• Mitspieler gesucht? Du willst dich locker mit der Community austauschen? Schau gerne auf unserem ComputerBase Discord vorbei!

Kinguin.net will 22,18 Euro von mir

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Helge01 schrieb:
Vollzitat entfernt.
Klar kann man da immer stornieren - die Frage ist nur, ob die Stornierung auch getätigt wird, DAS ist hier die Frage. Und da Paypal meinen Betrag storniert hat, ist damit auch die Frage geklärt, ob mein Account gehackt wurde. Wäre dies nicht der Fall gewesen, wäre Paypal von einem rechtmäßigen Kauf ausgegangen und hätte den Betrag nicht storniert. Ist doch logisch.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hast du ne Mail oder nen Chatnachweis von Paypal in dem wortwörtlich drin steht "dein Account wurde gehackt" ? Wenn ja ab damit an Kinguin, alles andere ist kein! Nachweis so sehr du das auch denkst oder vermutest.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Helge01
MartyK schrieb:
die Frage ist nur, ob die Stornierung auch getätigt wird, DAS ist hier die Frage.
Warum nicht?
MartyK schrieb:
Und da Paypal meinen Betrag storniert hat, ist damit auch die Frage geklärt, ob mein Account gehackt wurde. Wäre dies nicht der Fall gewesen, wäre Paypal von einem rechtmäßigen Kauf ausgegangen und hätte den Betrag nicht storniert. Ist doch logisch.
Das ist nicht logisch sondern völlig falsch.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Holgmann75
Dark_Paladin schrieb:
Vollzitat entfernt.
Äh, ja natürlich muss MEINE Mailadresse beim Anbieter registriert sein, anders könnte eine Zuordnung wohl kaum erfolgen.
Klar kann der Angreifer bzw. Hacker eine beliebige Adresse registrieren, aber das wäre ja dann nicht MEINE Mailadresse. Kinguin.net müsste in diesem Fall also beweisen, dass ICH es war, der über eine ANDERE Mail-Adresse die Bestellung getätigt hat.
Kapierst du immer noch nicht?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moep89 schrieb:
Wenn jemand anderes ins Restaurant geht und immer sagt "Mein Nachbar zahlt" und dann rausgeht, dann kommt keiner zum Nachbarn und verlangt das Geld
ich würde eher das als Beispiel nehmen: jemand geht mit der geldbörse des TEs ins Restaurant und konsumiert auf seine Kosten oder jemand bezahlt mit seiner Kredit/Debitkarte, die dafür notwendigen PINs hat er "gehacked" - das Geld wird er weder von der Bank noch vom Restaurant zurückfordern können.

aber wegen 20€ würde ich jetzt nicht unbedingt einen "Aufstand" machen, sieh es als "Lehrgeld" - Schule kostet immer ;)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Xechon
Novocain schrieb:
Preis für CP2077 Key. Mehr gibts da nicht zu ermitteln.
Nochmal: Welcher Schaden entsteht aufgrund welcher Grundlage/n für Kinguin.net aufgrund eines virtuellen Produktes, welches ich zudem nie in Anspruch genommen habe?
Ihr könnt ja nicht mal eine einfache Frage beantworten, sondern beharrt darauf, dass auch ein virtuelles Produkt einen Wert hat. Es geht hier allerdings um einen angeblichen Schaden, den der Betreiber haben würde, weil man ihm den virtuellen Artikel nicht bezahlt.
 
Ich glaube du verstehst nicht wie PayPal funktionier, der Anbieter ist dafür NICHT verantwortlich die beim Ihm registrierten Adressen gegen die Verwendeten Accounts zu verfizieren. Das ist beim KEINEM Anbieter der Fall.

EDIT:
Wort "nicht" vergessen :rolleyes:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Holgmann75
MartyK schrieb:
Wäre dies nicht der Fall gewesen, wäre Paypal von einem rechtmäßigen Kauf ausgegangen und hätte den Betrag nicht storniert. Ist doch logisch.
Nein, das ist nicht korrekt. Paypal bucht auf Zuruf des Kunden fast immer zurück selbst wenn der ganz regulär selbst etwas gekauft hat. Die Zahlung wird allein beim Eröffnen eines Konflikts fast immer zurückgehalten. Das allein hat keinerlei Aussagekraft ob eine Zahlung rechtmäßig war oder nicht.
Da die Zahlung aber storniert wurde und du mit Kinguin überhaupt nichts zu tun hast, bist du auch nicht der Ansprechpartner dafür. Den Vertrag hat irgendwer anders geschlossen und an den muss Kinguin sich wenden. Welche Zahlungsart da hinterlegt ist hat damit nichts zu tun.
Wenn ICH etwas bestelle und lasse einen Kumpel den Betrag überweisen, dann bin trotzdem ICH der Vertragspartner, denn wie ich meine Leistungsverpflichtung im Hintergrund erfülle, ist allein meine Sache.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Xechon, Ultrafigo und madmax2010
Ein bekannter hatte einmal genau den gleichen Fall wie bei dir und wir haben dann alles in die Wege geleitet. Also um es nochmal anhand dessen Beispiels zu erklären:

Kinguin hat irgendwem Ware ausgeliefert die man nicht mehr zurücknehmen kann, ergo sind die 22,XX € berechtigt. PayPal sofern gehackt muss informiert werden, bei uns war es aber dann leider anders als gewünscht: Eine fremde Person hatte sich bei ihm mittels Trojaner auf den Rechner geschaltet und die Käufe über seinen PC erledigt. Damit war PayPal aus der Nummer raus und meinte daraufhin natürlich: das ist euer Problem. Wir prüfen die Sicherheit des Accounts selbst aber sind natürlich nicht verantwortlich für die Sicherheit des PCs.

Ende vom Lied: Er hatte dann alle 2 Faktor Auth aktiviert und die paar Euro bezahlt, fertig. Einer der Keyhändler war sogar Kulant und hatte 4 Spiele Keys wieder erstattet.

Paypal prüft den Account bei Telefonischer Meldung sehr genau auf IP Adressen und sonstige Zugriffe, fällt hier etwas auf zahlen die auch zurück.
 
AleksZ86 schrieb:
Vollzitat entfernt. ;)
Genausogut könnte Kinguin.net auf die 20 Euro verzichten und es als Lehrgeld dafür sehen, zukünftig eine vernünftige E-Mail-Verifizierung vorzunehmen. ;-)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
MartyK schrieb:
Genausogut könnte Kinguin.net auf die 20 Euro verzichten und es als Lehrgeld dafür sehen, zukünftig eine vernünftige E-Mail-Verifizierung vorzunehmen. ;-)
Aber wie denn? Wenn alles glatt laeuft, haben sie nie eine Eamil adresse von dir gesehen.
Sie haben den account des Betruegers und deine Paypal ID.
Der betrueger bekommt eine email zur verifizierung und du eine von PP, wenn PP ueberwiesen hat
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Monsjo und Holgmann75
Schon mal ins Impressum von Kinguin geguckt? Der Firmensitz ist angeblich in "Hong Kong" (lol, als ob). Was wollen die schon grossartig mit ihrer "Rechtsabteilung" (die höchstwahrscheinlich nicht existiert) in Deutschland ausrichten?!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MartyK
Moep89 schrieb:
Vollzitat entfernt.
Definiere "fast immer". So wie ich das gelesen habe bisher, ist, dass im Fall eines rechtmäßigen Kaufs Paypal den Betrag nicht stornieren lässt und dies nur dann macht, wenn bei einer Überprüfung herausgekommen ist, dass der Kauf eben missbräuchlich wie in meinem Fall vonstatten gegangen ist.
Ich sehe es auch so, dass Kinguin.net sich an denjenigen wenden muss, der den Vertrag geschlossen hat und es sich der Betreiber sehr einfach macht, indem er meint, dass ich ein zu unsicheres Passwort verwendet hätte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
MartyK schrieb:
Ich werde also dafür verantwortlich gemacht, dass sich ein Unbefugter Zutritt zu meinem Account verschafft hat, so dass ich jetzt die Kosten dafür tragen soll!
jetzt stellen wir uns mal ganz blöd: Irgendwer schafft es deinen PayPal Account zu hacken und "kauft sich dafür" dann Cyberpunk für 22,18€???
so blöd kann doch wohl kaum jemand sein, außer du bist da mit dran beteiligt...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: JoeDante und Novocain
madmax2010 schrieb:
Vollzitat entfernt.
Dann ist es aber nicht "glatt gelaufen". ;-) Denn wenn ich mich tatsächlich bei Kinguin.net angemeldet hätte, dann hätte ich dort ja wohl auch meine Mail-Adresse angegeben.
Demnach müssen sie sich an den Betrüger wenden und nicht an mich. Wie sie das machen, ist deren Sache.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
MartyK schrieb:
Denn wenn ich mich tatsächlich bei Kinguin.net angemeldet hätte, dann hätte ich dort ja wohl auch meine Mail-Adresse angegeben.
Richtig. Aber um mit deinem PP Account dort einzukaufen, wird deine emailadresse nicht benoetigt
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Monsjo und Holgmann75
Mickey Mouse schrieb:
Vollzitat entfernt.
LOL Warum sollte ich wegen 22,18 Euro so einen Hickhack veranstalten, wenn es mir nicht ums Prinzip gehen würde und ich überhaupt die letzte Zeit mehrere hundert Euro für virtuelle Produkte ausgegeben habe, die ich auch wirklich nutze?
Ergänzung ()

