Lastschriftabbuchung nach Vertragsende - Internetanbieter

nickkick

Cadet 3rd Year
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Okt. 2012
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Guten Abend,

Ich habe eine Frage zwecks einer Lastschrift meines ehemaligen Telefonanbieters.
Der Vertrag mit meinem vorherigen Telefonanbieter wurde zum 02.11.2015 gekündigt. Meine ausgeliehene Hardware (Fritzbox 7490) wurde auch fristgemäß zurückgeschickt.

Jetzt war ich gerade in meinem Online-Banking unterwegs und sehe dort eine vorgemerkte Buchung für den 08.12.2015, in einer höhe welche einer neuen Fritzbox entsprechen würde. Die Rechnung kann ich Online nicht mehr einsehen, da das Benutzerkonto bereits deaktiviert wurde. Mal abwarten ob noch Post kommt.

Das vorab als Info.
Nun zu meiner eigentlichen Frage. Kann der Telefonanbieter auch noch nach Vertragsende über die damalige Einzugsermächtigung Geld von meinem Konto abbuchen, oder endet diese mit Vertragsende?

Ist es mir dann möglich, diesem Einzug einfach zu widersprechen, bzw. ihn gleich zurückbuchen zu lassen?
Falls Angaben fehlen, liefere ich diese sofern möglich gerne nach.

Vielen Dank schonmal.
 
Kann er. Vielleicht ist die FB defekt, oder kam nie bei ihm an. In solchen Fällen ist vertraglich geregelt das eine abschließende Abbuchung erfolgen kann. Nur kann dir so keiner eine sichere Auskunft geben, da niemand von uns weiß wie die Rückgabe der FB erfolgte und wie du das dokumentiert hast. Ruf doch einfach bei deinem Exprovider an und frage was es damit auf sich hat. ;)
 
Zum Verpackungszeitpunkt hat die Fritzbox denifitv noch funktioniert ^^. Lieferung wurde auch Ordnungsgemäß zugestellt. Habe das gerade nochmals per Sendungsverfolgung überprüft.
Hmm mir wird dann so oder so nichts anderes übrig bleiben, als den Anbieter zu kontaktieren.
 
Wird das Beste sein. Vielleicht haben die nur einen Fehler gemacht und alles löst sich in Luft auf.
Manchmal ist der direkte Weg am schnellsten und man schont die Nerven. :)
 
Da du Sendungsverfolgung hast, wird es wohl versicherter gewesen sein.
Selbst bei Beschädigung oder Verlust, würdest du das Geld von DHL wieder bekommen.

Aber natürlich kannst du das Geld einfach zurück buchen. Einen Kredit musst du denen nicht gewähren.
Rücklastschriftkosten sind ja deren schuld wenn die einfach was abbuchen, ohne einem die Zeit zum Widerspruch ein zu räumen.
Natürlich der Rechnung direkt widersprechen (sobald sie kommt).

Die Einzugsermachtigung endet nicht automatisch. Die musst du gesondert entziehen.
 
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