bürger im Knast sitzt, es die Todesstrafe gibt und die Wahrscheinlichkeit erschossen zu werden trotzdem
30x so hoch ist wie hier.
Härtere Strafen führt in gewissen Bereichen nicht zu weniger Straftaten, das mag bei Temnpolimits, Steuerhinterziehung und ähnlichem funktionieren, sicher aber nicht bei Morden, Sexualstraftaten, Körperverletzung etc.
Nein, ich bin kein Bildleser.
Von härteren Strafen rede ich in dieser Form gar nicht, nur von einer strengeren Überwachung und eventuell auch Einschränkung von Straftätern. Jemand der nach langem Gefängnisaufenthalt oder erzwungener, psychatrischer Behandlung wieder auf die Gesellschaft losgelassen wird sollte definitiv strenger überwacht werden, sich regelmäßig bei bestimmten Stellen melden und weiterhin an einer Therapie teilnehmen zu müssen reicht für mich nicht aus.
Darum gehts gar nicht, das fällt auch unter aktueller Gesetzeslage unter Notwehr.
Wenn du jemand auf frischer Tat erwischst und totknüppelst, dann hast du dabei sicher nichts davon im Gedanken sondern handelst rein intuitiv (genau wie der Kinderschänder, nur mit einem von der Gesellschaft akzeptierten Trieb).
Der Kinderschänder dessen Trieb sich erst genau in dem Moment der Tat entwickelt mag rein intuitiv handeln, jeder andere aber nicht.
Jeder andere spührt doch über längere Zeit hinweg dass er sich sexuell zu Kindern hingezogen wird, er ertappt sich dabei, um zB Schulen und Kindergärten zu schleichen oder Kinder in Bus und Bahn ungebührlich zu beobachten. Wenn man den Aussagen verurteilter Kinderschänder Glauben schenkt dann schämt sich auch jeder von ihnen dafür und versucht den Trieb zu unterdrücken; diese Leute wissen also, dass sie eine tickende Zeitbombe sind die jederzeit explodieren und unschuldige Kinder ins Verderben reißen kann.
Solche Leute kann man nicht mit jemanden vergleichen, der in einer Notwehrsituation etwas zu weit geht.
Konti schrieb:
Das könnte man vielleicht sagen, wenn Pädophelie wie Homosexualität behandelt würde. So lange man als Pedo aber von allen Seiten von vornherein geächtet wird, trifft das absolut nicht zu.
Wenn das tatsächlich mal wertfrei als Krankheit gesehen würde statt grundsätzlich negativ, könnten sich solche Leute auch irgendwo melden und versuchen, sich behandeln zu lassen.
Aber solange sie Angst haben müssen, plötzlich einige ihrer Menschenrechte zu verlieren wenn sie sich outen, wären die doch blöd, sich irgendwo zu melden.
Pedophelie und Homosexualität sind aber zwei grundverschiedene Dinge.
Ein Pedophiler der seinem Trieb nachgibt, auch wenn er "nur" Bilder und Filme betrachtet, beutet dabei immer unschuldige Kinder aus die nicht wissen was sie da eigentlich tun und zu was sie gezwungen werden, die sich schlichtweg nicht wehren können.
Ein Homosexueller hingegen schadet niemandem wenn er seine Neigung auslebt, hier finden die sexuellen Handlungen zwischen zwei vollkommen gleichberechtigten, mündigen Menschen statt.
Beides mag angeboren sein, aber damit enden die Ähnlichkeiten auch schon. So lange ein Pedophiler durch die Befriedigung seines Triebes anderen Schaden zufügt kann seine Krankheit einfach nicht vollkommen wertfrei gesehen werden.
Meldet sich ein Pedophiler freiwillig und beginnt eine Threapie bevor er illegale Bilder und Filme von Kindern besitzt hat diese Person wirklich mein Mitleid, aber sobald er besagtes Bild- und Filmmaterial betrachtet um sich Befriedigung zu verschaffen überschreitet er die Grenze zwischen Krankem und Sexualstraftäter, an diesem Punkt ist Schluss mit dem Verständnis.
Allgemein sollte man sich die Frage stellen: Wenn soll man schützen, wen bestrafen oder gefährden?
Schützt das Blocken von Internetseiten in Deutschland Kinder vor übergriffen? Nein!
Soll das Gesetz lieber einen erwiesenen Strafttäter benachteiligen oder wegen dessen Schutz Kinder gefährden? Kann ich eher damit leben, wenn es einen jetzt unschuldigen, aber früher verurteilten Sexualstraftäter erwischt oder ein unschuldiges Kind?