Kosten für ärztliche Stellungnahmen im Leistungsfall...

eshoxx

Lt. Commander
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Hallo zusammen,


eingangs möchte ich darum bitten nur auf die Frage zu antworten, wenn das zur Beantwortung notwendigen Wissen vorliegt. Das Thema ist zu wichtig und im Zweifelsfall mit Kosten verbunden, um es mit "hören sagen" etwa zu beantworten. Danke! (<- das bedeutet nicht das ich hier eine rechtsverbindliche Beratung haben wollte, nur eben nicht das Niveau eine Stammtischgesprächs :-) )

Zur Sache selbst:
zur Klärung eines Leistungsanspruchs aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, möchte der Versicherer von verschiedenen Stellen Gutachten/Stellungnahme. Aber: die Kosten für diese Stellungnahmen sollen mit potentiellen Leistungen verrechnet und nur in Vorlage bezahlt werden. Ist das rechtens?
Denn: diese Infos will ja der Versicherer. Zumal die Infos von der Krankenkasse ja schon alle Diagnosen und Therapien, Medikationen etc. enthält.
Danke
 
Ja, ist es. Ist der Anspruch gerechtfertigt, entstehen keine Kosten. Ist er das nicht, warum sollte die Versicherung sie dann zahlen? Offensichtlich ist der Sachverhalt noch nicht klar.

Aber, für solche Fragen gibt es überall zig Beratungstellen. Die sollte man aufsuchen, bevor man in so eine Sache eintaucht.

Die Krankenkasse hat ganz Gewiss keinen Anspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung fest gestelt. .
 
Der Sachverhalt ist u.a. der DRV schon klar, da eine Umschulung bereits bewilligt wurde. Bescheid liegt dem Versicherer vor, trotzdem will er auch von der DRV noch einmal alle Unterlagen haben (Warum wenn sie bereits vorliegen in Kopie, ist eine andere Frage...).

Hier geht es wahrscheinlich um die Möglichkeit der Abwendung der Leistungspflicht, auf Grund vermeidlich nicht angegebener Vorerkrankungen im Prüfungszeitraum. Denn alle aktuellen Gutachten sprechen eine ganz klare Sprache und liegen dem Versicherer vor.

Wenn du das aber weißt BlubbsDE, wo findet sich diese Abwälzung von Kosten auf den Versicherten rechtlich wieder? Denn: alle zur Prüfung relevanten und bei Antragsstellung abgefragten Unterlagen sind eingereicht worden. Wenn der Versicherer mehr will, wieso muss der Versicherte das bezahlen?
 
Weil der Sachverhalt wohl mit den vorliegenden Unterlagen nicht abschließend geklärt werden kann. Es ist eine Versicherung. Die will es genau wissen und prüfen. Und das darf sie auch.

Und noch einmal, suche bitte eine Beratungsstelle auf.
 
Hallo BlubbsDE,

danke für deine weitere Antwort.

Das sie prüfen darf und will, keine Frage. Es geht hier um die Kostenverteilung. Denn wenn ich ein Gutachten in Auftrag gebe, weil ich selbst etwas wissen möchte (z.B. Beschaffenheit meines Leitungswasser o.ä.), trage ich auch selbst die Kosten dafür.


Daher ganz konkret die zwei Bitten an dich:
  • wo ist diese Kostenabwälzung rechtlich verankert?
  • würdest du mir bitte eine Beratungsstelle nennen, von der du weißt das sie hier aktiv sind? Bisher habe ich nur RAs gefunden, die eben Vertragsrecht o.ä. abdecken. Kostenneutrale Beratungsstellen wie aber z.B. in der Drogenhilfe, Erziehungs- , Aids- oder Schuldnerberatung...habe ich noch keine ausfindig gemacht. Auch der VdK etwa hilft nicht im Privatrecht, sondern nur bei gestzl. Versicherungen/Behörden.


Danke dir
 
Privatrecht? Ist es eine von Dir abgeschlossene Zusatzversicherung? Dann wirst Du das in Deinem Vertrag nachlesen können.

Und wo ist hier? zB bieten viele Verbraucherzentralen Beratungen zu dem Thema an.
 
Zitat von eshoxx:
[...]eingangs möchte ich darum bitten nur auf die Frage zu antworten, wenn das zur Beantwortung notwendigen Wissen vorliegt. Das Thema ist zu wichtig und im Zweifelsfall mit Kosten verbunden, um es mit "hören sagen" etwa zu beantworten. Danke! (<- das bedeutet nicht das ich hier eine rechtsverbindliche Beratung haben wollte, nur eben nicht das Niveau eine Stammtischgesprächs :-) )
[...]

Wenn das Thema so wichtig ist, dann sollte es mit einem entsprechenden (Fach)Anwalt geklärt werden.

