Kündigungsfrist Arbeitsverhältnis

Dann muss die Kündigung am 31.01. beim AG sein.
Also heute mit Zeugen noch selbst beim AG einwerfen.
 
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@00Julius Muss ich das filmen oder reicht es wenn meine Frau mit dabei ist und das bezeugen kann
 
Meine Meinung: Je mehr Dokumentation/Beweise, desto besser; also zusätzlich filmen.
Wenn das Video nicht benötigt wird, dann ist es natürlich besser.
 
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@00Julius Muss irgendwas auf den Umschlag? Natürlich Adresse und Absender.. aber sowas wie persönlich eingeworfen mit Datum und so?

Wobei ich jetzt doch ein wenig verunsichert bin weil GPT sagt:

Alles klar, ich rechne dir das sauber durch 👌


Ausgangslage:


  • Kündigungsfrist: 2 Monate zum Monatsende
  • Einwurf: heute gegen 19 Uhr
  • Heute ist Samstag, 31.01.2026

Bewertung des Zugangs:


  • 19 Uhr = außerhalb der üblichen Geschäftszeiten
  • Samstag = kein Werktag
    ➡️ Rechtlicher Zugang gilt am nächsten Werktag, also Montag, 02.02.2026

Fristenberechnung:


  • Zugang: 02.02.2026
  • Zwei volle Monate ab Zugang: Februar + März
  • Kündigung wirkt zum Monatsende danach

👉 Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses:
30.04.2026


Kurz gesagt:

✔️ Kündigung ist fristgerecht
✔️ Ende ist 30. April 2026
✔️ Lesetag spielt keine Rolle
 
Zuletzt bearbeitet:
Da ich kein Jurist bin, werde ich dir hier keine weiteren Ratschläge geben.
Sorry
 
cartridge_case schrieb:
Aber ein Jahr nach nur vier Jahren Zugehörigkeit kann ich mir einfach nicht vorstellen.
Das war wie geasgt ein Beispiel, weiß nicht wie hoch die sind das müsste ich nachschauen.

Wobei ich jetzt doch ein wenig verunsichert bin weil GPT sagt:
Samstag ist immer noch ein Werktag in D.
Ist halt die Frage ob das für die Frist zählt. Bei Miete oder Banekn is tdas so.

Vielleicht sollst du lieber mit einem Anwalt für Arbeitsrecht sprechen aber das ist ja nun zu spät.
 
Um einen Briefumschlag korrekt auszufüllen muss man nicht wirklich Jurist sein :D

@von Keks auf einen Briefumschlag gehört nichts weiteres als das übliche. Werfe es heute einfach mit Zeugen ein und ja ChatGPT hat das schon richtig erkannt, das kann heute kritisch werden, je nachdem ob bei euch übliche Geschäftszeiten am Samstag sind oder nicht, da ist es egal was da noch drauf steht.

Bevor aber weiter große Eskalationsspiralen und Juristerei hier gesponnen wird: Wirf es heute ein, suche am Montag das Gespräch mit deinem Vorgesetzten und erkläre die Situation.
 
Nazrael schrieb:
Bevor aber weiter große Eskalationsspiralen und Juristerei hier gesponnen wird: Wirf es heute ein, suche am Montag das Gespräch mit deinem Vorgesetzten und erkläre die Situation.

Es kommt halt immer drauf an wie das Verhältnis ist. Wenn ein AG einem ein Ei legen will, dann kann er da auch die unmöglichsten Sachen machen mit der Kündigung und umgekehrt. Habe da als BR schon vieles gehört (AN der den Briefkasten zugeklebt/wegebaut hat und solche Spielchen).

Generell wird ein normaler AG nicht auf "Blöd" machen wenn einer ohnehin weg will. Vielliecht soll ja eh abgebaut werden oder die Personalkosten niedrig gehalten werden, dann kein Aufhebuungsvertrag her usw.
 
@Nazrael Wir haben ein super Verhältnis, deshalb gehe ich auch nicht davon aus das es da Probleme gibt. Deshalb fahre ich Montag da ja auch hin um aus Respekt ihm das persönlich zu sagen.

Wir werden nach und nach in die neue Firma integriert, aber jeder der bis jetzt da rüber gewechselt ist, ist nach 3 - 5 Monaten da weg. Ich dachte die stellen sich alle ein bischen an und man muss halt mal die Pobacken zusammenkneifen und was neues lernen, auch wenn man knapp 50 ist. Aberich habe relativ schnell gemerkt das die alle recht hatten. 3 Monate war meine Zeit die ich mir zum Kennenlernen gegeben habe. Aber nein, ist nicht meins..

Und wie gesagt, das ist meine erste Kündigumg in meinem Arbeitsleben, deshalb die ganzen Fragen. Die 2 Monate hatten wir mal vor dem Verkauf ausgemacht, weil er gesagt hat mich kann man nicht mal eben ersetzen.

Danke an alle..
 
ThePud schrieb:
Man kann keine kürzere KFrist als 4 Wochen vereinbaren, das stimmt
4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Ich habe "4 Wochen" im Vertrag stehen und mir wurde bereits mehrfach gesagt das wäre nichtig, selbst wenn es zu meinem Vorteile wäre.


von Keks schrieb:
Wobei ich jetzt doch ein wenig verunsichert bin weil GPT sagt:
Wie das schlussendlich ausgelegt wird ist verhandelbar. Ich würde dem neuen AG direkt sagen, dass du aufgrund des Zeitpunktes der Zusage alles mögliche gemacht hast und auch weiterhin ztun wirst, z.B. das alte Arbeitsverhältnis so schnell wie möglich zu beenden, aber du den 01.04. aufgrund deiner Kündigungsfrist nicht garantieren kannst.

Denk auch dran dass du nur eine Zusage hast, noch keinen neuen Arbeitsvertrag!
Da kannst du auch wieder sagen "Arbeitsvertrag kam zu spät, 01.04. nicht mehr möglich".
Ergänzung ()

Löschknecht schrieb:
Also nach 10 Jahren innerhalb von 4 Wochen weg geht nicht..
Natürlich geht das (zum 15. oder Monatsende).
Die Frist wächst nach gesetzlicher Regelung nur bei Kündigung durch den AG.
Man kann im Arbeitsvertrag diese Fristverlängerung auch auf eine Kündigung durch den AN übertragen, aber das muss explizit erwähnt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@h00bi Es ist aus den Posts von @Löschknecht recht eindeutig ersichtlich, dass sich das von dir Zitierte auf die konkrete Situation in dem Betrieb von Löschknecht bezieht.

ThePud schrieb:
Fliegt einem AG um die Ohren
Wenn du das sagst. Kann mir ja viel vorstellen bei deutschen Arbeitsgerichten. Ehrlich gesagt, hab ich etwas im Netz gesucht aber keine entsprechenden Urteile gefunden. Nur, dass in der Sache generell kaum geglagt wird. Falls du Urteile findest, die eine Bevorteilung des AG bei längeren als den gesetzlkichen Minimalkündigungsfristen für AN sehen, kannst du sie ja verlinken.

@TE lass uns gerne wissen, wie es ausgeht. Praktisch/pragmatisch sind sowieso keine großen Probleme zu erwarten, was hätte dein Noch-AG auch davon, zu streiten?
 
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