Kostenvoranschlag wird nicht komplett von Versicheurng getragen

Die Rechnung über den Neukauf - war nen Totalschaden. Natürlich darf die Versicherung das defekte Gerät behalten wenn sie dir ein neues bezahlt hat. Nur bei ner Reperatur - was ja mit deiner Pauschale möglich ist - nicht.
Wenn dein Auto nen Totalschaden hat bekommst du ja auch nicht das Geld von der Versicherung für ein Neues und darfst den Schrotthaufen dann nochmal zum Schrotthändler bringen :D
 
Sie haben dir doch das Gerät "bezahlt". Die dürfen das schon behalten, soweit mein Kenntnisstand.
 
Sie haben mir nicht das Gerät bezahlt. Sie haben mir den Kostenvoranschlag bezahlt damit ich eine Reparatur durchführen kann.
Und wo haben die dann bitte das Recht das reparierte Gerät einzufordern? Erklär es mir bitte.
Dafür sind dann also Versicherungen da?
Also gut...das ist mir neu!
Mein Kumpel darf mein Notebook zerstören, seine Haftpflicht übernimmt den Schaden und ich stehe dann ohne Gerät da. Seems legit
Dann würde NIEMAND den Schaden über eine Versicherung vom Gegner regulieren lassen. Da wäre man ja schön blöd.
 
Sie haben weder den Kostenvoranschlag, noch das Gerät bezahlt, sondern deinen Schaden ersetzt.

Wäre ich der Verursacher, so würde ich das defekte Gerät von dir verlangen, den von den 250€ kannst du dir ja ein neues kaufen.
 
lol...
Ich will aber nichts neues, sondern das Gerät, weil der typ es ja nunmal auch kaputt gemacht hat und somit zu zahlen hat bzw die Versicherung. Und somit steht mir das ja wohl zu. Wo leben wir denn bitte?
Denn genau das Gerät gibt es nicht mehr so zu kaufen.
Ey sorry, aber sowas geht gar nicht. Da soll man dann doch bitte für den Schaden den man verursacht hat auch einstehen.

Dann könnte ich ja mutwillig was kaputt machen, bezahle das und nehme dann das Gerät an mich und habe somit kostengünstig was "neues".

Hammer.
 
Und wo haben die dann bitte das Recht das reparierte Gerät einzufordern? Erklär es mir bitte.
Verstehst du das wirklich so falsch?
Wenn du ein NEUES GERÄT bekommst, können die dein defektes fordern.
Natürlich will die Versicherung nicht dein repariertes Gerät haben nachdem sie die die Reperatur bezahlt haben.
 
So habt ihr das aber geschrieben!

Ich würde ja aber kein neues Gerät bekommen.
Wenn dann nur das reparierte. Was anderes habe ich ja gar nicht als Option bei dem Kostenvoranschlag.

Ich hätte da mehrere Möglichkeiten gehabt.
1. Kostenfreie Entsorgung
2. Gerät unrepariert zurück
3. Gerät für 277€ reparieren
 
WhiteShark schrieb:
Sie haben weder den Kostenvoranschlag, noch das Gerät bezahlt, sondern deinen Schaden ersetzt.

Wäre ich der Verursacher, so würde ich das defekte Gerät von dir verlangen, den von den 250€ kannst du dir ja ein neues kaufen.

Da fehlt dir als Verursacher aber komplett die rechtliche Grundlage zu. Nur weil du etwas beschädigst bedeutet es nicht dass du es danach haben darfst nur weil der Schaden von deiner Versicherung bezahlt wurde.
 
Weder der Verursacher noch dessen Versicherung hat meiner Meinung nach ein Recht auf die beschädigte Ware. Aber vielleicht finden sich ja die entsprechenden Gesetzesparagraphen noch.
 
Immer diese Paragraphenreiter... hier ein Post der es relativ gut erklärt und "eure" Paragraphen nennt... links dazu sind im original Post.

http://www.juraforum.de/forum/t/versicherung-fordert-geraete-ein.89805/ schrieb:
AW: Versicherung fordert Geräte ein

Im Fall eines Schadens hat der Schädiger den Zustand herzustellen, der bestanden hätte, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre (§ 249 Abs. 1 BGB). Dabei ist die Wiederherstellung grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten denkbar:
1. Reparatur der beschädigten Sache
2. Beschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache

Aufgrund der Schadensminderungspflicht des Geschädigten muss er den günstigeren Weg der Wiederherstellung wählen und hat auch nur hierauf einen Anspruch.