Nur dieser gibt dir (im Idealfall) die korrekte Antwort und muss auch für diese Antwort haften. Weiterhin sind ihm womöglich Strategien zur (kostengünstigen/besseren) Zielerreichung geläufig.


Grundsätzlich handhabe ich die Dinge so: Wenn jemand etwas von mir will, dann frage ich denjenigen, worauf er seinen Anspruch begründet, also z. B. auf welcher gesetzlichen Grundlage.
 
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Hallo BlubbsDE,


hier ist Baden-Württemberg.

Deine Information zu Verbraucherzentralen kann ich nicht nachvollziehen. Mein letzter Kontakt dahin war sehr ernüchternd. Anliegen: Erstattung der Reisekosten wegen Corona. VZ wollte mich an eine eigene Anwalthotline mit 0900-Nummer verweisen. Hat also nichts mit Beratungsstelle in dem Sinn zu tun und würde m.W.n. auch nicht über ein Telefonat hinausgehen.
Aber nochmal zu deiner Ausführung, die Versicherung dürfe das abwälzen: Wo ist das, wie auch Idon es einen Post weiter beschreibt, geregelt? Mitwirkungspflicht, klar. Aber so wäre ja allein schon Tür und Tor offen für eine Verschleppung, durch horrende Gutachtengebühren. Denn wenn die Versicherung auf Kosten des Versicherten anfordern darf was, wo und wie viel sie will... kenne ich so nicht.
Eher kenne ich es, dass wenn z.B. ein neuer Arbeitgeber ein gesundheitl. Gutachten vom MA braucht, dieser als anfordernde Stelle auch die Kosten trägt. Oder von Amtswegen, etwa bei der Feststellung eines GdB.

@ Idon:
Ich befürchte auch das es auf einen Fachanwalt hinausläuft. Obgleich ich zuerst bei einem abgelehnten Erstantrag, den Versicherungsombudsmann anrufen werde. Die Versicherung ist dort eingeschrieben.
 
also bitte, hier im Forum wird immer wieder behauptet, dass Versicherungen sich nicht vor begründeten Ansprüchen drücken?!
Wart ab, bis sie dich zu ihrem "Hausgutachter" schicken. Absolut neutral und charmant die Typen.
Bei psychischen Problemen schicken sie dich gerne zu einem Prof Dr. Oberklug, der regelmäßig publiziert, dass es psychische Krankheiten gar nicht gibt. :freak:
 
Beratungsstellen und Fachanwalt - mehr kann man hier nicht vorschlagen.

Und richte Dich ggf. auf eine sehr lange Auseinandersetzung ein.
Ich habe einen Freund, der inzwischen seit 15 Jahren mit seinem ehemaligen Arbeitgeber (einer Versicherung :) ) um die Anerkennung seiner Berufsunfähigkeit streitet.
 
Hast du mal deine Versicherungsunterlagen geprüft ob da nicht eine Information zu enthalten ist ?

Anwaltliche Erstberatung bei nem Fachanwalt kostet im Zweifel nicht sooo viel 100-200€ wenn es schnell geht.
Alternativ gibt es online Seiten wo Anwälte für 10-20€ solche Sachverhalte aufklären ...

Allgemein wie schon gesagt wurde, was deiner Versicherung vorliegt ist ihr schlicht nicht genug zur Leistungserbringung.

Hast du keinen im bekannten Kreis mit einer Rechtsschutz Versicherung ? Diese enthalten quasi immer eine kostenlose Erstberatung ohne SB zahlen zu müssen.

Das hier ist und bleibt ein Computer Forum 😅
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat von Heelix:
Allgemein wie schon gesagt wurde, was deiner Versicherung vorliegt ist ihr schlicht nicht genug zur Leistungserbringung.

Das verstehe ich aber auch nicht.
Die wollen weitere Gutachten haben - dann sollen sie diese doch auch bezahlen?

Ich kann doch nicht sagen das was nicht passt, das überprüfen muss aber der geschädigte zahlen :freak:
 
Ist es nicht eher so, dass der TE etwas begehrt - nämlich die Versicherungsleistung?
 
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Zitat von Hylou:
Das verstehe ich aber auch nicht.
Die wollen weitere Gutachten haben - dann sollen sie diese doch auch bezahlen?

Ich kann doch nicht sagen das was nicht passt, das überprüfen muss aber der geschädigte zahlen :freak:

Wie gesagt, das wird vertraglich irgendwo geregelt sein, dass der Versicherte die Aufgabe hat alle notwendigen Informationen beizubringen. Sollte dem nicht so sein oder ist man der Meinung das vorhandene genüge so muss man sein Recht halt einfordern und das geht für gewöhnlich unter Zuhilfenahme eines Anwalt 😅 . Am Ende möchte der TE hier das die Versicherung eine Leistung erbringt ....
 
