l_uk_e
Commodore
- Registriert
- Mai 2010
- Beiträge
- 5.085
Hallo zusammen,
brauche mal kurz Hilfe, da ich noch nie so einen Fall hatte.
Folgendes ist passiert:
Einem Kumpel von mir ist mein Acer Switch 10 heruntergefallen und eben kaputt gegangen.
Gerät zu Acer eingeschickt, Kostenvoranschlag bekommen über 277€.
Der Versicherung vom Kumpel den KVA zukommen lassen und die schreiben mir jetzt folgendes:
Sehr geehrter Herr XXXX,
nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen erklären wir uns bereit, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, eine
Entschädigung in Höhe von pauschal EUR 250,- zu regulieren.
Laut allgemeiner Rechtsprechung steht Ihnen im Haftpflichtschaden nicht der Neuwert des beschädigten Tablets zu,
sondern nur der Wiederbeschaffungswert. Diesen haben wir unter Berücksichtigung des Alters und des Anschaffungspreises
des beschädigten Gerätes sowie der voraussichtlichen Reparaturkosten ermittelt.
Bitte teilen Sie uns mit, ob wir Ihnen die Entschädigung per Verrechnungsscheck oder per Überweisung zur Verfügung
stellen sollen. Im Falle einer Überweisung geben Sie uns bitte Ihre Kontoverbindung bekannt.
Was genau bedeutet das?
Habe ich da keine Chance, dass dir mir das komplett zahlen? Muss ich mir die Differenz zum KVA also von meinem Kumpel wieder holen?
Ich habe wie gesagt noch nie irgendwie was mit einer Versicherung am Hut gehabt.
Wäre schön wenn mir jemand helfen kann.
MFG
L_uk_e
brauche mal kurz Hilfe, da ich noch nie so einen Fall hatte.
Folgendes ist passiert:
Einem Kumpel von mir ist mein Acer Switch 10 heruntergefallen und eben kaputt gegangen.
Gerät zu Acer eingeschickt, Kostenvoranschlag bekommen über 277€.
Der Versicherung vom Kumpel den KVA zukommen lassen und die schreiben mir jetzt folgendes:
Sehr geehrter Herr XXXX,
nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen erklären wir uns bereit, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, eine
Entschädigung in Höhe von pauschal EUR 250,- zu regulieren.
Laut allgemeiner Rechtsprechung steht Ihnen im Haftpflichtschaden nicht der Neuwert des beschädigten Tablets zu,
sondern nur der Wiederbeschaffungswert. Diesen haben wir unter Berücksichtigung des Alters und des Anschaffungspreises
des beschädigten Gerätes sowie der voraussichtlichen Reparaturkosten ermittelt.
Bitte teilen Sie uns mit, ob wir Ihnen die Entschädigung per Verrechnungsscheck oder per Überweisung zur Verfügung
stellen sollen. Im Falle einer Überweisung geben Sie uns bitte Ihre Kontoverbindung bekannt.
Was genau bedeutet das?
Habe ich da keine Chance, dass dir mir das komplett zahlen? Muss ich mir die Differenz zum KVA also von meinem Kumpel wieder holen?
Ich habe wie gesagt noch nie irgendwie was mit einer Versicherung am Hut gehabt.
Wäre schön wenn mir jemand helfen kann.
MFG
L_uk_e