Die meisten Kommentatoren hier scheinen nicht zu verstehen, dass Streaming weder legal noch illegal ist, man bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone.
Im Urheberrechtsgesetz ist klar definiert, dass Verbreitung von Inhalten der Serien und Filme ohne Einverständnis der Rechteinhaber untersagt ist.
Unklar ist nur, ob Streaming dabei hinzugezählt werden soll/kann, oder eben nicht, da bei Streaming zwar der Inhalt runtergeladen, aber eben nur temporär gespeichert wird.
Kein Gericht in Deutschland hat Streaming weder für legal noch für illegal erklärt, denn dazu gibt es keine Urteile bisher und die Juristen streiten bislang nur, mehr nicht.
Wer behauptet, dass das Streamen legal ist, der zeige mir das passende Urteil eines Gerichts welches das legalisiert hat, oder zeige mir die passende Regelung im UrhG.
Warum man gegen Kino.to vorgeht:
Der §53 UrhG sagt aus, dass Vervielfältigungen nur für den privaten Gebrauch zulässig sind, wenn sie NICHT mittelbar oder unmittelbar Erwerbszwecken dienen.
Kino.to hat schon gegen §53 Absatz 1 UrhG verstossen, denn sie haben Werke (Serien und Filme) verbreitet, ohne die Zustimmung der Rechteinhaber eingeholt zu haben UND sie haben damit reichlich Geld gemacht, wenigstens unmittelbar und das ist Fakt.
Fakt ist auch, dass sich Kino.to an Filehostern beteiligt haben soll, also mindestens der Mittäterschaft an der Verbreitung von geschütztem Material schuldig ist wenn sich das bewahrheitet, denn sie hätten zumindest aktiv oder passiv am Hochladen des Materials geholfen, was nunmal klar strafbar ist.
Die Strafverfolgungsbehörde machte dieses Tamtam ganz sicher nicht aus Jux und Dollerei, sondern weil die Seitenbetreiber laut Ermittlungsbehörde (hier Staatsanwaltschaft Dresden) einer oder mehrerer Straftaten beschuldigt werden. Dem muss die Ermittlungsbehörde nachgehen, ob es den meisten hier nun in den Kram passt oder nicht.