Hallo zusammen,

danke für die weiteren Posts.

@Heelix:
Du beschreibst die Mitwirkungspflicht. Um die geht es auch gar nicht. Es geht um die Übernahme der Kosten. Das sind zwei Paar Stiefel. Wie am Beispiel mit dem GdB oder dem Gesundheitszeugnis veranschaulicht.

Am Ende wird es wohl aber nichts bringen, da weiter zu spekulieren.
Ich dachte hier gibt es jemand, der dazu aus Erfahrung oder auch qualifiziert Auskunft geben kann.
Denn mitunter ist es ja genau die bunte Mischung eines Forums, die das möglich macht.
Der Anwalt bekommt vom ITler einen helfenden Rat und im entsprechenden Unterforum verhält es sich dann andersherum. :-)

Soweit also noch einmal danke
 
Wenn die Versicherung sich schon so anstellt, wird es wahrscheinlich sowieso auf einen Prozess rauslaufen und da kommst Du ohne Anwalt dann nicht weiter. Versicherungen drücken sich immer, wenn es ums Bezahlen geht und nennen dies Schadenmanagement.
 
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Vielleicht hilft Dir das weiter: https://www.preisvergleich.de/versicherungen/aerztliches-gutachten-bu-lexikon/

Also ohne Deinen Fall konkret zu kennen, ist das Vorgehen durchaus Ok, aber die Experten haben sich hier ja schon wieder eingefunden, die Dir erzählen, dass es auf jeden Fall vor Gericht geht und das sich Versicherungen IMMER vor dem Zahlen drücken, selbst wenn der Anspruch berechtigt ist.
Also ich kenne niemand der einen berechtigten Anspruch nicht reguliert bekommen hat, was natürlich nicht heißt, dass es das nicht gibt, aber dieses immer ist einfach Bullshit.
Vielleicht sollten sich die Versicherungsbasher hier evtl. auch mal mit der Betrugsquote auseinandersetzen. Aber die Welt ist widewide wie sie mir gefällt natürlich viel viel schöner.

Ich wünsche Dir alles Gute und vor allem viel Gesundheit.
 
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Hallo @FrankenDoM,


danke für den Verweis aufs VVG.
Wenn meine verrosteten Subsumtionskenntnisse nicht versagen, geht daraus eindeutig die Kostenverbindlichkeit des Versicherers hervor. Siehst du das ebenfalls so?

Insgesamt ein Statement:
Es geht hier nicht -zumindest mir!- darum eine Branche schlecht zureden. Überhaupt nicht. Nur seltsam ist es schon.
Unterlagen die bereits in Kopie vorliegen erneut anzufordern, Unterlagen gleichzeitig an versch. Stellen doppelt anzufordern (Arzt und KK), 5% auf den IST-Stand zu schauen und 95% im Prüfzeitraum vor ettlichen Jahren, um dann etwaige Fehler bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht ausfindig zu machen.
Anyway. Muss jeder seine Erfahrungen machen wahrscheinlich.


Zur Nachlese: §82 VVG Abs 1+2
(1) 1Der Versicherer hat Aufwendungen des Versicherungsnehmers nach § 82 Abs. 1 und 2, auch wenn sie erfolglos bleiben, insoweit zu erstatten, als der Versicherungsnehmer sie den Umständen nach für geboten halten durfte. 2Der Versicherer hat den für die Aufwendungen erforderlichen Betrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers vorzuschießen.(3) Aufwendungen des Versicherungsnehmers, die er gemäß den Weisungen des Versicherers macht, sind auch insoweit zu erstatten, als sie zusammen mit der sonstigen Entschädigung die Versicherungssumme übersteigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat von eshoxx:
Wenn meine verrosteten Subsumtionskenntnisse nicht versagen, geht daraus eindeutig die Kostenverbindlichkeit des Versicherers hervor. Siehst du das ebenfalls so?

So lese ich das auch, allerdings kann der Versicherer durchaus Verlangen, dass der Versicherte in Vorleistung geht. Zumindest verstehe ich das so.

Mir ging es auch nicht um Dich zwecks schlecht reden. Du stellst hier eine völlig verständliche Frage.
Diese kann Dir hier leider wohl keiner 100% sicher beantworten, da keiner von uns Deinen Fall im Detail kennt.
Wie gesagt wünsche ich Dir, dass das alles gut ausgeht und es eben wirklich nur um Unterlagen geht, welche der Versicherung, warum auch immer, fehlen.
 
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Hallo FrankenDoM,


vielen Dank dir.
Ich habe zum Glück das VVG selbst noch einmal bemüht, unter dem Link steht es nämlich kurioserweise genau anders:)
 
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