Körperverletzung in Drunkenheit

so schnell noch scheitel kämmen lieben blick auflegen und los gehts ^^
 
eben, bevor man hier noch wild weiter spekuliert, keiner - auch der TE eingeschlossen- kennt den genauen Sachverhalt, würde ich den ersten Schritt machen, wie hier auch schon empfohlen wurde.

Geh zum Bürgermeister hin, bring vielleicht noch irgendein kleines Geschenk mit (nein, keine Weinflasche) und entschuldige dich glaubhaft und erzähl ihm kurz die Situation. Du brauchst dabei nicht im Boden zu versinken, aber es sollte schon ehrlich und offen rüberkommen. So was wirkt in der Regel schon Wunder und wird das Problem wahrscheinlich aus der Welt schaffen. Klar ist das für dich peinlich und du wirst auch anfangs mit Widerstand rechnen müssen, aber so ist das eben im Leben. Wenn man Mist gebaut hat, muss man auch die Konsequenzen tragen.

Aber ich wette mit dir, dass wenn du dich ordentlich bei ihm entschuldigst, er die Anzeige zurücknehmen wird.
 
Hmmm und mir war nicht bekannt, dass man im Alter von 12 Jahren bereits Praktika absolviert.

(TE hatte geschrieben, sei 20 Jahre alt und hätte vor 8 Jahren Praktikum bei diesem Amt gemacht)

Tja, weniger trinken oder in Regionen, wo man wenig Schaden anrichten kann. Vor allem in der Öffentlichkeit - Dorffeste sollte man eh grundsätzlich meiden ;-) (aber das ist nur meine persönliche Meinung)


Dass so schnell die Polizei auftaucht ist klar, schließlich handelt es sich dabei um den Bürgermeister. Also Sonderstatus ;-)

Letztendlich kommt es auf die Person des Bürgermeisters an, wie sich die Sache entwickelt. Er könnte ihm schon was reinwürgen oder auch die Sache relativ locker sehen. Vielleicht sollte man auch einen Umzug in eine andere Region in Betracht ziehen. Je nach Ausgang.
 
also
1) ich wurde aufs polizeiamt gerufen um mit dem Bürgermeister zu reden!!! und um die Aussage zu machen und so ein spezielles verfahren bei herranwachsenden...
Aber ich wette mit dir, dass wenn du dich ordentlich bei ihm entschuldigst, er die Anzeige zurücknehmen wird.
Die Wette hast du gewonnen, er hat sie zurück gezogen wird aber trotzdem an die Staatsanwaltschaft geschickt was auch immer das bedeutet

(TE hatte geschrieben, sei 20 Jahre alt und hätte vor 8 Jahren Praktikum bei diesem Amt gemacht)
jo tut mir leid bissl in der zeit geirrt hat mir der bürgermeister auch gesagt es is 5jahre her kam mir halt so lange vor^^

Dass so schnell die Polizei auftaucht ist klar, schließlich handelt es sich dabei um den Bürgermeister. Also Sonderstatus ;-)
8 tage ist nicht sonderlich schnell finde ich :D

Letztendlich kommt es auf die Person des Bürgermeisters an, wie sich die Sache entwickelt. Er könnte ihm schon was reinwürgen oder auch die Sache relativ locker sehen. Vielleicht sollte man auch einen Umzug in eine andere Region in Betracht ziehen. Je nach Ausgang.

er hat meine entschuldigung angenommen aber was meinst du mit "eins reinwürgen" wie will er das den machen?

Ich danke allen für die schnellen antworten das mim bürgermeister entschuldigen war eine gute idee ;)
 
Ist halt so, dass bei einer Körperverletzung auch wenn der Geschädigte die Anzeige zurückzieht trotzdem der Staatsanwalt aktiv wird.

Würde mir da jetzt aber nicht weiter den Kopf zerbrechen, soo schlimm wirds nicht werden.
 
es ist nicht nur bei körperverletzung so sonder bei bestimmten vorstrafen .es geht um das interesse des staates. wenn du vorbestrafft wärst, würdest du ärger bekommen. da es aber bei dir nicht der fall ist, wird dir auch nichts passieren.

sei froh und dankbar
 
jo da die anzeige zurück gezogen wurde mach ich mir eh keine gedanken mehr drüber

danke an alle die gepostet haben
 
RAG4 schrieb:
jo da die anzeige zurück gezogen wurde mach ich mir eh keine gedanken mehr drüber

danke an alle die gepostet haben

Der Bürgermeister hat SEINE (zivilrechtliche) Anzeige, aufgrund der er Schadenersatz hätte einklagen können, zurückgezogen. Da es aber Körperverletzung war liegt die (strafrechtliche) Sache IMMER noch beim Staatsanwalt.

Aber mach dir keine Gedanken, das wird glimpflich ablaufen. Vor allem da du dich ja entschuldigt hast und die zivilrechtliche Anzeige zurück gezogen wurde.
 
Ich kann mir auch nicht vorstellen, das die Klage aufrecht gehalten wird, sofern der Bürgermeister keine Verletzungen davon getragen hat. Ich denke mal, dass das ganze wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Und wenn nicht, wird man dir mit Sicherheit nicht sofort Sozialstunden aufbrummen, sondern es bei einer Verwahrnung belassen.

Allerdings gilt diese Einschätzung nur sofern sich der Bürgermeister nicht verletzt hat. Wie das ganze ausgehen kann, wenn er sich Schrammen, Prellungen oder blaue Flecke zugezogen hat, weiß ich nicht.
 
Also Strafrecht ist jetzt wirklich nicht so meine Domäne, aber es würde mich nicht wundern, wenn der Staatsanwalt ermitteln muss, wenn einmal Strafantrag gestellt wurde. Ist sogar besser so, ansonsten wäre der Einschüchterung von Zeugen und Geschädigten ja Tür und Tor geöffnet ;)

Auch wenn es in diesem Thread nicht darum geht, den TO zu verurteilen: Ich finde es gut, dass er diese Lektion so gelernt hat - wenn man so betäubt ist, dass man erstens andere Leute angeht (und wenn es nur ein kleiner Schubser ist) und sich zweitens hinterher an nix erinnern kann, läuft mE etwas schief. Wenn man schon so blau ist, gehört man jednfalls ins Bett, nicht auf die Kirmes^^
 
Zurück
Oben