Kündigungsfrist

Hendoul

Commander
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Apr. 2008
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2.162
Hi :)

Meine Wohnung ist per Ende September kündbar. Jeweils 3 Monate im voraus.

Wann muss nun die Kündigung spätestens bei dem Vermieter eintreffen? Sehe ich das richtig, dass dass der 30. Juni sein müsste?

Sprich wenn ich den Brief am 1. Juni abschicke habe ich beinahe 4 Monate Zeit mir ein neues Dach über dem Kopf zu suchen?
 
Korrekt.
Wenn du sicher sein willst, übergebe den Brief unter Zeugen persönlich oder mit Einschreiben / Rückschein. Briefe, die man nicht bekommen will, haben die leidige angewohnheit auf dem Postwege verloren zu gehen...
 
Hendoul schrieb:
Meine Wohnung ist per Ende September kündbar.

Wenn dem so ist, kannst du deine Kündigung auch jetzt schon abschicken.

Du schreibst:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Mietverhältnis zum nächstmöglichen Termin.

Mit freundlichen Grüßen,
Hans Wurst

Ort, Datum, Unterschrift

Und ja, am besten per Einschreiben (mit Empfangsbestätigung per Unterschrift) abschicken.
 
Einschreiben mit Rückschein ist das sicherste. Aber einen normalen Brief schicken genügt. Sollte der Vermieter den Brief nicht bekommen ist er in der Beweispflicht und muss nachweisen das er ihn wirklich nicht bekommen hat. Ich hatte vor 1,5 Jahren mal solch einen Fall mit einer Arbeitsplatzkündigung, ich hab sie erhalten und sie ist nicht verschwunden, mein Anwalt hat mich dann aufgeklärt das es für den Arbeitgeber völlig ausreicht den Brief normal abzuschicken, weil ich mich auch gefragt habe ob solche Dokumente nicht per Einschreiben versendet werden müssten? Beim Assiamt ist es ja auch das gleiche, wer seine Vorladung misachtet weil er den Brief nicht "erhalten" hat ;) bekommt seine Sanktion trotzdem reingedrückt.
 
Chessboarders Text ist perfekt!

Aber bitte immer nur mit Einwurfeinschreiben. Das ist a) günstiger und kann b) nicht abgelehnt werden. Es gillt als zugestellt sobald eingeworfen. Der Briefträger bezeugt dies.

Das mit Rückschein kann nur persönlich entgegengenommen werden, wenn Dein Vermieter nicht da ist, landet es auf der Post, wenn er es nicht innerhalb 7 Tagen abholt, hast Du Pech gehabt. Daher ist das Einwurfeinschreiben besser.

Persönlich macht man das nicht mit Zeugen, sondern mit Empfangsbestätigung. Man schießt ja nicht mit Kanonen auf Spatzen.
 
Ja, gut - persönliche Empfangsbestätigugn ist natürlich auch gut.

Das aber auch ein Einwurfeinschreiben genügt, wusste ich tatsächlich noch nicht. Gut zu wissen!
 
Ich kenne nur das Einschreiben hier in der Schweiz. Nichts mit Rückschein etc.
 
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