Holt schrieb:
Die Frage des TE ist ja gerade wie er diese Vollmacht wieder los wird, da der Bankangestellte sie ja eben nicht auf sein Verlangen hin gelöscht hat und darauf verweist das nur der Kontoinhaber die Vollmacht löschen könne. Die Frage ist also immer noch, wie der TE diese Vollmacht wieder los wird, ohne das der Kontoinhaber sie selbst löscht.
Ich dachte das wäre bereits klar und nur mein Beisatz mit der Vollmachturkunde hätte irritiert.
Also, die Bank kann die Vollmacht nicht in ihren Unterlagen löschen, solange sie dem Vollmachtgeber nicht zurückgegeben wurde.
Die Rückgabe der Vollmacht ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Es ist nicht erforderlich, dass der Vollmachtgeber zustimmt oder sich sonst irgendwie äußert. Es genügt ein Schreiben an den Vollmachtgeber, wonach die Bevollmächtigung ab Zugang enden soll.
Dieses Schreiben, möglichst mit Sendenachweis, muss der Bank vorgelegt werden. Die Bevollmächtigung ist mit der Rückgabe beendet, weshalb die Bank diese dann in ihren Datensätzen löschen kann.
Weigert sich die Bank weiterhin, wäre ein Hinweis auf die Einseitigkeit der Willenserklärung angebracht. Das bedeutet, dass allein die Willenserklärung des TE die Bevollmächtigung beendet, ohne dass der Vollmachtgeber damit einverstanden sein muss. Diesem muss die Willenserklärung des TE lediglich zugehen.
Weigert sich ein Bankangestellter dennoch, würde ich dessen Vorgesetzten zu sprechen verlangen.
Wenn all das nicht zum Erfolg führt, würde als letzter Ausweg nur noch die Feststellungsklage existieren. Doch ich glaube nicht, dass es soweit kommen wird.
Vor einer solchen Klage würde ich das ungeliebte Familienmitglied jedoch anschreiben und zur unverzüglichen Löschung der Vollmacht bei der Bank auffordern.
Das (zweit-)beste, was passieren könnte, wäre, wenn es zurückschreibt, das könne der TE vergessen o.ä. Dann käme es gar nicht erst zu einer Verhandlung, sondern es würde nach Aktenlage zugunsten des TE entschieden.
EDIT
@smuper
Völlig richtig, aber die Menschen sind sehr erfindungsreich, wenn es darum geht, einem anderen ungeliebten Menschen Schaden zuzufügen.
Ich sehe aktuell ebenfalls kein Beispiel, wie dies tatsächlich gelingen könnte, aber allein ein Versuch wäre für den TE mit Scherereien verbunden.