Lang leben die deutschen Rechtsentscheidungen

ach du heilige sch.....!

soweit ist es nun schon. na danke. er hat ja ca. 30% des Neupreises bezahlt. wenn in Läden Rabatte bis zu 70% gibt, muß ich nun von ausgehen das es Hehlerware ist?

nun kann man also ohne schlechtes gewissen nichtmal mehr ein Schnäpchen machen. danke Deutschland, wird ja immer schöner hier.

is so vielen Auktionen wird der anscheinende Neupreis angepriesen. z.B. bei den Beachcruisern, die ncihtmal die 30% erreichen.#
hab ich wohl nun auch 3 Fahrräder aus Hehlerware hier? lol.
 
Im Detail begründet die Richterin das Urteil so:
  • Der bei der Auktion erzielte Höchstpreis war zu niedrig: "Der Angeklagte wusste, dass das Neugerät mindestens dreimal so viel kostete, wie er aufwenden musste."
  • Der Startpreis war zu niedrig. Der Käufer hätte wegen des Verhältnisses zwischen Neu- und Verkaufspreis misstrauisch werden müssen. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Preis bei einer Auktion zustande kam: "Zwar werden bei einer solchen auch Waren unter ihrem Wert verkauft, hier jedoch lag das Mindestgebot bei 1 Euro."
  • Das Gerät wurde als "nagelneu" verkauft und stellte sich nach Erhalt tatsächlich als neuwertig heraus.
  • Und abgesehen von diesem offensichtlich sehr günstigen Kaufpreis war es für "den Angeklagten ersichtlich, dass das Gerät von Polen aus verkauft wurde, was eine Rechtsverfolgung zumindest erschwerte."
Das ist ja mal die Höhe :O
Und der Kerl musste 1200€ blechen zusätzlich zu den ~600€....

Und weil der Verkäufer aus polen stammt liegt direkt verdacht auf. Na das nenn ich EU. :rolleyes:

Ich würde mal sagen wir sollten uns wieder auf DDR Zeiten einstellen....Ist ja wirklich erschreckend.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Geschäftsschädigende, spekulative Behauptung entfernt.)
Spätestens in der nächst höheren Instanz ist die Sache erledigt.
Die Anwaltskosten durch Fehlurteile, die sowohldem geklagten als auch dem Staat entstünden, sind allerdings sehr ärgerlich.
 
Wieder mal die alten Vorurteile: Es kommt aus Polen, ist billig, dann muss es ja Hehlerware sein. :rolleyes:
 
Das ist krass. Sicher ist es richtig, dass es sich um Hehlerei handewlt, wenn der Käufer WEISS, dass es sich um Diebesgut handelt. Aber ich dneke, in diesem fall konnte man es nicht wissen.

Die Richterin scheint auch etwas weltfremd zu sein, so beginnen viele Auktionen mit einem Euro. Und ist es eigentlich nicht schon Diskriminierung, wenn man davon ausgehen MUSS, dass alles aus Polen gestohlen ist?

Übrigens bei Diebesgut gibt es kein Schadenserstz durch den Staat, das ist normal. Man hat rechtlich gesehen nur Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verkäufer.
 
dogio1979 schrieb:
Das ist krass. Sicher ist es richtig, dass es sich um Hehlerei handewlt, wenn der Käufer WEISS, dass es sich um Diebesgut handelt. Aber ich dneke, in diesem fall konnte man es nicht wissen.


Und ich denke er musste das wissen. Wenn etwas weit unter Wert verkauft wird, dann handelt es sich um Hehlerware. Es kann niemand so naiv sein zu glauben, irgendjemand haette bei ebay was zu verschenken.
 
Wenn aber nun gerade niemand interesse an einem solchen Gerät hat und dementsprechend wenig (hohe) angebote kommen....?!
 
aber eBay ist ein Auktionshaus. Man muss sich natürlich fragen, warum der Preis nicht höher gegangen ist. Es gibt sicher eBay-Verkäufer, die mit ihren 1€-Preisen mal auf die Nase fallen, aber im Durchschnitt rechnet sich das. Es gibt sogar Statistiken, die zeigen, dass Auktionen die mit einem Euro beginnen höher steigen, als wenn sie schon bei einem höheren Preis beginnen. Vielleicht lag das Maximalgebot des Käufers ja bei zb. 1500 Euro, aber was kann er dafür, dass aber nicht mal 700 Euro keiner mehr geboten hat? Sollte er nach der Auktion sagen, er wolle das Gerät nicht mehr? Nach eBay-AGB hat er einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen, an den er sich zu halten hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja gut, aber was ist denn, wenn der Verkäufer sich mehr von der Auktion versprochen hat, sprich einen höheren Preis, diese Auktion aber an den meisten Bietern vorbeigerauscht ist, sprich kein Interesse da war, sei es wegen dummer Beschreibung oder sonst was?

