stna1981
Commander
- Registriert
- März 2007
- Beiträge
- 2.487
Hallo zusammen,
ich habe ein relativ günstiges Netbook, bei dem der Akku nach etwa 1,5 Jahren plötzlich den Geist aufgegeben hat, mit der Bitte, diesen im Rahmen der Gewährleistung zu tauschen, an den Händler geschickt. Dieser hat mit der Begründung, dass einer etwaige Gewährleistung erst nach Feststellung der Schadenursache durch den Hersteller gewährt werden kann, das Gerät an den Hersteller zur Überprüfung eingeschickt. Es wurde festgestellt, was eh klar war, nämlich dass der Akku defekt ist, aber angeblich kein Grund für Gewährleistung.
Ein neuer Akku soll 20 Euro kosten, plus 80 Euro Bearbeitungsgebühr. Das ist mehr als das Gerät überhaupt noch wert ist, macht also gar keinen Sinn. Einen Ersatzakku kann ich mir auch selbst für 20 Euro kaufen und einstecken. Der Hammer kommt aber jetzt, denn wenn ich das Gerät jetzt zurück haben will, soll ich erst die 80 Euro zahlen. Das kann doch wohl nicht angehen, ich habe den Händler nicht aufgefordert, das Gerät an den Hersteller zu schicken, sondern lediglich dazu, den Akku zu ersetzen. Mit welcher Rechtfertigung soll ich jetzt für diese Gebühren aufkommen?
Gibt's da eine einschlägige Rechtsprechung oder ähnliches, auf die ich mich berufen kann?
ich habe ein relativ günstiges Netbook, bei dem der Akku nach etwa 1,5 Jahren plötzlich den Geist aufgegeben hat, mit der Bitte, diesen im Rahmen der Gewährleistung zu tauschen, an den Händler geschickt. Dieser hat mit der Begründung, dass einer etwaige Gewährleistung erst nach Feststellung der Schadenursache durch den Hersteller gewährt werden kann, das Gerät an den Hersteller zur Überprüfung eingeschickt. Es wurde festgestellt, was eh klar war, nämlich dass der Akku defekt ist, aber angeblich kein Grund für Gewährleistung.
Ein neuer Akku soll 20 Euro kosten, plus 80 Euro Bearbeitungsgebühr. Das ist mehr als das Gerät überhaupt noch wert ist, macht also gar keinen Sinn. Einen Ersatzakku kann ich mir auch selbst für 20 Euro kaufen und einstecken. Der Hammer kommt aber jetzt, denn wenn ich das Gerät jetzt zurück haben will, soll ich erst die 80 Euro zahlen. Das kann doch wohl nicht angehen, ich habe den Händler nicht aufgefordert, das Gerät an den Hersteller zu schicken, sondern lediglich dazu, den Akku zu ersetzen. Mit welcher Rechtfertigung soll ich jetzt für diese Gebühren aufkommen?
Gibt's da eine einschlägige Rechtsprechung oder ähnliches, auf die ich mich berufen kann?