Screenshot vom Chatverlauf weiterleiten wirklich strafbar ?

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Naja aber ein Screenshot ist ja eher ein Beweis nacherzählen kann man ja lügen .

was heißt im schlimmsten anzunehmenen Fall ?

Wenn eine Frau fremd geht und mit einem anderen Typen schreibt und der Andere Typ die Screenshots an den Freund von der Frau schickt ?
 
Auch Screenshots kann man fälschen.
Ein Beweis ist das sicher nicht, ist in dem Fall eher nebensächlich, weil es den Effekt erzielen wird auf den der „andere Typ“ abzieht. Ohne es moralisch zu bewerten....
 
Also Gefängnis oder hohe Geldstrafe möglich ? Nur Chatverlauf...

ich habe nämlich so ein Fall aktuell
 
Knast nö. Ist wohl rein zivilrechtlich belangbar.

Wenn, wende dich bitte an einen Rechtsanwalt, hier gibt es keine Rechtsberatung.
 
knoxxi schrieb:
Klar ist beides theoretisch möglich.

Wenn, wende dich bitte an einen Rechtsanwalt, hier gibt es keine Rechtsberatung.
Auch wenn nur sowas steht wie „ wann sollen wir uns treffen ? „ „ Lust zu telefonieren „ ?


knoxxi schrieb:
Knast nö. Ist wohl rein zivilrechtlich belangbar.

Wenn, wende dich bitte an einen Rechtsanwalt, hier gibt es keine Rechtsberatung.

Und Polizei würde da nix machen ? Es muss also vom Anwalt kommen ?
 
Ich habe mein Zitat geändert, knast steht nicht darauf. Hast du dir deinen Link oben überhaupt durchgelesen? Dann guck dir den letzten Absatz nochmal an, da steht alles drin...
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cartridge_case schrieb:
Womit denn aber?! Wo wird das denn verboten?!

Aus dem Link des TE: „Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Diese wiederum leiten sich aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes ab.“

und Schenk dir dein Plenken Hinweis doch einfach !
 
Na, da gibt's vielleicht noch andere Ansätze als Diskussionen über mittelbare und unmittelbare Drittwirkung des Grundgesetzes. :D
 
"Zunächst einmal hängt es vom Einzelfall ab, welche Rechte Sie haben. Werden Nachrichten, die rein privaten Zwecken dienen, nur in privaten Kreisen weiterverbreitet, also zum Beispiel unter Freunden oder Kollegen, haben Sie zivilrechtliche Ansprüche gegen den Versender. So können Sie die Verbreitung untersagen und eine Unterlassungserklärung fordern"


Und die Verbreitung zu untersagen und eine Unterlassungserklärung anfordern macht der Anwalt oder wie?

Muss man nicht dann den Anwalt bezahlen für sowas und dann kommt bei der anderen Person nur ein Brief im Briefkasten, es darf nicht mehr Verbreitet werden , obwohl schon genug verbreitet wurde?
 
Wie alt bist du denn? Eventuell können wir ja über eine Strafunmündigkeit jedwede weitere Diskussion unnötig machen.
 
Idon schrieb:
Wie alt bist du denn? Eventuell können wir ja über eine Strafunmündigkeit jedwede weitere Diskussion unnötig machen.
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cartridge_case schrieb:
Kannst du das Problem mal bitte näher beschreiben? Ich sehe nämlich keins.


Ich hab mit Person A geschrieben und weil sie mich angelogen hat, Person B und Person C screenshot von dem Verlauf zwischen mir und Person A geschickt.

Da stehen nur Sachen die sie über sich erzählt hat oder was sie über Person B und Person C gelästert hat.



Binalog schrieb:

Das ist eine total andere Angelenheit. Es geht um was anderes.
 
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