ace-drink
Lt. Commander
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- Juni 2008
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Hi
Hab mir jetzt mein erstes Tagesgeldkonto zugelegt. Nun kann man da beim Freistellungsantrag auch wählen, dass die Kirchensteuer einbehalten wird.
Da ich sonst noch nix verdiene mach ich bisher auch keine Einkommensteuererklärung.
Wenn ich es richtig verstehe: Erlaub ich der Bank nicht die Kirchensteuer zu regeln muss ich das selber in einer Einkommensteuererklärung machen.
Darauf hab ich eigentlich wenig bis gar keine Lust. Hab mich jetzt bei ein paar Banken eingelesen. Was ich immer noch nicht weiss:
Wenn ich jetzt nur 300€ Zinsen im Jahr bekomme und dafür auch ein Freistellungsantrag da ist. Muss ich dann Kirchensteuer zahlen oder gilt das nur für wirklich entstandene Kapitalertragssteuer also Geld das defacto erst ab 801€ Zinsen anfällt?
Bitte um Hilfe
Hab mir jetzt mein erstes Tagesgeldkonto zugelegt. Nun kann man da beim Freistellungsantrag auch wählen, dass die Kirchensteuer einbehalten wird.
Da ich sonst noch nix verdiene mach ich bisher auch keine Einkommensteuererklärung.
Wenn ich es richtig verstehe: Erlaub ich der Bank nicht die Kirchensteuer zu regeln muss ich das selber in einer Einkommensteuererklärung machen.
Darauf hab ich eigentlich wenig bis gar keine Lust. Hab mich jetzt bei ein paar Banken eingelesen. Was ich immer noch nicht weiss:
Wenn ich jetzt nur 300€ Zinsen im Jahr bekomme und dafür auch ein Freistellungsantrag da ist. Muss ich dann Kirchensteuer zahlen oder gilt das nur für wirklich entstandene Kapitalertragssteuer also Geld das defacto erst ab 801€ Zinsen anfällt?
Bitte um Hilfe