Leadtek 8800 GTS 512... VRam?

Bitte?! Was ist das denn?
Direkt klarstellen, die Karte ist innerhalb der GESETZLICHEN(!) Gewährleistung. Seit wann werden dafür Gebühren berechnet? Also so geht das nicht, da würde ich mal nachfragen, wie die auf den hohlen Pfad kommen, dass sie dafür Geld verlangen könnten. Und konsequent darauf bestehen, dass das selbstverständlich kostenfrei für dich geregelt wird.
Lass dich nicht veräppeln von denen, wenn ich schon lese "nur noch in der Gewährleistung bzw. freiwilligen Herstellergarantie". Das sind zwei grundverschiedene Dinge. Meiner Meinung nach wollen die sich nur um ihre pflicht drücken, ganz mieser Stil.
 
Hehe,

hab mal hinterfragt. Werde die Antwort editieren.

Es steht jedenfalls fest, kein VV-Computer.de mehr. ;)

Grüße

Edit: "Sehr geehrter Herr Scherm,

hier handelt es sich um Verschleiß und nicht um einen Sachmangel. Ansprüche des Käufers sind nur begründet, wenn es sich um einen Sachmangel handelt, der bei Übergabe der Ware vorhanden war.Ist die Sache bei Übergabe mangelfrei und wird infolge von normaler Beanspruchung in der Funktion beeinträchtigt, begründet die unterschiedliche Dauer der Haltbarkeit grundsätzlich keinen Sachmangel.
Eine von Ihnen erwähnte Mindest-Nutzungdauer von 2 Jahren ist vom Gesetzgeber nicht als Verpflichtung für den Einzelhandel existent. Man muß hier zwischen der gesetzlichen, zweijährigen Gewährleistung und der sechsmonatigen Garantie unterscheiden:

Gewährleistung:
Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heißt konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung einges mangelbehafteten Geräts nunmehr zwei Jahre lang (bzw. ein Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Findet eine Reklamation später als sechs Monate nach dem Kauf statt, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. der Kunde muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Garantie:
Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesammten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesammten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand."


Ich denke ich bezahl die 20 €... und bekomm dann (hoffentlich) eine neue Grafikkarte. Wenn nicht dann bin ich sauer. :P
 
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Merkwürdig, ich frag mich ob das nur bei VV Computer so ist. Meine alte X850 XT hat damals auch nach etwa anderthalb Jahren die Hufe gemacht. Die hab ich dann zu K&M gebracht, die haben die für mich kostenfrei eingeschickt und 6 Wochen später bekam ich einen gleichwertigen Ersatz (ich glaub HD 2600 Pro).
 
Ich bin grad etwas geschockt. Das ist wirklich der Gipfel der Frechheit und meiner Meinung nach rechtlich auch nicht haltbar. Du könntest jetzt natürlich versuchen, für dein Recht zu streiten. Das steht aber leider in keiner Relation zu den entstehenden Kosten und ich vermute, damit rechnen die auch.
Ziemliche Frechheit.:mad:
 
Meiner Meinung nach ist die Argumentation von VV-Computer auch fehlerhaft, da ein so starker "Verschleiß" der Grafikkarte innerhalb von anderthalb Jahren definitiv auf einen Sachmangel der Karte hinweist, der bereits bei Übergabe der Ware vorlag.
 
Völlig richtig. Und nicht nur da ist das doch sehr grenzwertig. Man könnte daraus auch konstruieren, dass man eine brandneue Ware eigentlich nicht benutzen darf, für den Fall das man sie reklamieren möchte wegen eines Defekts. Denn wenn man sie benutzt, erlischt die gesetzliche Gewährleistung :D
 
Jaja... hab ich wohl Pech gehabt! (:

Aber ich denke damals hab ich schon um die 20 € gespart. VV-Computer war damals der billigste bei geizhals.at. (Hatte nicht nur Grafikkarte dort bestellt)

Trotzdem dreist. :/

Edit:

Grafikkarte ist nun unterwegs nach Taiwan. (wuhu....)
Hab vv-computer 20 € überwiesen und die kümmern sie nun eben drum.
Sie haben übrigends den gleichen Fehler festgestellt. Vram defekt.

Nochmals Danke für die Antworten. Mal schaun wie viele Monate ich warten muss :/
 
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Ich würde vermuten ca. 8 bis 12 Wochen. Alles darunter wäre sehr erfreulich schnell!
 
Ok, heute ist die Ersatzgrafikkarte angekommen.

Gainward GTS250 512mb gddr3

Ist woh kaum besser als meine jetzige 4770 512 gddr5.... oder? ;D
 
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