Kontodaten Rausgeben

ZeRo.G

Lt. Commander
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Apr. 2003
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moin moin,
hatte aufm marktplatz mal ne was "gekauft" bzw. eher bezahlt. muss irgendwann anno 05 gewesen sein. nachdem ich auch alles mögliche versucht hatte, das geld zurückzuholen (anzeige etc) hab ich die hoffnung aufgegeben.
vor einigen tagen hab ich nun ne icq nachricht bekommen, in der ich gefragt wurde, wer ich bin. für mich war es noch klar, wer der kontakt auf der anderen seite ist. es handelte sich um den "verkäufer". auf jeden fall hab ich die person darüber informiert, dass ich über 130€ auf das seinige konto überwiesen habe. und nun bot er mir an, nach all der zeit, das geld an mich zurück zu überweisen, wenn ich ihm meine kontdaten schicke.

nun, ansich sehr nett, aber meine frage ist, was für risiken bestehen, wenn ich meine kontonummer & blz rausrücke. irgendwelche lastschriften oder dergleichen sind doch ohne meine unterschrift nicht möglich, oder? :freak:

hab seitdem halt so meine bedenken...
 
Mit seinen Kontodaten sollte man schon vorsichtig sein. Vorallem bei so einem Kontakt.
Letztendlich kannst Du aber jeden Lasteinzug wieder innerhalb von- müßte erst nachsehen- von Deiner Kontoführenden Bank Rückbuchen lassen. Die Kosten dafür trägt der Abbucher.

6 Wochen sinds.
 
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Nur mit den Kontodaten kann er Dir nur Geld überweisen, alles andere geht normalerweise ohne Deine Unterschrift nicht und Du kannst es zurückbuchen lassen. Viele haben doch Ihre Kontodaten auf dem Briefbogen als Vorlage gespeichert, also mach Dir mal keinen Kopf und sei froh wenn Du das geld nach so langer Zeit evtl doch noch siehst. Wenn er was bei Dir abbuchen sollte hast Du auch endlich eine Handhabe bei der Polizei um ihm richtig einen reinzuwürgen.
 
Oder bevor er dir Geld ueberweist bei der Bank mal fragen ob die sein Konto in der Hinsicht sperren koenne, dass er kein Geld abbuchen kann.

Ansonsten wie schon gesagt, bis zu 6 Wochen nach Rechnungsabschluss ist es moeglich, LS zurueckbuchen zu lassen.
 
Hast Du nicht selbst geschrieben.

Es geht hier doch um die mögliche ungerechtfertigte Abbuchung

Und genau da gilt die 6 Wochenfrist nicht, vorausgestzt es war kein ungerechtfertigter Abbuchungsauftrag.

Übrigens steht auch drinne was der Unterschied zwischen Abbuchungsauftrag und Einzugserlaubnis ist bzw. welche Folgen das haben kann. ;)
Zudem zählen ersteres und zweiteres beide zu den Lastschriftverfahren.
Von daher denke ich, dass ein bißchen Aufklärung nicht schadet, bevor man wieder einen Schaden hat.
 
Nun wir reden wohl aneinander vorbei. Na egal. Fakt ist, wenn jemand bei mir ohne mein Einverständis Geld abbucht oder einzieht oder wie auch immer, mach ich ein paar Klicks beim Onlinebanking und gut is.
 
Übrigens ZeRo.G z.B. bei Amazon kann man auch per Lastschrift bezahlen ohne Unterschrift.
Man muss halt nur wissen, was ist zu tun, wenn Missbrauch mit Kontodaten stattfand.
 
Im Link von DerWitwenmacher steht doch alles drin:

Bei unberechtigten Abbuchungen gilt die 6 Wochen Frist nicht. (siehe Plakative Zusammenfassung Punkt 3). Ergo, sollte der- oder diejenige Gled von deinen Konto abbuchen, kannst du es jederzeit zurückbuchen lassen.


Und wenn dir das Risiko mit der Weitergabe deiner Kontodaten zu groß ist, dann laß dir doch von ihm/ihr eine Lastschrifteinzugsermächtigung für sein/ihr Konto schriftlich mit Unterschrift geben - dazu seine Telefonnummer (Festnetz), Adresse und als Extra Personalausweisnummer (dann kann man am Einwohnermeldeamt fragen, ob er wirklich dort wohnt).

Wirst ja sehen, wie er darauf reagiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine DNS-Probe hast Du noch vergessen. Sorry, war nur in Witz:D
Ist wohl erschöpfend beantwortet;)
Und genau so ist es, wie" IchKannNichts" sagt!

Ich muß auch immer das letzte Wort haben:p
 
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