Kirchensteuer auf Kapitalerträge? Wie ist das?

ace-drink

Lt. Commander
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Hi

Hab mir jetzt mein erstes Tagesgeldkonto zugelegt. Nun kann man da beim Freistellungsantrag auch wählen, dass die Kirchensteuer einbehalten wird.

Da ich sonst noch nix verdiene mach ich bisher auch keine Einkommensteuererklärung.
Wenn ich es richtig verstehe: Erlaub ich der Bank nicht die Kirchensteuer zu regeln muss ich das selber in einer Einkommensteuererklärung machen.

Darauf hab ich eigentlich wenig bis gar keine Lust. Hab mich jetzt bei ein paar Banken eingelesen. Was ich immer noch nicht weiss:

Wenn ich jetzt nur 300€ Zinsen im Jahr bekomme und dafür auch ein Freistellungsantrag da ist. Muss ich dann Kirchensteuer zahlen oder gilt das nur für wirklich entstandene Kapitalertragssteuer also Geld das defacto erst ab 801€ Zinsen anfällt?

Bitte um Hilfe
 
Ja klar hab ich mir auch schon überlegt aber das kostet auch erstmal 31€ zumindest hier in Bayern.

Hätte lieber erstmal ne Info auf meine ursprüngliche Frage, denn wenn die Kirchensteuer erst anfällt, wenn ich über 801€ Zinsen habe muss ich mich damit so schnell nicht befassen
 
Hallo ace-drink,

die Antwort kann nur heißen: Entweder redlich versteuern oder der staatlich verordneten Enteignung "geeignete Schritte" (sie wurden bereits genannt und z.B. von mir schon vor vielen Jahren vollzogen) entgegensetzen.

In Frankreich gibt's z.B. keine Kirchensteuer, wohingegen die Gläubigen durch freiwillige Spenden gemäß ihren finanziellen Möglichkeiten den Finanzbedarf der Kirchen weitgehend decken. Also: "What shall's?"
 
Das beantwortet meine Frage leider auch nicht ab wann denn diese Besteuerung greift. Erst über dem Freibetrag oder schon ab dem ersten Euro auch wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt.

Ich wäre ja bereit redlich zu versteuern aber ich will ja erstmal nur wissen ab wann ich was zu versteuern habe.

Austreten kommt momentan nicht in Frage!
 
Die Besteuerung von Kapitalerträge erfolgt danach grundsätzlich im Wege des direkten Steuerabzugs durch die die Kapitalerträge auszahlenden Stellen (i.d.R. die Banken). Dabei werden die Kapitalerträge, soweit sie über den Sparerpauschbeträgen liegen, nur noch mit 25 Prozent (statt bisher maximal 45 Prozent) zuzüglich Solidaritätszuschlag und bei bestehender Kirchenmitgliedschaft mit Kirchensteuer belastet. Die steuermindernde Wirkung des Sonderausgabenabzugs für die Kirchensteuer ist beim Steuerabzug berücksichtigt.
http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/1280.html
Besispielrechner:
http://www.kirchenabgeltungssteuer.de/

Die auszahlenden Stelle behält von den Kapitalerträgen 25% Kapitalertragsteuer ein. Hierauf wird - neben dem Solidaritätszuschlag - auch die Kirchensteuer (8% in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9%) erhoben. Die steuermindernde Wirkung des Sonderausgabenabzugs für die Kirchensteuer (s. Formel) ist gleich mit berücksichtigt.
 
@werkam

Ok also, wenn ich das jetzt alles richtig sehe ist es so, dass wenn ich keine 801€ Zinsen oder mehr habe (und ein Freistellungsauftrag besteht) auch keine Kirchensteuer auf die sagen wir mal 300€ Zinsen zu zhalen sind.

So seh ich das zumindest in den verlinkten Beispielen. Das ja schonmal wunderbar.

Da ich definitiv unter dem Freibetrag bleiben werde muss ich doch der Bank dann einfach gar nix melden bzgl Kirche und gut ist oder?
 
Kirchensteuer wird berechnet nach der Ertragssteuer von 25 %, wenn Du noch keine Ertragsteuer (0 €) zahlen musst weil Du unter der Freigrenze bleibst, kann von 0 € auch nur 8 oder 9% abgezogen werden, das sind nach Adam Riese auch 0 €. Melden musst Du es denke ich wohl, da kann Dir aber wohl die Bank Auskunft geben.
 
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