madmax2010 schrieb:
Unnoetiges Zitat entfernt.
Stimmt, nur ändert das nichts daran, dass ich selbst mich nicht bei Kinguin.net angemeldet habe.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
MartyK schrieb:
Definiere "fast immer". So wie ich das gelesen habe bisher, ist, dass im Fall eines rechtmäßigen Kaufs Paypal den Betrag nicht stornieren lässt
Auch das ist falsch, PayPal storniert alles (bis auf ganz wenige Ausnahmen), die sind doch nur Zahlungsdienstleister. Denen ist es auch völlig egal warum du das machst, die führen nur das aus was du möchtest. Die Konsequenzen muss doch PayPal nicht tragen.
 
MartyK schrieb:
Welcher Schaden entsteht aufgrund welcher Grundlage/n für Kinguin.net aufgrund eines virtuellen Produktes, welches ich zudem nie in Anspruch genommen habe?
Sorry, aber das ist absichtlich provokant. Was glaubst du woher der Shop den Key hat? Den hat er natürlich seinerseits gekauft. Wenn er den jetzt abgibt ohne bezahlt zu werden, ist der Schaden mindestens der Einkaufswert des Keys, denn der wird bei Benutzung (durch den missbräuchlichen Käufer) unbrauchbar und unverkäuflich.
MartyK schrieb:
enausogut könnte Kinguin.net auf die 20 Euro verzichten und es als Lehrgeld dafür sehen, zukünftig eine vernünftige E-Mail-Verifizierung vorzunehmen. ;-)
Auch hier, nein! Nochmal: Wen sollen sie denn fragen? Du hast doch mit Kinguin nichts zu tun. Wie hätten sie dich kontaktieren sollen, wenn der Käufer SEINE Kontaktdaten angegeben hat. Dann kriegt ER eine Mail, die ER bestätigt. Paypal kann eine Autorisierung einer Anmeldung bzw. einer Zahlung verlangen, aber was nützt das, wenn der Account gehackt und unter vollständiger Kontrolle ist? Auch dann kriegt wieder ER die Abfrage und ER bestätigt sie einfach.
MartyK schrieb:
So wie ich das gelesen habe bisher, ist, dass im Fall eines rechtmäßigen Kaufs Paypal den Betrag nicht stornieren lässt und dies nur dann macht, wenn bei einer Überprüfung herausgekommen ist, dass der Kauf eben missbräuchlich wie in meinem Fall vonstatten gegangen ist.
Nunja, die Kriterien sind aber nicht allzu streng. Wenn der Accountbesitzer erstmal glaubhaft versichert, den Kauf nicht getätigt zu haben, dann reicht das meist. Das heißt aber nicht, dass das Verfahren damit erledigt ist. Viele Verfahren werden im weiteren Verlauf durchaus noch anders beschieden. Das ist quasi wie eine einstweilige Verfügung. Erstmal schnell reagiert, aber noch lange kein endgültiges Urteil.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Monsjo
holdes schrieb:
Vollzitat entfernt.
Warum bitte kann man die "Ware" (in diesem Fall also ein virtuelles Produkt) "nicht mehr zurücknehmen"? Das ist ja wohl ein Alibi-Argument, um einfach an die unberechtigt geforderte Kohle zu kommen. Es geht um einen Schlüssel, der noch nicht benutzt wurde und daher auch weiterveräußert werden kann - und selbst WENN so ein Schlüssel schon benutzt wurde, kann man ihn auch weiterhin veräußern, was unzählige Verkäufe von virtuellen Instrumenten z. B. beweisen.
Wie schon erwähnt: Paypal hat den Betrag storniert.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben