Kündigungsfrist Untermietvertrag

VsteckdoseV

Commander
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Ich habe da mal eine Frage an die Spezialisten unter euch:

In meinem Untermietvertrag steht "4 Wochen Kündigungsfrist", mehr nicht. Was bedeutet das? Dass ich ab dem Zeitpunkt der Kündigung noch 4 Wochen Miete zahlen muss und dann nicht mehr? Wenn ich zb. jetzt kündige muss ich dann im Oktober die ersten drei tage Miete zahlen und kann dann ausziehen? Kann ich mir schwer vorstellen dass das rechtlich so geregelt ist.
Ich vermute mal dass es immer zum Ende des Monats gilt, also dass ich spätestens Ende August für Ende September kündigen kann und jetzt die Option habe für Ende Oktober zu kündigen?

Weiß wer bescheid?
 
Also ich bin kein Rechtsanwalt, aber warum sollte man vermuten, dass es bis Ende des Monats gilt.
4 Wochen Kündigungsfrist ist nunmal 4 Wochen Kündigungsfrist.
Mittwoch, 17. September 2014 gekündigt -> 14. Oktober 2014 = letzter Tag in der Wohnung

In meinen Augen ein ganz normaler Vertrag in dem alles steht. Bin aber kein Experte ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Der Form nach könnte es so aussehen, in der Praxis wäre das doch aber total unfair und würde den Hauptmieter auf den Kosten des restlichen Monats sitzen lassen?
 
Ja, aber dann muss er halt gescheite Verträge machen. Du bist ja nicht das Sozialamt für Vermieter. Außerdem wieso unfair. Es gibt denke ich genug Leute, die nicht zwingend an einen Monatsanfang gebunden sind. Vielleicht hat er ja Glück und es kommt zu einem nahtlosen Übergang.

Ich selber bin halt "nur" Bauleiter und kenne mich mit Baurecht aus, welches aber oftmals auf allgemein geltendes Recht gut umgewandelt werden kann. Denn auch für die im Bau geltende VOB ist immer noch das BGB die Grundlage.
Ich selber würde diesen Vertragsbestand schon meinem Auftraggeber oder Nachunternehmer zu verkaufen wissen. Und wegen so einer Kleinigkeit wird niemand vor Gericht ziehen. Weder im Bau, noch als Vermieter.
Von daher stehen die Chancen ziemlich gut, denke ich.
 
ok, so wies aussieht kann ich dann tatsächlich genau 4 Wochen vor meinem geplanten Auszug kündigen - egal wann dieser stattfindet. Zumindest gibt es kein Gesetz das den Vermieter in dieser Hinsicht schützt.

Danke @werkam für den Link!
 
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