Kündigung wegen Störung an DSL-Leitung?

moonwalker99

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Hallo zusammen,

ich habe an meiner DSL-Leitung seit ein paar Wochen hin und wieder Störungen, in letzter Zeit etwas häufiger. Ich habe heute beim Support angerufen, dort wurde mir ein neues DSL-Modem angeboten. Ich habe dann abgelehnt, weil ich das nicht als Lösung ansehe.

Was wäre, wenn ich den Vertrag kündige und zu einem anderen Anbieter wechsle? Hat jeder Anbieter eigene Leitungen oder kann ich davon ausgehen, dass jeder Anbieter die gleiche Leitung nutzt? Dann würde der Wechsel nicht viel bringen. Was meint ihr?
 
Welcher Anbieter?
Welcher Vertrag?
Welche Stadt?
Wie weit ist der Verteiler weg?
Welchen Router / Welches modem nutzt du gerade?
 
Meist gehört das Netz einem Provider und andere mieten dann entsprechend Leitungskapazität.

Entsprechend kann es besser werden oder auch nicht.
 
moonwalker99 schrieb:
ich habe an meiner DSL-Leitung seit ein paar Wochen hin und wieder Störungen, in letzter Zeit etwas häufiger.

Bitte Screenshots der Leitungsdaten hier einstellen.

fritzboxleitungsdaten.png


moonwalker99 schrieb:
Ich habe heute beim Support angerufen, dort wurde mir ein neues DSL-Modem angeboten. Ich habe dann abgelehnt, weil ich das nicht als Lösung ansehe.

Die Chance dafür ist nicht sonderlich hoch, trotzdem hättest du das annehmen können. Dir entstehen ja keine zusätzlichen Kosten dadurch.

moonwalker99 schrieb:
Hat jeder Anbieter eigene Leitungen oder kann ich davon ausgehen, dass jeder Anbieter die gleiche Leitung nutzt?

Bei DSL nur im Ausnahmefall. Die Regel ist das Anmieten der TAL bei der Telekom, was bedeutet, daß bei einem physikalischen Fehler auf dem Leitungsweg ein Anbieterwechsel nichts bringt.

moonwalker99 schrieb:

Der erste Schritt ist, mit dem Support deines Anbieters Kontakt aufzunehmen. Die gucken auf die Leitung, ob sie Störungen sehen können.

Holzhammermethode wäre, dem Anbieter schriftlich eine zweiwöchige Frist zur Entstörung zu setzen und bei Nichtbehebung eine Kündigung in Aussicht zu stellen. Aber probier erst mal, das auf dem normalen Weg zu lösen. Wenn du bei der Telekom bist: Die haben hier auch ein eigenes Unterforum.
 
Neues Modem kann schon was bringen. Das nicht anzunehmen als Lösungsvorschlag könnte die Sonderkündigung erschweren!
Sonderkündigung wegen Störung geht nämlich grundsätzlich, dafür musst du aber die AGB durchlesen. Dort ist i.d.R. die Verfügbarkeit aufgelistet, z.B. 96% im Jahresmittel. Das wären in dem Beispiel dann 14,5 Tage Ausfall aufs Jahr gesehen. Das musst du dokumentieren und dann die Kündigung einreichen.
 
Cardhu schrieb:
Wenn du ne FB 73XX hast, kann es gut daran liegen, dass die Schuld daran ist.

Habe ich. Eine neue Fritzbox hätte mich insgesamt 60 Euro gekostet. Oder soll ich mir von woanders eine besorgen?
 
Kommt drauf an welche genau du hast und welche dich 60 euro kosten wuerde.
Kommt auch auf die Rueckfragen die oben durch @DeusoftheWired und mich gestelt wurden an
 
Dann kauf dir ne andere FB. 7530 oder 7590.
Oder nen gebrauchten Speedport, der das noch unterstützt. Die gibts oft fürn Abbl und n Ei im Vergleich.
Ein neuer Anbieter bringt dir nix und Sonderkündigung hast du nicht, weil der Fehler dann eher bei deiner HW liegt und du weigerst dich den berechtigten Hinweisen des Anbieters zu folgen.

edit: Falls du für 60€ ne aktuelle neue FB bekommst, nimm die.
 
Kündigen kann jeder,man muss aber erstmal die Vertragsveinbarungen einhalten.
Je nach Abschluss müssen die Beiträge für 12 oder 24 Monate gezahlt werden.
Auch müssen den Vertragspartner min. 2 mal Reparatur/Regulierungsmöglichkeiten eingeräumt werden.
Die Ausnahme eine Außerordentliche/Fristlose Vertragskündigung,da musst du aber den
Vertragspartner nachweisen das er seine AGB nicht nachgekommen ist.
Dies konnte ich in den letzten 30 Jahren nur zweimal durchsetzen,
Beim ersten mal weil erst gar kein Anschluß erstellt werden konnte,aber freizügig die Beiträge abgebucht wurden.
Und beim zweiten mal wurden die AGB nicht erfüllt,bei einen damals noch 16K Abschluß kamen nur
1-2k an und dies ist ein Außerordentliches/Fristloses Kündigungsargument.
In den AGB des Providers aber sehr gut versteckt.
 
bezelbube schrieb:
da musst du aber den
Vertragspartner nachweisen das er seine AGB nicht nachgekommen ist.
Also AGB sind immer dem geltenen Recht unterlegen und oft fehlerhaft. Bewusst fehlerhaft. Egal wie groß oder klein ein Unternehmen ist.
Grundlegend empfehle ich mal dieses Video:
 
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