Ist eine Sache beschädigt (nicht zerstört!) kann der Geschädigte statt der Wiederherstellung, den zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlichen Geldbetrag fordern (§ 249 Abs. 2 BGB). Er kann also (je nachdem welcher Weg der günstigere ist) entweder den Geldbetrag, der zur Reparatur (=Reparaturwert) oder den, der zu einer Ersatzbeschaffung (=Wiederbeschaffungswert) notwendig ist, verlangen.

Lässt der Geschädigte die Sache nicht reparieren und will er sie behalten, dann muss er sich den Restwert der beschädigten Sache anrechnen lassen. Ansonsten würde er ja den zur Ersatzbeschaffung nötigen Geldbetrag UND die beschädigte Sache haben, wodurch er besser stünde, als vor der Schädigung. Um diesen Ausgleich durchzuführen, bestehen wiederum zwei Möglichkeiten:

1. Der Schädiger (seine Versicherung) zahlt den vollen Wiederbeschaffungswert und erhält die beschädigte Sache.
2. Der Geschädigte behält die beschädigte Sache, muss sich dann aber den Restwert der Sache vom Wiederbeschaffungswert anrechnen lassen. Die Rechnung sieht dann wie folgt aus:
Wiederbeschaffungswert - Restwert = Zahlbetrag vom Schädiger/Versicherung

Dabei hat der Geschädigte (nicht der Schädiger oder dessen Versicherung) die Wahl, ob er sich für Möglichkeit 1 oder 2 entscheidet.

l_uk_e hat Glück... denn die Versicherung verzichtet auf die Annerkennung einer Rechtspflicht und wählt einen kulanten Mittelweg. Er bekommt pauschal Geld und kann das alte Gerät vermutlich behalten. Das kann man natürlich ablehnen und sich auf die Varianten 1 oder 2 im Zitat berufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
kisser schrieb:
Nach welchem Recht? Bitte die passenden Gesetzesparagraphen nennen.

Auf Grund welcher Rechtslage willst du denn bitte

a) Schadenersatz
und
b) das Gerät behalten stützen?

Beim Schadenersatz geht es darum, dich so zu stellen, als wäre das ganze nicht passiert.
Wenn du jetzt Schadenersatz bekommst und das Gerät behalten kannst, wärst du am Ende besser gestellt.
Der Versicherer bezahlt die kaputte Ware, du kannst dir eine neue kaufen und natürlich kann der Versicherer dann die von ihm bezahlte Ware von dir einfordern.
Wie kann man bitte denken, dass man beides bekommt bzw. unter allen Umständen behalten darf o.O
 
Da das Gerät offenbar ein Totalschaden ist und der Wert daher bei Null liegt, ist er ja nicht besser gestellt als vorher.
 
Es handelt sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Das heißt nicht das das Gerät wertlos wäre.
 
Richtig - die Pauschale deckt weder die Reparatur noch den Neukauf ab. Allerdings sagt sogar der TE das es kein Totalschaden ist, ein wirtschaftlicher ist es auch nicht da die Reparatur nicht den Neuwert / Zeitwert übersteigt. Es ist einfach nur ein Schaden.
Deswegen kann er ja den Kulanz Vorschlag der Versicherung ablehnen und auf Variante 1 oder 2 pochen. Dann wird der Vorgang aber mit Sicherheit genau geprüft, inkl. Zeugenaussagen, Gutachter und allem was dazu gehört. Wenn die "Story" vom TE Stand hält, kein Problem - wenn nicht, dann sollte er den Vorschlag annehmen.
 
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Hä? Neuwert ist 254€, Reparatur kostet mehr. Er kann ablehnen, bekommt dann aber nur den Zeitwert.
 
Der TE hat doch gesagt das das 254€ Modell nicht seins ist, die besseren Modelle fangen alle bei 415€+ an. Da es Ende 2015 auf den Markt kam liegt der Zeitwert auch noch nicht bei unter 250€.

Edit: Er hat das Modell ja mittlerweile angegeben, nicht mehr verfügbar, letzter Neupreis 349€.
Allerdings kam das auch Ende 2014 raus, also liegt es vom Zeitwert her wohl doch unter den 250€, es sei denn er hat noch die Rechnung mit halbwegs aktuellem Datum oder ACER kann das Produktionsdatum anhand der S/N bestimmen.
 
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Oh du hast Recht, den Post hab ich übersehen. Hier müsste man wohl mit der Versicherung reden, wieso sie die Reparatur nicht zahlen, wenn man sich das antun will.
 
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