Kann der Verkäufer den Artikel behalten, wenn ihm der Preis nicht angemessen erscheint?

edit: war noch auf kisser bezogen
edit2: runner war schneller, sollte öfters auf aktualisieren klicken...
 
Zuletzt bearbeitet:
wie Sherman123 bereits sagte, in der Berufung wird das gleiche Urteil mit Sicherheit nicht nochmal kommen. Ansonsten würd ich dafür lieber 2Wochen in den Knast gehen, als dafür einen Cent zu bezahlen

@moqwai: Nein kann er nicht. Du hast mit dem Käufer einen bindenden Kaufvertrag
 
Auch ne gute Idee. Wenn ich das nächste Mal was bei Ebay versteigere und nicht die Summe bekomme, die ich haben will, dann trete ich vom Vertrag zurück mit der Begründung, man könne mich für einen polnischen Dieb halten und dieses Risiko wolle ich nicht eingehen :)
Mal sehen, was der Käufer und eBay dazu sagt?

Nun ja, auf den 681 Tacken bleibt er aber dennoch hocken....
 
klar kann er. gibs ne negative Bewertung und ne Verwarnung von eGay.

man kann Angebote bei 1€ starten, aber gleichzeitig einen Mindestpreis eingeben, der erreicht werden muß um diese Auktion zu gewinnen. dieser Preis wird aber nicht angezeigt.

wenn er als Beispiel 1500€ angibt, und man 1000€ bietet, steht dann: Sie sind zur Zeit Höchstbietender, Mindestgebot ist noch nicht erreicht.

dann geht der artikel auch nicht raus und die Auktion wird somit nich abgeschlossen.
 
Ja, aber du bist nicht verpflichtet diese Funktion zu gebrauchen, über dessen Sinnhaftigkeit man sich auch streiten kann. Rein rechtlich gesehen, ist es mehr als nur eine negative Bewertung und eine Verwarnbung von eBay, die meisten machen sich nur nicht die Mühe, Anzeige wegen Nicht-Erfüllung zu erstatten.
 
@buwwel
mit dem Mindestgebot gehts, ansonsten ist Kaufvertrag Kaufvertrag. Spaßbieter habe ich natürlich nicht mit eingerechnet. Denke schon jeder versucht nur positive Bewertungen zu sammeln [ich glaub halt an das gute :)]. Wie man als Richterin oben allerdings solch ein Rechtssprechung abgeben kann, Armutszeugnis
 
Vorallem hat da wieder mal GMX Mist geschrieben. Ich zitiere:
Hintergrund: Der Hehlerei nach Paragraph 259 des Strafgesetzbuchs kann man sich auch als reiner Käufer strafbar machen. Wenn man eine Sache ankauft, die ein anderer gestohlen hat, um sich zu bereichern, ist das Hehlerei. Und als Bereicherung gilt auch, wenn man etwas so günstig wie nirgends (bei legalen Quellen) sonst bekommt, weil es rechtswidrig erlangt worden ist.

Der Hehlerei kann man sich nur strafbar machen, wenn man weis (nicht vermutet/denkt), dass die Ware gestohlen ist. Da muss dir aber der "Verkäufer" (gibt es da ja gar nicht, da das Eigentum an der Sache gar nicht weitergegeben werden kann, wenn es gestohlen ist) das auch sagen. Nach dem Motto: "Ich habe da was, ws vom LKW gefallen ist" - dann kommt Hehlerei ins Spiel.
 
Fuck und ich hab vor ein paar Tagen im Laden Schuhe zum halben Preis gekauft, ich hoff ich komm jetzt nicht dran oO

Aber das ist echt mal ein hartes Stück... vor allem dass die Herkunft aus Polen schon so deutlich als Indiz für illegale Ware gewertet wird, da würd ich mich als Pole jetzt irgendwie angepisst fühlen ;)
 
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