Kündigung Telefonanbieter - zählt Kündigung oder die Bestätigung?

garfunkel74

Commander
Registriert
Aug. 2007
Beiträge
2.251
Hallo,

für meine Eltern habe ich alle Vodafone Verträge im April letzten Jahres gekündigt. Er hatte dort ein Handy und einen Festnetzvertrag. Im Kündigungsschreiben schrieb ich: kündige hiermit alle bei Ihnen bestehende Verträge und Tarife zum..... dies betrifft die Rufnummer XY und die Rufnummer XY.....

Meine Eltern haben dann eine Kündigungsbestätigung bekommen. Leider haben sie mir diese nicht gezeigt. Nun kommt heute meine Mutter und zeigt mir, das die letzten 3 Monate das Handy trotzdem abgebucht wurde. Als ich mir dann die Kündigungsbestätigung anschaute sah ich das dort nur die Festnetznummer angegeben ist.

Wie ist nun die Lage wenn ich mit denen Kontakt aufnehme? Was zählt am Ende? Der Inhalt meiner Kündigung oder der Inhalt der Bestätigung?
Danke für die Info
 
Der Inhalt deines Schreibens. Sofern du auch die Fristen korrekt gesetzt hast, es empfiehlt sich immer zusätzlich zu schreiben "falls dieser Termin nicht möglich ist, Kündige ich zum nächst Möglichen Zeitpunkt". Oder aber nur Kündigung zum nächst Möglichen Zeitpunkt.
 
Hoffentlich hast Du die Kündigung auch via Rückschein versendet. Weil Vodafone kommt gerne mit:

Wir haben keine Kündigung erhalten.

an. So war´s bei Mir auch.

Für´s zurück buchen ist es wohl für die älteren Beträge nun auch zu spät. Ich glaube 8 Wochen waren es.

Richtig gekündigt ist es wohl erst wenn die Endabrechnung kommt. Diesen Brief mit der Kündigungsbestätigung habe Ich auch schon bekommen. Wo halt drinne steht das sie es bedauern bei Ihnen nicht mehr Kunde zu sein usw. Eine Endabrechnung soll nun auch noch kommen. Die müsstest Du denn ja auch erhalten.
 
hab die richtige Frist angegeben in der Kündigung das ganze aber leider nur per Fax geschickt. Das nahezu unbrauchbare Faxsendeprotokoll habe ich mir ausgedruckt. Hab dann aber mich nicht mehr gekümmert, da ich meinen Eltern sagte das der Rest dann per Post von Vodafone kommt. Meine Eltern (80J. und 78 Jahre) dachten dann das dies noch eine Art: Schlussrechnung ist. Leider kamen sie erst heute damit zu mir.
Mal schauen was Vodafone am Montag dazu sagt - die Einzugsermächtigung entziehen würde wohl eher nach hinten losgehen oder?
 
Hast du denn den "großen" Sendungsbericht, also inkl. des übermittelten Textes?

Ansonsten sieht es ganz schlecht aus, denn natürlich muss der Erklärende den Inhalt und Zugang der Erklärung im Zweifel beweisen.
 
Wenn Vodafone so drauf ist wie 1&1, das sie Faxe riegeros ignorieren und sagen nie angekommen, hast Du echt ein Problem. Denn beweise mal das Du die Kündigung abgeschickt hast.

Deshalb Kündigungen auch immer via Rückschein kündigen. So hast Du denn auch was in der Hand.


"die Einzugsermächtigung entziehen würde wohl eher nach hinten losgehen oder? "

Ja. Außer Du bist Dir so sicher das Du was in der Hand hast und es beweisen kannst das Du gekündigt hast. Sonst darfst Du schön nachzahlen. Bloß Dein Faxausdruck da wird sicherlich nicht reichen.
 
Hast du bestimmt Recht, Doc.

Aber das Fax muß denen ja vorliegen, sonst hätten sie wohl nicht zumindest die 1 Geschichte gekündigt.

Ich würd einfach mal anrufen und nachfragen.
 
leider habe ich nur die einfache Faxbestätigung ohne Kopie. Beim Vodafon Schreiben heisst es: bezugnehmend auf ihre schriftliche Kündigung.......

werde mal mein Glück am Montag versuchen. Danke für die Tipps
 
Er hat eine Kündigungsbestätigung erhalten somit ist sichergestellt das die Kündigung angekommen ist! Wozu das also nochmal beweisen?
Er sollte nur Vodafone darauf hinweisen.
Ultra hat es ja auch schon angemerkt.
Ruf da nochmal an und kläre das ab.
 
Man kann die Kosten für die Kündigung aber nicht zufällig von der Endrechnung abziehen oder, irgendwie sehe ich es nicht ein auch noch 5€ zahlen zu müssen, weil die Firmen scheinbar alles ohne Rückschein direkt in den Schredder werfen.
 
Nein kannst du nicht. Aber du kannst das schreiben in ein Vodafone Shop bringen von da aus faxen lassen und dir die Faxbestäigung stempeln lassen. Machen die meisten, ist aber keine Pflicht von denen, ist reiner Service.
 
Lastschriften so weit wie es geht zurückbuchen lassen. Wenn Vodafone heult dein Kündigungsschreiben zusammen mit Ihrer Bestätigung nochmal faxen. Rest ignorieren. Nur so klappt das 100% und ohne Aufwand.
 
Pandora schrieb:
Man kann die Kosten für die Kündigung aber nicht zufällig von der Endrechnung abziehen oder, irgendwie sehe ich es nicht ein auch noch 5€ zahlen zu müssen, weil die Firmen scheinbar alles ohne Rückschein direkt in den Schredder werfen.

Ein Einschreiben mit Rückschein als solches schützt Dich im Zweifel noch nicht einmal. Der Zugang des richtigen Schreibens ist zu beweisen.

Rechtssicher kannst Du das nur gestalten, wenn Zeugen beim Versenden des Einschreibens vorhanden waren, die bestätigen können, dass genau dieses Schreiben mit genau diesem Inhalt auch abgesendet wurde. In Zusammenhang mit der Empfangsbestätigung kannst Du so den Zugang beweisen. Sonst könnte man Dir damit kommen, dass nur eine leere Seite zugestellt wurde. Es gibt solche Fälle.

MfG,
Dominion.
 
Zusätzlich zu Dominion1 Erläuterung, kann man auch natürlich einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Kostet aber etwas mehr als ein Brief. Mehr Infos dann, bei der Suchmaschine der eigenen Wahl.
 
Zurück
Oben