Mach ich mich strafbar, wenn...

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Peterpan93

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Guten Abend

rein hypothetisch ich bin 18 jahre alt, ein 14 jähriges mädchen hat sich in mich verliebt tut alles um mich rumzubekommen, schickt mir mehrere nacktbilder FREIWILLIG, ich dachte zu dem zeitpunkt sie sei 17. Ich schicke dieses bild ihrem damaligen Freund, weil er ein kumpel ist um ihm zu sagen, dass er mal aufpassen soll. nun gehen die bilder rum, da sie ein ziemlich leichtes mädchen ist (schade in dem alter), weiß ich dass sie die bilder mehreren leuten geschickt hat.
jetzt macht sie mich dafür verantwortlich dass die bilder im umlauf sind, dabei hab ich sie nur ihrem damaligen freund geschickt und paar anderen gezeigt.
ich hatte nie was mit ihr, da ich irgendwann ihr alter herrausgefunden habe

Lg Mike
 
Man sollte sich hier auch mal dei Frage stellen: Macht sich die Kleine der Verbreitung von Kinderpornografie strafbar? Ich kann mich düster an einen ähnlich gearteten Fall mit einer 16jährigen erinnern, die ein paar ihrer eigenen Fotos ins Netz gestellt hat.
Das ist wie mit Zwergenwerfen: Da die Würde des Menschen unantastbar ist, darf ein Kleinwüchsiger nicht einmal dazu auffordern, geworfen zu werden. Zwergenwerfen ist entwürdigend, und er würde hier seine eigene Würde antasten...
 
Peterpan93 schrieb:
Überflüssiges Zitat entfernt.

Ja machst du dich, gab es in meiner alten Schule die genaue gleiche Situation dann kam die Polizei und eine Anzeige^^.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Peterpan93 schrieb:
...ich dachte zu dem zeitpunkt sie sei 17.
Für den Fall, dass was kommen sollte...
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. So viel dazu.

Mal nur die wichtigen Worte des Satzes stehen gelassen.
Ich schicke dieses bild ... ...um ihm zu sagen...
nun gehen die bilder rum,...
Ja, du hast die Bilder versendet. Punkt.

da sie ein ziemlich leichtes mädchen ist (schade in dem alter), weiß ich dass sie die bilder mehreren leuten geschickt hat.
Super Schlussfolgerung... :freak:
Hat sie die Bilder mehreren gesendet? -> Vermutung oder Wissen ?

jetzt macht sie mich dafür verantwortlich dass die bilder im umlauf sind, dabei hab ich sie nur ihrem damaligen freund geschickt und paar anderen gezeigt.
Der letzte Teil ist besonders interessant. Ihren Freund zuschicken und die Bilder anderen zeigen. Meine persönl. Meinung: Glanzleistung.
Aus den gegebenen Infos lese ich: Du hast die Verbreitung höchstwahrscheinlich "losgetreten" oder warst es nicht alleine.
Da macht sie dich wohl zu Recht verantwortlich.


Und um deine Frage zu beantworten, ob du dich strafbar gemacht hast.
Mir fallen die Worte "Besitz" und "Verbreitung" von Material ein.
Wenn du es genau wissen willst, frage einen Anwalt.


Ein Forum, wie CB, ist jedenfalls die falsche Anlaufstelle für diese Frage.
 
Ja du machst dich strafbar, da du die Bilder in Umlauf gebracht hast, was ich unverantwortlich finde.
Aber das ist meine Meinung..
 
Peterpan93 schrieb:
Mach ich mich strafbar, wenn...

Wenn die Frage schon so anfängt, ist die Antwort eigentlich immer: JA!


da sie ein ziemlich leichtes mädchen ist (schade in dem alter)

dabei hab ich sie nur ihrem damaligen freund geschickt und paar anderen gezeigt.

Schade um dieses dumme 14 jährige leichte Mädchen, aber immerhin ist auf der anderen Seite nen verantwortungsvoller 18 jähriger erwachsener Mann...

-aranax

p.s. es ist übrigens egal, ob sie 14 oder 17 ist. Dass du 18 bist, ist das Problem. siehe 184c , aber nicht jedes Nacktbild wird dadrunter fallen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Riecht verdammt nach Troll. Habe den Beitrag auch schon gemeldet. Wunder mich allerdings das der Tread immer noch offen ist.

Lange her das ich hier einen solchen menschverachtenden Tread gesehen habe.

Liest sich eher wie ein Märchen bei XHamster wo 14 Jährige den ganzen Tag an nichts anderes denken als Erwachsenen den Kopf zu verdrehen...
 
-oSi- schrieb:
Ein Forum, wie CB, ist jedenfalls die falsche Anlaufstelle für diese Frage.

So schauts aus, daher: Close.
 
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