Hallo zusammen,
eingangs möchte ich darum bitten nur auf die Frage zu antworten, wenn das zur Beantwortung notwendigen Wissen vorliegt. Das Thema ist zu wichtig und im Zweifelsfall mit Kosten verbunden, um es mit "hören sagen" etwa zu beantworten. Danke! (<- das bedeutet nicht das ich hier eine rechtsverbindliche Beratung haben wollte, nur eben nicht das Niveau eine Stammtischgesprächs :-) )
Zur Sache selbst:
zur Klärung eines Leistungsanspruchs aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, möchte der Versicherer von verschiedenen Stellen Gutachten/Stellungnahme. Aber: die Kosten für diese Stellungnahmen sollen mit potentiellen Leistungen verrechnet und nur in Vorlage bezahlt werden. Ist das rechtens?
Denn: diese Infos will ja der Versicherer. Zumal die Infos von der Krankenkasse ja schon alle Diagnosen und Therapien, Medikationen etc. enthält.
Danke
eingangs möchte ich darum bitten nur auf die Frage zu antworten, wenn das zur Beantwortung notwendigen Wissen vorliegt. Das Thema ist zu wichtig und im Zweifelsfall mit Kosten verbunden, um es mit "hören sagen" etwa zu beantworten. Danke! (<- das bedeutet nicht das ich hier eine rechtsverbindliche Beratung haben wollte, nur eben nicht das Niveau eine Stammtischgesprächs :-) )
Zur Sache selbst:
zur Klärung eines Leistungsanspruchs aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, möchte der Versicherer von verschiedenen Stellen Gutachten/Stellungnahme. Aber: die Kosten für diese Stellungnahmen sollen mit potentiellen Leistungen verrechnet und nur in Vorlage bezahlt werden. Ist das rechtens?
Denn: diese Infos will ja der Versicherer. Zumal die Infos von der Krankenkasse ja schon alle Diagnosen und Therapien, Medikationen etc. enthält.
Danke