Zahlung der Kirchensteuer ausgeblieben

lolpi13

Cadet 4th Year
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Hallo zusammen,
ich habe einen Bekannten der mit einem Problem zu mir kam und dem ich leider nicht wirklich helfen konnte bzw. keinen Rat habe.
Ihm ist aufgefallen, das er seit 7 Jahren keine Kirchensteuer zahlt, obwohl er dem Arbeitgeber angegeben hat das er römisch-katholisch sei und auch nicht nicht ausgetreten ist.
Natürlich macht er sich jetzt große Sorgen und überlegt, welche Schritte hier am klügsten sind - und ob ggf. ein Treffen mit einem Steuerberater hier sinnvoll ist.

Was kann ich ihm sagen? Wir haben uns gemeinsam einige Internetseiten angeschaut und uns auch viel durchgelesen... das ist aber halt schon sehr theoretisch und irgendwie bringt das mehr Fragen mit sich, als das es ihn/uns hilft.

Danke vorab.

LG
Lolpi13
 
Macht er denn keine Steuererklärung um evtl. zuviel gezahlte Steuern zurück zu bekommen? Dann würde es dem FA doch auffallen?
 
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Wie konnte das denn passieren? Was sagt der Arbeitgeber dazu? Ich würde da wohl wirklich mal zum Steuerberater gehen. Wenns doof läuft, wirft das Finanzamt deinem Bekannten irgendwann Steuerhinterziehung vor. Da würde ich wirklich mal mit nem Experten sprechen.
 
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Ist seine Religionszugehörigkeit auch auf der Lohnsteuerkarte vermerkt? Nur diese Information wird von der Buchhaltung genutzt um dann die Steuern, SV Beiträge zu berechnen und abzuführen.
 
Welche Lohnsteuerkarte?
 
Wird dem Arbeitgeber digital übermittelt ... über das Lohnbuchhaltungssystem bekommt er dann alle Merkmale der Lohnsteuerkarte gemeldet. Der Arbeitgeber kann dann auch keine manuelle Änderung der Merkmale mehr selbst vornehmen.
 
@_killy_: Genau das dachte ich nämlich auch, seit dem die gedruckte Lohnsteuerkarte abgeschafft wurde.

7 Jahre das nicht merken ist aber auch krass...
Lohnsteuererklärungen kann er da ja nicht gemacht haben, denn spätestens da hätte es auffallen müssen.

Kann es sein, dass der Bekannte glaubt, dass er in der Kirche ist, es aber tatsächlich nie war?
 
Gerade weil die Kirchensteuer doch schnell mal einige Hundert Euro pro Jahr ausmacht.
 
Amtsgericht? Finanzamt

Die Daten werden doch vom FA an das Lohnbüro gespielt bzw. ausgetauscht. Dann weiß das FA nicht das er in der Kirche ist.

Hat er es dem Arbeitgeber damals schriftlich mitgeteilt?

7 Jahre nicht merken ist für mich aber auch eine willkommene Ausrede oder man geht eben unbedacht durchs Leben, darf sich dann aber hinten raus nicht aufregen...
 
ich glaub da wird kein Fass aufgemacht, zahl das nach, insofern du wirklich in der kirche bist und gut - vielleicht sollte ein Kündigungswunsch erst nen paar Monate darauf ausgesprochen werden - zahlende Kunden wird man sicher nicht vergraulen wollen.
 
Thorle schrieb:
7 Jahre nicht merken ist für mich aber auch eine willkommene Ausrede
Aus welchen Gründen auch immer, aber wenn es einem um das nicht zahlen geht, kann man auch einfach austreten. Da muss man nicht hoffen, dass es untergeht ;)
 
es gibt da so eine Berufsgruppe die kennt sich mit Gesetzen gut aus. Vor allem mit Strafen im Zusammenhang zu möglichen Straftaten. Leider ist mir der Name aber gerade entfallen.
 
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@uincom
Na, vorhin hat mich ein Bekannter gefragt, ob die Rechtsberatung, die sein Hausmeister ihm erteilt hat, korrekt ist. War sie nicht. Ich tippe dennoch auf: Hausmeister!
 
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Für den Bekannten kann das teuer werden. Die Kirche kann alle Beträge bis auf die verjährten nachfordern.

Ich bin im Frühjahr ausgetreten als der Pabst meinte dass die Pfarrer die Kinder mißbrauchen auch Opfer sind..

Der vom Standesamt hier meinte auch, dass die Kirchen trotz Austritt nach Jahren auch öfters mal den Austritt anzweifeln und wenn man den Wisch nicht mehr hat darf man Jahre nachzahlen...
 
Flouchtl schrieb:
Der vom Standesamt hier meinte auch, dass die Kirchen trotz Austritt nach Jahren auch öfters mal den Austritt anzweifeln und wenn man den Wisch nicht mehr hat darf man Jahre nachzahlen...
Wurde mir auch auf dem Standesamt gesagt dass ich den Wisch unbedingt aufheben soll.
 
Hier in Hessen sind die Stadt bzw. Gemeindeverwaltungen zuständig. Oftmals dann im Bürgerbüro bzw. Einwohnermeldeamt. In anderen Bundesländern sind die Zuständigkeiten anders. Eine Übersicht habe ich hier gefunden: https://www.kirchenaustritt.de/info

Das Finanzamt spielt die Daten in ELStAM ein, von dort beziehen die Arbeitgeber ihre Daten. Oft können diese Daten auch nicht beim Arbeitgeber geändert werden, das kann nämlich für böses Chaos sorgen ;) Haben das mal ausprobiert, da musste der Support unseres Dienstleisters ran.

Denkbar wäre, dass im ELStAM kein Kirchensteuermerkmal gesetzt ist. Oder im Meldeamt (fälschlicherweise) keine Steuerpflichtige Religion erfasst wurde.

Meldeämter, Finanzamt, BZST, ELStAM hängen da zusammen. Wenn es da irgendwo in der Kette knirscht, geht die Rennerei los...
 
Da es hier um richtig viel Geld gehen kann würde ich auf jeden Fall den Weg zum Fachmann anraten und nicht hier in einem IT- Forum suchen.
 
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